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   BGH, 18.01.1962 - III ZR 155/60   

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https://dejure.org/1962,5019
BGH, 18.01.1962 - III ZR 155/60 (https://dejure.org/1962,5019)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1962 - III ZR 155/60 (https://dejure.org/1962,5019)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1962 - III ZR 155/60 (https://dejure.org/1962,5019)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen der zu einer Verurteilung führenden Erstattung eines angeblich unrichtigen Gutachtens durch einen Amtsarzt - Amtspflichtverletzung eines Amtsarztes - Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Beweisantrag - Anforderungen an die Zurückweisung eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.04.1959 - III ZR 41/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.01.1962 - III ZR 155/60
    Wegen Ungeeignetheit darf ein Beweismittel nur dann als unbeachtlich abgelehnt werden, wenn der angebotene Beweis als völlig ungeeignet zur Führung des bezweckten Nachweises und die Erhebung des Beweises deshalb als völlig nutzlos erachtet werden kann, mithin jede Möglichkeit als ausgeschlossen angesehen werden darf, daß die Beweisaufnahme irgend etwas für die Überzeugungsbildung des Gerichts Sachdienliches ergeben werde (vgl. u.a. RGSt 1958, 378, 380, BGH NJW 1956, 1480; BGH DRiZ 1959, 252).
  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

    Vielmehr ist den Umständen nach nicht jede Möglichkeit auszuschließen, daß die Beweisaufnahme irgend etwas Sachdienliches für die Überzeugungsbildung des Gerichts ergeben wird (vgl. BGH, Urt. v. 18. Januar 1962, III ZR 155/60, DRiZ 1962, 167, 168).
  • BGH, 14.11.1963 - III ZR 19/63

    Ärztliches Zeugnisverweigerungsrecht

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  • OLG Düsseldorf, 06.04.2006 - 2 U 155/02

    Sortenschutz und Bestimmung des Toleranzbereichs einer Klagesorte bei

    Sie ist nur ausnahmsweise zu bejahen, wenn etwa nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass der übergangene Beweisantrag Sachdienliches ergeben und die vom Gericht bereits gewonnene Überzeugung erschüttern könnte (BVerfG, NJW 1993, 154, 155; BGH, NJW 1951, 481, 482; DRiZ 1962, 167, 168; MDR 1983, 505; BGHZ 53, 245, 258f.=NJW 1970, 946, 949, 950 - Anastasia; NJW 1999, 143; NJW 1998, 2673, 2674; NJW 2000, 3718, 3720; NJW-RR 2002, 1433, 1435; BVerwG, NJW 1968, 1441; vgl. ferner Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., vor § 284, Rdn. 10 a; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Aufl., § 284, Rdn. 7; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl. (1996), § 284, Rdn. 51).
  • BGH, 20.01.1965 - V ZR 214/62

    Abtretung eines Grundpfandrechts - Erwerb einer Grundschuld - Verschaffung der

    Es gibt jedoch, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, Ausnahmefälle, in denen die besonderen Umstände jenes sonst zu mißbilligende Verhalten zu rechtfertigen vermögen (RG HRR 1925 Nr. 933; BGH, Urteil vom 4. Mai 1960 - V ZR 163/58; BGH, Urteil vom 12. Juli 1962 - III ZR 139/61 S. 16 ff und BGH DRiZ 1962, 167).
  • BGH, 13.11.1985 - IVa ZR 24/84

    Inanspruchnahme einer Versicherung für einen Brandschaden vor Einlösung des

    Als völlig nutzlos darf die beantragte Vernehmung eines Zeugen über eine streitige Haupttatsache nur dann abgelehnt werden, wenn jede Möglichkeit als ausgeschlossen angesehen werden darf, daß die Beweisaufnahme irgendetwas für die Überzeugungsbildung des Gerichts Sachdienliches ergeben werde (BGH Urteil vom 18. Januar 1962 - III ZR 155/60 = DRiZ 1962, 167, 168).
  • BGH, 27.06.1968 - III ZR 29/66

    Vergütungsanordnung für einen Testamentsvollstrecker im Testament -

    Die Ablehnung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels ist aber nur zulässig, wenn es völlig ungeeignet und die Beweiserhebung völlig nutzlos ist, also jede Möglichkeit als ausgeschlossen angesehen werden muß, daß die Beweisaufnahme irgend etwas Sachdienliches für die Überzeugungsbildung des Gerichts ergeben wird (BGH DRiZ 1962, 167).
  • BGH, 20.12.1962 - III ZR 205/61
    Denn das wäre ein Verstoß gegen Grundsätze des Beweisrechts, nämlich eine unzulässige vorweggenommene Würdigung einesnnicht erhobenen Beweises (BGH, DRiZ 1959, 232 VersR 1959, 729; DRiZ 1962, 167).
  • BGH, 20.12.1962 - III ZR 65/62

    Beginn der Anmeldefrist

    Das ist im Zweifel ein Verstoß gegen die Grundsätze des Beweisrechts (vgl. BGH DRiZ 1962, 167).
  • BGH, 20.09.1962 - III ZR 84/61

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht hat zwar bei Erörterung eines Anspruchs aus § 826 BGB bemerkt, es sei "kaum anzunehmen", also unwahrscheinlich, daß ein Stadtgartendirektor eine solche nicht in sein Referat fallende Maßnahme angedroht haben solle, doch kommt es für die Notwendigkeit einer Beweisaufnahme im Zivilprozeß nur auf die rechtliche Erheblichkeit und nicht auf die Wahrscheinlichkeit einer Behauptung an (BGH DRiZ 1962, 167).
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