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   BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02   

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BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02 (https://dejure.org/2003,616)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2003 - III ZR 155/02 (https://dejure.org/2003,616)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - III ZR 155/02 (https://dejure.org/2003,616)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung wegen unrichtig erteilter Rentenauskunft; Schutzwürdiges Vertrauen des Versicherten auf die Richtigkeit der Auskunft; Vermeidung einer Besserstellung des Versicherten; Doppelte Berücksichtigung des familiengerichtlichen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rentenversicherer - Haftung für unrichtige Rentenauskunft

  • fh-sozialversicherung.de

    Zum Umfang der Haftung des Rentenversicherungsträgers für eine unrichtige Rentenauskunft nach § 109 SGB VI

  • rabüro.de

    Zur Amtshaftung des Rentenversicherungsträgers wegen unrichtiger Rentenauskunft

  • Judicialis

    BGB § 839 D; ; BGB § 839 Fm

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839
    Umfang der Ansprüche eines aufgrund einer unrichtigen Rentenauskunft vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Versicherten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839
    Haftung des Rentenversicherungsträgers für eine unrichtige Rentenauskunft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rentenrecht - Haftung für unrichtige Rentenauskunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Rentenversicherungen haften für unrichtige Rentenauskünfte

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Rentenversicherungsträger haftet für falsche Rentenauskunft

Papierfundstellen

  • BGHZ 155, 354
  • NJW 2003, 3049
  • MDR 2003, 1416
  • FamRZ 2003, 1382
  • VersR 2004, 606
  • DVBl 2004, 43
  • BB 2003, 2234
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 12.11.1980 - 1 RA 65/79

    Auskunft - Anwartschaft - Altersruhegeld - Wehrmachtbediensteter - Einberufung

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02
    Insoweit nehmen die Auskünfte - bezogen auf hervorgehobene Fallgruppen, in denen typischerweise mit Änderungen gerechnet werden muß - nur die allgemein formulierte gesetzliche Regelung des § 109 Abs. 4 Satz 2 SGB VI auf, mit der klargestellt wird, daß eine Auskunft nicht den Charakter eines das Rentenversicherungsverhältnis regelnden Bescheides oder Verwaltungsaktes hat, sondern als schlichtes Verwaltungshandeln anzusehen ist (vgl. BSGE 44, 114, 119 zu einer Auskunft des Unfallversicherungsträgers; BSGE 49, 258, 260; 50, 294, 296 zu § 104 Abs. 2 AVG), das den nach § 109 SGB VI Auskunftsberechtigten über die Höhe seiner Anwartschaften informieren soll.

    Dies ist Ausdruck des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, der sich nicht nur auf die rentenrechtlichen Ansprüche der Klägerin auswirkt, sondern auch den Vertrauensschutz des von einer unrichtigen Auskunft Betroffenen begrenzt (vgl. BSGE 44, 114, 121; 50, 294, 296; Senatsurteil BGHZ 137, 11, 17).

    Auch das Bundessozialgericht stellt nicht in Frage, daß die Versicherungsträger verpflichtet sind, Auskünfte vollständig, eindeutig und vor allem richtig zu erteilen, weil sich der Auskunftsbegehrende grundsätzlich auf die Richtigkeit der Auskunft verlassen darf und er einen Anspruch hat, in seinem Vertrauen hierauf geschützt zu werden (vgl. BSGE 44, 114, 121), notfalls amtshaftungsrechtlich, wenn keine öffentlich-rechtlichen (sozialrechtlichen) Ausgleichsansprüche zur Verfügung stehen (vgl. BSGE 49, 258, 260; 50, 294, 297).

  • BSG, 23.06.1977 - 8 RU 36/77

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Reederei - Ausländische

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02
    Insoweit nehmen die Auskünfte - bezogen auf hervorgehobene Fallgruppen, in denen typischerweise mit Änderungen gerechnet werden muß - nur die allgemein formulierte gesetzliche Regelung des § 109 Abs. 4 Satz 2 SGB VI auf, mit der klargestellt wird, daß eine Auskunft nicht den Charakter eines das Rentenversicherungsverhältnis regelnden Bescheides oder Verwaltungsaktes hat, sondern als schlichtes Verwaltungshandeln anzusehen ist (vgl. BSGE 44, 114, 119 zu einer Auskunft des Unfallversicherungsträgers; BSGE 49, 258, 260; 50, 294, 296 zu § 104 Abs. 2 AVG), das den nach § 109 SGB VI Auskunftsberechtigten über die Höhe seiner Anwartschaften informieren soll.

    Dies ist Ausdruck des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, der sich nicht nur auf die rentenrechtlichen Ansprüche der Klägerin auswirkt, sondern auch den Vertrauensschutz des von einer unrichtigen Auskunft Betroffenen begrenzt (vgl. BSGE 44, 114, 121; 50, 294, 296; Senatsurteil BGHZ 137, 11, 17).

    Auch das Bundessozialgericht stellt nicht in Frage, daß die Versicherungsträger verpflichtet sind, Auskünfte vollständig, eindeutig und vor allem richtig zu erteilen, weil sich der Auskunftsbegehrende grundsätzlich auf die Richtigkeit der Auskunft verlassen darf und er einen Anspruch hat, in seinem Vertrauen hierauf geschützt zu werden (vgl. BSGE 44, 114, 121), notfalls amtshaftungsrechtlich, wenn keine öffentlich-rechtlichen (sozialrechtlichen) Ausgleichsansprüche zur Verfügung stehen (vgl. BSGE 49, 258, 260; 50, 294, 297).

  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 2/79

    Ausfall- und Ersatzzeiten - Rücknahme einer Vormerkung

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02
    Insoweit nehmen die Auskünfte - bezogen auf hervorgehobene Fallgruppen, in denen typischerweise mit Änderungen gerechnet werden muß - nur die allgemein formulierte gesetzliche Regelung des § 109 Abs. 4 Satz 2 SGB VI auf, mit der klargestellt wird, daß eine Auskunft nicht den Charakter eines das Rentenversicherungsverhältnis regelnden Bescheides oder Verwaltungsaktes hat, sondern als schlichtes Verwaltungshandeln anzusehen ist (vgl. BSGE 44, 114, 119 zu einer Auskunft des Unfallversicherungsträgers; BSGE 49, 258, 260; 50, 294, 296 zu § 104 Abs. 2 AVG), das den nach § 109 SGB VI Auskunftsberechtigten über die Höhe seiner Anwartschaften informieren soll.

    Auch das Bundessozialgericht stellt nicht in Frage, daß die Versicherungsträger verpflichtet sind, Auskünfte vollständig, eindeutig und vor allem richtig zu erteilen, weil sich der Auskunftsbegehrende grundsätzlich auf die Richtigkeit der Auskunft verlassen darf und er einen Anspruch hat, in seinem Vertrauen hierauf geschützt zu werden (vgl. BSGE 44, 114, 121), notfalls amtshaftungsrechtlich, wenn keine öffentlich-rechtlichen (sozialrechtlichen) Ausgleichsansprüche zur Verfügung stehen (vgl. BSGE 49, 258, 260; 50, 294, 297).

  • BGH, 06.02.1997 - III ZR 241/95

    Amtspflichten des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats müssen Auskünfte, die ein Beamter erteilt, dem Stand seiner Erkenntnismöglichkeit entsprechend sachgerecht, d.h. vollständig, richtig und unmißverständlich sein, so daß der Empfänger der Auskunft entsprechend disponieren kann (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 1997 - III ZR 241/95 - NVwZ 1997, 1243).
  • BGH, 03.12.1991 - XI ZR 300/90

    Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der Norm

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02
    Unter diesen Umständen ist ihr Schadensersatzanspruch zur Vermeidung einer Besserstellung auf die Differenz zwischen der tatsächlich bezogenen Rente und dem Betrag begrenzt, auf den sie nach den erteilten Auskünften vertrauen durfte (vgl. BGHZ 116, 209, 213 f; LG Karlsruhe VersR 1996, 607, 608; a.A. OLG München MDR 2000, 213).
  • BGH, 22.06.1989 - III ZR 100/87

    Bindung der Gemeinde an eine formunwirksame Verpflichtungserklärung

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02
    Dies liefe auf einen Erfüllungsanspruch hinaus, der sich aus den erteilten - nicht rechtsverbindlichen - Auskünften für sie gerade nicht ergab (vgl. Senatsurteile vom 22. Juni 1989 - III ZR 100/87 - NVwZ 1990, 403, 406; vom 26. Oktober 2000 - III ZR 53/99 - NVwZ 2001, 709, 712, jeweils zu Amtshaftungsansprüchen aus unverbindlichen Zusagen).
  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02
    Dies ist Ausdruck des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, der sich nicht nur auf die rentenrechtlichen Ansprüche der Klägerin auswirkt, sondern auch den Vertrauensschutz des von einer unrichtigen Auskunft Betroffenen begrenzt (vgl. BSGE 44, 114, 121; 50, 294, 296; Senatsurteil BGHZ 137, 11, 17).
  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 77/87
    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02
    Der Klägerin kommen für die Frage, welche Dispositionen sie im Hinblick auf die erteilten Auskünfte getroffen hat, die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO zugute (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Mai 1988 - III ZR 77/87 - Jurisdokument Nr. KORE 558929200).
  • BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99

    Zusagen hinsichtlich Belegung und Pflegesatzhöhe eines zu errichtenden Altenheims

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02
    Dies liefe auf einen Erfüllungsanspruch hinaus, der sich aus den erteilten - nicht rechtsverbindlichen - Auskünften für sie gerade nicht ergab (vgl. Senatsurteile vom 22. Juni 1989 - III ZR 100/87 - NVwZ 1990, 403, 406; vom 26. Oktober 2000 - III ZR 53/99 - NVwZ 2001, 709, 712, jeweils zu Amtshaftungsansprüchen aus unverbindlichen Zusagen).
  • LG Karlsruhe, 21.07.1995 - 6 O 352/94

    Träger der Zusatzversorgung; Öffentlicher Dienst; Falsche Auskunft; Vorruhestand;

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02
    Unter diesen Umständen ist ihr Schadensersatzanspruch zur Vermeidung einer Besserstellung auf die Differenz zwischen der tatsächlich bezogenen Rente und dem Betrag begrenzt, auf den sie nach den erteilten Auskünften vertrauen durfte (vgl. BGHZ 116, 209, 213 f; LG Karlsruhe VersR 1996, 607, 608; a.A. OLG München MDR 2000, 213).
  • BGH, 10.05.2001 - III ZR 111/99

    Haftung für unwirksame Erklärung eines Bürgermeisters

  • OLG München, 05.08.1999 - 1 U 2459/99

    Altersrenten-Auskunft - §§ 839, 249 BGB, keine Begrenzung des negativen

  • BGH, 15.01.2009 - IX ZR 166/07

    Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten über den Inhalt

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2003 (BGHZ 155, 354; vgl. auch LG Karlsruhe VersR 1996, 607, 608) steht dieser Beurteilung nicht entgegen.
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2012 - 12 U 105/12

    Amtshaftung einer gesetzlichen Krankenkasse wegen unrichtiger Auskunft der

    Grundsätzlich darf der Bürger von der "Rechtmäßigkeit der Verwaltung" ausgehen (BGH NJW 1994, 2087 - juris Tz. 30; BSGE 44, 114 (121); BGH NJW 2003, 3049 - juris Tz. 8).
  • BGH, 26.04.2018 - III ZR 367/16

    Amtshaftung: Falschauskunft gegenüber dem Vertragspartner des von einer

    c) Auskünfte, die ein Amtsträger erteilt, müssen dem Stand seiner Erkenntnismöglichkeit entsprechend sachgerecht, das heißt vollständig, richtig und unmissverständlich sein, so dass der Empfänger der Auskunft entsprechend disponieren kann (st. Senatsrechtsprechung, z.B. Urteile vom 13. Juni 1991 - III ZR 76/90, NJW 1991, 3027; vom 6. Februar 1997 - III ZR 241/95, NVwZ 1997, 1243; vom 10. Juli 2003 - III ZR 155/02, BGHZ 155, 354, 357 und vom 8. November 2012 - III ZR 151/12, BGHZ 195, 276, 291 Rn. 25 jew. mwN).
  • BGH, 21.04.2005 - III ZR 264/04

    Amtshaftung wegen unrichtiger Auskunft über das zukünftige Gehalt eines

    Allerdings ist der Schadensersatzanspruch der Höhe nach auf die Differenz zwischen der Besoldung nach C 3 (Ost) und C 3 (West) begrenzt, da im Falle einer unrichtigen Auskunft für den Schadensersatzanspruch der Betrag die Obergrenze darstellt, auf den der Geschädigte nach der Auskunft vertrauen durfte (Senat in BGHZ 155, 354, 362).

    Eine behördliche Auskunft muß vollständig, richtig und unmißverständlich sein, so daß der Empfänger zuverlässig disponieren kann (st. Rspr. des Senats z.B.: BGHZ 155, 354, 357; Urteil vom 27. April 1970 - III ZR 114/68 - NJW 1970, 1414; Staudinger/Wurm, BGB, 13. Bearb., 2002, § 839 Rn. 152 jeweils m.w.N.).

    Vielmehr kann er Ersatz der Vermögensnachteile verlangen, die ihm durch die Aufgabe seiner früheren Stellung entstanden sind, wobei sein Interesse auf den Betrag begrenzt ist, auf den er nach der Auskunft vom 10. März 1993 vertrauen durfte (vgl. Senat in BGHZ 155, 354, 362), so daß er höchstens die Differenz zwischen der Besoldung nach C 3 (Ost) und C 3 (West) verlangen kann.

  • BGH, 08.11.2012 - III ZR 151/12

    Zur Amtshaftung aufgrund nicht durchgeführter BSE-Tests an Rindern in einem

    b) Nach der ständigen Senatsrechtsprechung müssen Mitteilungen und Auskünfte, die ein Beamter erteilt, dem Stand seiner Erkenntnismöglichkeit entsprechend sachgerecht, das heißt vollständig, richtig und unmissverständlich sein, so dass der Empfänger der Auskunft entsprechend disponieren kann (vgl. nur Urteile vom 10. Juli 2003 - III ZR 155/02, BGHZ 155, 354, 357 und vom 21. April 2005 - III ZR 264/04, VersR 2005, 1584, 1585).

    Damit ist hier in den Blick zu nehmen, wie sich die Vermögenslage der Klägerin entwickelt hätte, wenn der Beklagte zutreffende Auskünfte erteilt (vgl. Senatsurteile vom 10. Juli 2003 - III ZR 155/02, BGHZ 155, 354, 361 und vom 21. April 2005 - III ZR 264/04, NVwZ 2006, 245, 248), also der Klägerin mitgeteilt hätte, dass sich in dem Rohfett auch solches von testpflichtigen, aber versehentlich nicht untersuchten Rindern befindet und die Ware deshalb nicht frei gegeben werden kann.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 5 S 1276/16

    Feststellbarkeit der von einer straßenrechtlichen Widmung erfassten Grundstücke;

    Entscheidend ist, ob die Ansprüche einander ausschließen und damit notwendigerweise die Zuerkennung des einen Anspruchs mit der Aberkennung des anderen verbunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27.2.2003 - III ZR 155/02 - NJW-RR 2003, 713).
  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

    Entscheidend ist, wie sich die Vermögenslage des Geschädigten entwickelt hätte, wenn sich der Schädiger pflichtgemäß verhalten hätte (BGH 10. Juli 2003 - III ZR 155/02 - zu I 4 a der Gründe, BGHZ 155, 354 für die Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft) .
  • BGH, 23.07.2015 - III ZR 196/14

    Verjährung eines Anspruchs aus Amtshaftung wegen unrichtiger Auskunftserteilung:

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats müssen Auskünfte, die ein Beamter erteilt, dem Stand seiner Erkenntnismöglichkeit entsprechend sachgerecht, das heißt vollständig, richtig und unmissverständlich sein, so dass der Empfänger der Auskunft entsprechend disponieren kann (vgl. Senat, Urteile vom 10. Juli 2003 - III ZR 155/02, BGHZ 155, 354, 357 [zu "nicht rechtsverbindlich" erteilten Rentenauskünften] und vom 11. Oktober 2007 - III ZR 301/06, VersR 2008, 252 Rn. 14; Staudinger/Wöstmann aaO Rn. 150 mwN).

    Dies ändert allerdings nichts daran, dass die Versicherungsträger und vorliegend auch die Beklagte als sozialversicherungsrechtliche Einzugsstelle nach den vorstehenden Grundsätzen verpflichtet sind, Auskünfte vollständig, eindeutig und vor allem richtig zu erteilen, weil sich der Auskunftsbegehrende grundsätzlich auf die Richtigkeit der Auskunft verlassen darf und er einen Anspruch hat, in seinem Vertrauen hierauf geschützt zu werden (Senat, Urteil vom 10. Juli 2003 aaO; BSGE 44, 114, 121).

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 U 199/04

    Amtshaftung: Haftung der VBL bei vorzeitigem Ausscheiden eines Versicherten aus

    Die Beklagte war auf der Grundlage von § 70 a VBLS verpflichtet, dem Kläger eine nach dem Stand ihrer Erkenntnismöglichkeiten zutreffende Auskunft zu erteilen (vgl. das Senatsurteil OLG Karlsruhe, Versicherungsrecht 2002, 833 unter I 1 und 2; BGHZ 155, 354 unter I 2 a zu Auskünften des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung).

    Nicht gefolgt werden kann dem Landgericht insoweit, als es unter Verweis auf das Urteil des BGH vom 10.07.2003 - II XR 155/02 - (BGHZ 155, 354) ohne weiteres annimmt, die Beklagte müsse den Kläger so stellen, als wenn die von ihr erteilte Auskunft richtig gewesen wäre.

    Nach der Entscheidung BGHZ 155, 354, der der Senat folgt, ist zur Frage, ob und inwieweit dem Auskunftsempfänger auf Grund der falschen Mitteilung ein Schaden entstanden ist, im Ausgangspunkt - entsprechend den allgemeinen Grundsätzen - danach zu fragen, wie sich die Vermögenslage entwickelt hätte, wenn sich der Rentenversicherungsträger amtspflichtgemäß verhalten, also zutreffende Auskünfte erteilt hätte.

    Darüber hinaus hat sich der Kläger den Freizeitgewinn durch den Verzicht auf wesentlich höhere Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit "erkauft", für die die Beklagte wegen der gebotenen wertenden Haftungsbegrenzung nicht einstehen muss (vgl. BGHZ 155, 354 unter I 4 c bb).

  • OVG Saarland, 17.08.2021 - 1 A 297/19

    Schadensersatz nach fehlender Versorgungsauskunft

    Auf die erstinstanzlichen Darlegungen, [UA S. 21 bis 25; vgl. auch Hessischer VGH, Beschluss vom 2.4.2015 - 1 A 2036/13.Z -, juris, Rz. 7, m.w.N.] die ihr Pendant in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs [vgl. Urteil vom 10.7.2003 - III ZR 155/02 -, juris] zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs aus Amtspflichtverletzung in Fällen eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben aufgrund unrichtiger Rentenauskunft finden, wird Bezug genommen.

    [vgl. dazu BGH, Urteil vom 10.7.2003 - III ZR 155/02 -, juris, Rz. 18, m.w.N.; vgl. auch Saarländisches OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.11.2018 - 4 U 84/17 -, juris, Rz. 54, m.w.N.] Das Verwaltungsgericht legt des Weiteren überzeugend dar, dass vorliegend für die Annahme eines mitwirkenden Verschuldens des Klägers kein Raum ist und seinem Schadensersatzanspruch auch nicht seine Schadensabwendungspflicht entgegensteht.

  • OLG München, 04.08.2011 - 1 U 5070/10

    Amtshaftung: Umfang der Beratung über die Möglichkeit des Bezugs von Altersrente

  • LG Stuttgart, 28.11.2003 - 15 O 386/03

    Amtshaftung: Unrichtige Auskunft über Versorgungsanwartschaft bei vorzeitigem

  • LG Konstanz, 27.07.2006 - 4 O 234/05

    Die Bundesrepublik Deutschland haftet für die Folgen des Flugzeugunglücks von

  • VGH Hessen, 02.04.2015 - 1 A 2036/13

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Versorgungsauskunft

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 12 U 312/04

    Haftung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder für eine unrichtige

  • OLG Saarbrücken, 11.10.2018 - 4 U 84/17

    Schadensersatz bei unrichtiger unverbindlicher Renteninformation

  • BGH, 11.10.2007 - III ZR 301/06

    Drittwirkung von Amtspflichten des Amts zur Regelung offener Vermögensfragen

  • OLG Koblenz, 20.01.2014 - 3 W 695/13

    Beweis durch Sachverständige: Voraussetzungen für die Festsetzung eines

  • OLG Köln, 02.06.2005 - 7 U 5/05

    Amtshaftung bei unzutreffenden Auskünften von Versicherungsämtern

  • LSG Bayern, 30.06.2009 - L 14 R 771/08

    Rentenversicherung - Erteilung einer falschen Rentenauskunft -

  • OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 4 U 216/03

    Staatshaftung: Haftung des Landes für falsche Auskunft über Versorgungsbezüge

  • OLG Karlsruhe, 06.05.2021 - 9 U 30/18

    Schadensersatz nach unzutreffender Rentenauskunft einer Zusatzversorgungskasse

  • LG Karlsruhe, 30.06.2004 - 6 O 969/03

    Rentenauskunft der VBL: Schadensersatz wegen einer falschen Rentenauskunft;

  • VG Saarlouis, 03.09.2019 - 2 K 959/17

    Beamter; Schadensersatz wegen fehlerhafter Versorgungsauskunft

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2021 - 23 U 106/18

    Haftung aus steuerlicher Fehlberatung bezüglich eines Sonderausgabenabzugs

  • LG Karlsruhe, 13.01.2006 - 6 O 97/04

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Verletzung des Allgemeinen

  • OLG Frankfurt, 22.03.2004 - 1 U 185/03

    Haftung des Rentenberaters: Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang

  • LSG Hessen, 31.01.2006 - L 2 R 225/05

    Änderung des Geburtsdatums - türkischer Staatsangehöriger - Berichtigung -

  • VG Wiesbaden, 20.06.2011 - 3 K 1349/09

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Versogungsauskunft

  • LSG Baden-Württemberg, 12.02.2014 - L 4 R 1514/13
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - L 3 R 1134/05

    Zeitliche Begrenzung einer Rentennachzahlung

  • LG Bonn, 15.01.2020 - 1 O 133/19

    Wer nicht abwartet, ist schutzlos!

  • LG Köln, 25.04.2023 - 5 O 324/22
  • LG Köln, 09.04.2013 - 5 O 172/12

    Schadensersatzanspruch gegen eine Krankenkasse wegen einer fehlerhaften Beratung

  • SG Lüneburg, 09.02.2010 - S 38 R 132/07
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