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   BGH, 10.06.1968 - III ZR 15/66   

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https://dejure.org/1968,7388
BGH, 10.06.1968 - III ZR 15/66 (https://dejure.org/1968,7388)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1968 - III ZR 15/66 (https://dejure.org/1968,7388)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1968 - III ZR 15/66 (https://dejure.org/1968,7388)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verteilung eines Nachlasses - Beachtung von Formvorschriften für ein Verpflichtungsgeschäft - Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1969, 300
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 03.12.2014 - IV ZB 9/14

    Pflichtteilsrecht: Reichweite einer Verpflichtung des Erben zur

    Ob ein Recht nach dem Tode des Erblassers noch vorhanden ist und einen Nachlassgegenstand darstellt, ist aber eine hiervon zu unterscheidende Vorfrage, die gesondert kollisionsrechtlich anzuknüpfen ist (BGH, Urteil vom 10. Juni 1968 - III ZR 15/66, BB 1969, 197).
  • BGH, 13.02.2020 - V ZB 3/16

    Erfüllung der Formerfordernisse einer Auflassung vor einem nicht in Deutschland

    Er hat nur entschieden, es sei revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die durch einen amerikanischen Notar beurkundete Auflassung von in Deutschland belegenen Grundstücken als den Anforderungen des § 925 BGB nicht genügend angesehen werde (BGH, Urteil vom 10. Juni 1968 - III ZR 15/66, WM 1968, 1170, 1171).
  • KG, 27.05.1986 - 1 W 2627/85

    Beurkundung der Auflassung durch ausländischen Notar

    Nach Art. 11 Abs. 2 EGBGB gilt letzteresjedoch nicht fUr ein Rechtsgeschaft, durch das ein Recht an einer Sache begrUndet oder o ber ein solches Recht verfUgt wird, also auch nicht bei einem sachenrechtlichen Gesch飢 der hier gegebenen Art. Die danach allein entscheidungserhebliche Frage, ob die Auflassunq eines im Geltuncsbereich des 6 925 BGB beleaenen ã?runastucKs wegen des Hegelungsgenalts dieser VorscrriTt wirksam vor einem aus'andischen Notar erklart werden kann, ist in Rechtsprechung und Literatur der letzten drei Jahrzehnte nahezu einhelligverneintworden (BGH WM 1986, 1170, 1171äEUR DNotZ 1969, 300 ; OLG K6ln OLGZ 1972, 321 äEUR DNotZ 1972, 489= Rpfleger 1972, 134 ; Jansen, a.a.O.; RGRK/Augustin, 12.Aufl. 1979,§ 925, Rd.-Nr. 69; Haegele/Sch6ner/St6ber, Grundbuchrecht, 8. Aufl. 1986, Rd.-Nr. 3337; H6fer/Huhn, Allg. Urkundenrecht, 584, 587; MUnchKomm/Spellenberg, Art. 11 EGBGB, Rd.-Nr. 9).
  • BGH, 09.12.1968 - III ZR 114/66

    Grundsätze für die Bemessung der Enteignungsentschädigung bei Grundstücken

    Die von der Revision angezogene Verordnung vom 7. August 1961 (BGBl I 1163) ist nur für die Gutachterausschüsse, nicht für die Gerichte verbindlich (u.a. Urteil des Senats vom 24. Januar 1966 - III ZR 15/66 -).
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