Rechtsprechung
   BGH, 30.07.1997 - III ZR 157/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2649
BGH, 30.07.1997 - III ZR 157/96 (https://dejure.org/1997,2649)
BGH, Entscheidung vom 30.07.1997 - III ZR 157/96 (https://dejure.org/1997,2649)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 1997 - III ZR 157/96 (https://dejure.org/1997,2649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattungsanspruch eines nach dem Vermögensgesetz bestellten staatlichen Verwalters als Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung - Status und Aufgaben eines nach dem Vermögensgesetz bestellten Verwalters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Staatlicher Verwalter; Aufwendungsersatz: Erhaltungsmaßnahmen; Sicherungsmaßnahmen; Substanzerhaltung; Reparaturmaßnahmen; Instandsetzungsarbeiten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1997, 1854
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.06.1997 - III ZR 105/96

    Kostenerstattungsanspruch bei Erfüllung einer Rechtspflicht des Eigentümers durch

    Auszug aus BGH, 30.07.1997 - III ZR 157/96
    Die Regelung des § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG ist darauf zurückzuführen, daß sich in diesem besonderen Falle eine Kostenerstattungspflicht nicht ohne weiteres auf allgemeine Regelungsprinzipien zurückführen läßt, wie sie dem Auftragsrecht bzw. der Geschäftsführung ohne Auftrag zugrunde liegen (vgl. Senatsurteil vom 12. Juni 1997 - III ZR 105/96 -, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 30.06.1994 - III ZB 21/94

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Ansprüche des Eigentümers von

    Auszug aus BGH, 30.07.1997 - III ZR 157/96
    Danach treffen von dem Ende der staatlichen Verwaltung an den bisherigen staatlichen Verwalter die dem Beauftragten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bei Beendigung seines Auftrags obliegenden Pflichten (Auskunfts- und Rechenschaftspflicht des § 666 BGB, Herausgabepflicht des § 667 BGB und gegebenenfalls die Verzinsungspflicht des § 668 BGB), wobei sich die durch § 11 a Abs. 3 Satz 1 VermG normierten Verwalterpflichten nicht nur auf den Zeitraum zwischen der Beendigung der staatlichen Verwaltung und der Rückgabe des Vermögenswerts erstrecken (Senat, BGHZ 126, 321, 324 ff).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 30.07.1997 - III ZR 157/96
    Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
  • KG, 08.05.1996 - 3 U 697/95

    Ersatz von Aufwendungen für Reparatur-und Instandsetzungsarbeiten an einem

    Auszug aus BGH, 30.07.1997 - III ZR 157/96
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 3. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 8. Mai 1996 - 3 U 697/95 - wird nicht angenommen.
  • BGH, 20.11.1997 - III ZR 39/97

    Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters nach Rückgabe des

    Lassen sich dabei die vom Verwalter nach Maßgabe der Bestimmungen des Vermögensgesetzes getätigten Aufwendungen nicht aus den vereinnahmten Beträgen bestreiten, so ist es nur konsequent, dem staatlichen Verwalter einen Aufwendungsersatzanspruch zuzubilligen; dabei ist § 14 a VermG zu beachten, wonach für Werterhöhungen, die der staatliche Verwalter aus volkseigenen Mitteln finanziert hat, die "Wertausgleich-Bestimmung" des § 7 VermG entsprechend heranzuziehen ist (vgl. Senat, (Nichtannahme-)Beschluß vom 30. Juli 1997 - III ZR 157/96 - WM 1997, 1854 f).
  • BGH, 11.05.2000 - III ZR 145/98

    Schadensersatzansprüche gegen den staatlichen Verwalter von Grundeigentum in der

    bb) Soweit der Senat entschieden hat, dem staatlichen Verwalter sei durch die Neuregelung im Vermögensgesetz eine echte Treuhänderstellung gegeben worden - zu denken ist etwa an das Recht und die Pflicht nach § 15 Abs. 1 VermG, bis zur Aufhebung der staatlichen Verwaltung den Vermögenswert zu sichern und ordnungsgemäß zu verwalten, was auch den Abschluß von Rechtsgeschäften einschließt, die zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Vermögenswerts erforderlich sind (§ 15 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchst. b VermG) -, die es rechtfertige, ungeachtet der öffentlich-rechtlichen Rechtsnatur dieses Rechtsinstituts für die Frage eines Aufwendungsersatzes grundsätzlich die Bestimmung des § 670 BGB entsprechend anzuwenden (vgl. Senatsurteil BGHZ 137, 183, 188; Senatsbeschluß vom 30. Juli 1997 - III ZR 157/96 - WM 1997, 1854, 1855), so läßt sich aus diesen Überlegungen nicht herleiten, die Rechtsbeziehungen des Berechtigten zum staatlichen Verwalter müßten einheitlich auftragsrechtlichen Normen unterworfen werden.
  • BGH, 06.04.2000 - III ZR 263/98

    Aufwendungsersatzanspruch - Freistellungsanspruch - Abtretung - Zulässigkeit -

    Da dem staatlichen Verwalter durch die Neuregelung im Vermögensgesetz im Verhältnis zum Eigentümer eine echte Treuhänderstellung gegeben worden ist, ist es gerechtfertigt, ungeachtet der öffentlich-rechtlichen Natur dieses Rechtsinstituts für die Frage eines Aufwendungsersatzes grundsätzlich die Bestimmung des § 670 BGB (entsprechend) anzuwenden (vgl. Senatsurteil BGHZ 137, 183, 188; Senatsbeschluß vom 30. Juli 1997 - III ZR 157/96 - WM 1997, 1854, 1855).

    So kommt auch die Zuerkennung von Aufwendungsersatz in einem Fall in Betracht, in dem der staatliche Verwalter neben den zur Substanzerhaltung unbedingt gebotenen Maßnahmen zugleich solche Arbeiten durchführen läßt, die einem "Gebot wirtschaftlicher Denkungsart" entsprechen (vgl. Senatsbeschluß vom 30. Juli 1997 - III ZR 157/96 - WM 1997, 1854, 1855).

  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 268/97

    Voraussetzungen, Umfang und Fälligkeit des Kostenerstattungsanspruchs eines

    Macht der staatliche Verwalter in Erfüllung der ihm durch § 15 Abs. 1 VermG auferlegten Verpflichtung, den Vermögenswert bis zur Aufhebung der staatlichen Verwaltung zu sichern und ordnungsgemäß zu verwalten, Aufwendungen, die sich aus den Einnahmen (insbesondere den Mieten) nicht bestreiten lassen, so steht ihm nach der Rechtsprechung des Senats gegen den Eigentümer ein Kostenerstattungsanspruch nach § 670 BGB (entsprechend) zu (eingehend hierzu BGHZ 137, 183, 188 ff; (Nichtannahme-)Beschluß vom 30. Juli 1997 - III ZR 157/96 - WM 1997, 1854 f).
  • BGH, 27.07.2000 - III ZR 359/99

    Rechtstellung des Grundstückskäufers bei Beschlagnahme eines zu Zeiten der

    Diese Treuhänderstellung rechtfertigt es, ungeachtet der öffentlich-rechtlichen Natur des Rechtsinstituts der staatlichen Verwaltung dem staatlichen Verwalter einen allgemeinen Kostenerstattungsanspruch nach § 670 BGB (entsprechend) für nach dem 1. Juli 1990 gemachte Aufwendungen zuzubilligen (Senatsurteile BGHZ 137, 183, 188 ff; BGHZ 140, 355, 356, 363 f; Senatsbeschluß vom 30. Juli 1997 - III ZR 157/96 - WM 1997, 1854 f).
  • BVerwG, 21.05.2001 - 8 B 24.01

    Rechtswegbeschwerde in vermögensrechtlichen Streitigkeiten;

    Dem Vermögensrecht sind vielmehr zivilrechtliche und vor den ordentlichen Gerichten zu verfolgende Ansprüche auch im Übrigen nicht fremd (vgl. § 7 Abs. 8, § 3 Abs. 1 Satz 9 VermG); für Ansprüche im Zusammenhang mit § 11 a und § 15 VermG hat der Bundesgerichtshof ebenfalls den ordentlichen Rechtsweg bejaht (Beschlüsse vom 30. Juni 1994 - III ZB 21/94 - NJW 1994, 2488 und vom 30. Juli 1997 - III ZR 157/96 - VIZ 1997, 643).
  • BFH, 07.11.2001 - II R 14/99

    Wirtschaftliches Eigentum an Grundstücken im Beitrittsgebiet; staatlicher

    Die Tätigkeit der Klägerin als staatliche Verwalterin war danach fremdnützig (vgl. hierzu Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 20. November 1997 III ZR 39/97, BGHZ 137, 183, 189), ihre Stellung in Bezug auf das Grundstück einer Treuhandschaft vergleichbar (BGH-Beschluss vom 30. Juli 1997 III ZR 157/96, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 1997, 1854 f.).
  • BGH, 08.06.2000 - III ZR 267/99

    Inhalt der Berufungsbegründung; Aufwendungsersatzanspruch des staatlichen

    Diese Treuhänderstellung rechtfertigt es, ungeachtet der öffentlich-rechtlichen Natur des Rechtsinstituts der staatlichen Verwaltung dem staatlichen Verwalter einen allgemeinen Kostenerstattungsanspruch nach § 670 BGB (entsprechend) für nach dem 1. Juli 1990 gemachte Aufwendungen zuzubilligen (Senatsurteile BGHZ 137, 183, 188 ff; BGHZ 140, 355, 356, 363 f; Senatsbeschluß vom 30. Juli 1997 - III ZR 157/96 - WM 1997, 1854 f).
  • OLG Dresden, 15.09.1999 - 18 U 1031/99

    Verjährung

    Der Senat folgt der auch vom Bundesgerichtshof (vgl. WM 1997, 1854 f., 1855; NJW 1999, 1464 ff, 1465) vertretenen Auffassung, wonach dem "staatlichen Verwalter" in - jedenfalls - entsprechender Anwendung des § 670 BGB bis zum Ende der staatlichen Verwaltung mit Ablauf des 31.12.1992 (§ 11 a Abs. 1 S. 1 VermG) ein Aufwendungsersatzanspruch hinsichtlich solcher Maßnahmen, die nach dem 02.10.1990 ergriffen wurden, dem Grunde nach zuzubilligen ist.
  • OLG Brandenburg, 30.10.2018 - 3 U 21/18

    Herausgabe des Erlöses aus der vorübergehenden Ausübung des Jagdrechts an den

    Damit hatte der Beklagte einem Beauftragten vergleichbare Rechte und Pflichten (vgl. zur entsprechenden Anwendung des Auftragsrechts BGH Beschluss vom 30.07.1997 - III ZR 157/96; Saarländisches Oberlandesgericht Beschluss vom 12.06.2013. - 1 U 157/12).
  • VG Gera, 21.12.2001 - 3 K 60/01

    Zuständiges Gericht bei Prüfung der Rechtsmittelbelehrung im Bescheid und der

  • OLG Brandenburg, 07.07.1999 - 13 U 25/99

    Ersatz der Kosten für Instandsetzungsmaßnahmen; Umstellung von Stadt- auf Erdgas;

  • FG Berlin, 13.01.1999 - 2 K 2406/96
  • OLG Brandenburg, 29.10.2018 - 3 U 21/18
  • KG, 25.11.1997 - 13 U 5393/97
  • KG, 18.12.1997 - 19 U 3714/97

    Rechtsnachfolge der Sparkasse Berlin (Ost)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht