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   BGH, 02.10.1978 - III ZR 151/76   

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https://dejure.org/1978,7642
BGH, 02.10.1978 - III ZR 151/76 (https://dejure.org/1978,7642)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1978 - III ZR 151/76 (https://dejure.org/1978,7642)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1978 - III ZR 151/76 (https://dejure.org/1978,7642)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch gegen eine Entnahme von Wasser aus einem Gewässer - Umfang des so genannten Eigentümergebrauchs eines Gewässers nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - Eigentumsverhältnisse bei Gewässern dritter Ordnung in Nordrhein-Westfalen - Erhalt des Zuflusses ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 210
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.04.1976 - III ZR 89/73

    Fortgeltung eines ersessenen Staurechts für eine Wassermühle nach den

    Auszug aus BGH, 02.10.1978 - III ZR 151/76
    Die Eintragung in das Wasserbuch begründete die Rechte nicht, wie das Berufungsgericht zutreffend hervorgehoben hat (Senatsurteil vom 29. April 1976 - III ZR 89/73 = ZfW 1977, 32, 33 = MDR 1977, 124).

    Entgegen der Ansicht der Revision steht die Annahme einer tatsächlichen Vermutung, wie der erkennende Senat sie hier für geboten hält, nicht in Widerspruch zu seinen Ausführungen im Urteil vom 29. April 1976 (III ZR 89/73 = a.a.O.).

  • BGH, 20.10.1967 - V ZR 78/65

    Eigentumsgarantie und Flußlaufverlegung

    Auszug aus BGH, 02.10.1978 - III ZR 151/76
    Da eine drohende Beschädigung des Grundstücks selbst (etwa durch Austrocknung) nicht behauptet ist und die Lage an einem Gewässer als solche nicht zum Grundeigentum gehört (BGHZ 48, 340, 343), würde der Anspruch jedoch voraussetzen, daß Inhalt des Eigentums die Möglichkeit ist, dem S. Wasser zu entnehmen.
  • BGH, 22.12.1976 - III ZR 62/74

    Eingriff in ein Recht zur Verfügung über Grundwasser

    Auszug aus BGH, 02.10.1978 - III ZR 151/76
    Nach den Grundsätzen des Senatsurteils BGHZ 69, 1, 21 f kommen als Schutzgesetze die §§ 8 Abs. 3 und 4 WHG, 17 LWG in Betracht, soweit sie den Klägern eine materielle Rechtsstellung einräumen.
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69

    Klage auf Eintragung eines Rechts in das Wasserbuch - Anmeldung des Rechts auf

    Auszug aus BGH, 02.10.1978 - III ZR 151/76
    Für die Rechte des Beklagten besteht jedoch eine tatsächliche Vermutung, wie der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum annimmt (BVerwGE 37, 103, 104; Gieseke/Wiedemann a.a.O. § 37 Anm. 3 a; Burghartz a.a.O.; Sieder/Zeitler WHG § 37 Rdn. 33 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.03.2001 - III ZR 154/00

    Unterlassungsanspruch gegen den Inhaber einer wasserrechtlichen Bewilligung

    Der Umstand, daß die Stadt O. nach dem Vortrag des Klägers die Stauanlage jahrzehntelang nicht mehr betrieben hat, hätte allenfalls die Wasserbehörde gemäß §§ 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 WHG, 33 Satz 2 Nr. 1 NWG zum Widerruf der Verleihung berechtigt (vgl. Senatsurteil vom 2. Oktober 1978 - III ZR 151/76 - LM § 15 WHG Nr. 5 = ZfW 1979, 159, 162; BVerwG NVwZ 1994, 783).
  • BGH, 10.10.2013 - V ZR 91/13

    Altrechtliches Wasserentnahmerecht: Bestehen eines im Wasserbuch eingetragenen

    Diese erzeugen zwar nach § 87 Abs. 4 WHG keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, aber eine tatsächliche Vermutung für das Bestehen des gebuchten Rechts (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1978 - III ZR 151/76, Warn 1978, Nr. 222; BVerwGE 37, 103, 104), so dass es Sache des Beklagten wäre, gegen die Richtigkeit der Eintragungen im Wasserbuch sprechende Tatsachen vorzutragen.
  • OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 58/10

    Verfassungsrechtliche Beurteilung der Einschränkung der Übertragbarkeit

    Die Eintragungen haben zwar gemäß § 87 Abs. 4 WHG keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung und genießen - anders als Eintragungen in das Grundbuch (vgl. § 892 GBG) - keinen öffentlichen Glauben dahingehend, dass ihre Richtigkeit widerleglich vermutet wird (vgl. BGH, Urt. v. 2.10.1978 - III ZR 151/76 -, MDR 1979, 210).

    Eine Eintragung in das Wasserbuch begründet jedoch eine tatsächliche Vermutung, die zu Beweiserleichterungen führt mit der Folge, dass sich die Wasserbehörde nicht auf die Unrichtigkeit der Eintragung berufen kann, ohne einen Gegenbeweis zu führen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.1979, a.a.O.; ferner BGH; Urt. v. 2.10.1978, a.a.O.).

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