Rechtsprechung
BGH, 08.07.1999 - III ZR 162/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unternehmensverkauf; Erfüllungsübernahme von Zinsverbindlichkeiten aus früheren Krediten durch den Käufer; Tilgung der Schuld durch die Treuhandanstalt als Geschäftsführung ohne Auftrag; Wegfall der Geschäftsgrundlage
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufwendungsersatzanspruch der BvS wegen Zinszahlungen auf DDR Altkredite
- Judicialis
BGB § 677; ; BGB § 683 Satz 1; ; BGB § 670; ; BGB § 415 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 677, § 683 S. 1, § 670, § 415 Abs. 3
Aufwendungsersatzanspruch der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben wegen Zinszahlungen auf DDR-Altkredite - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 677, 683 Satz 1, §§ 670, 415 Abs. 3
Anspruch der BvS aus GoA wegen Zinszahlungen auf DDR-Altkredite
Besprechungen u.ä.
Papierfundstellen
- ZIP 1999, 1389
- NJ 2000, 90
- WM 1999, 2032
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.01.1991 - V ZR 315/89
Rechtsfolgen der Verweigerung einer Schuldübernahme bei Grundstückskaufvertrag
Auszug aus BGH, 08.07.1999 - III ZR 162/98
Diese ist z.B. widerlegt, wenn sich aus dem Vertrag ergibt, daß eine der Parteien das Risiko des Scheiterns der Schuldübernahme tragen soll (BGH, Urteil vom 18. Januar 1991 - V ZR 315/89 = NJW 1991, 1822). - BGH, 25.02.1993 - VII ZR 24/92
Rechtsfolgen nach DDR-Vertragsgesetz bei Stillegung von Produktionsanlagen
Auszug aus BGH, 08.07.1999 - III ZR 162/98
Schließlich kommt hinzu, daß eine Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur in Betracht kommt, wenn es sich um eine derart einschneidende Änderung handelt, daß ein Festhalten an der ursprünglichen Regelung zu einem untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde und das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung für die betroffene Partei deshalb unzumutbar wäre (vgl. BGHZ 121, 378, 393 m.w.N.). - BGH, 02.10.1997 - II ZR 169/96
Erfüllung der Sacheinlageverpflichtung durch die Treuhandanstalt
Auszug aus BGH, 08.07.1999 - III ZR 162/98
Damit wurde eine Nachholung der in §§ 19-21 TreuhG vorgeschriebenen Gründungsakte, die bei der GmbH i.A. zur Löschung des Zusatzes "im Aufbau" führten, entbehrlich (BGH, Urteil vom 2. Oktober 1997 - II ZR 169/96 = ZIP 1998, 86 = LM DDR-TreuhG Nr. 8). - BGH, 02.12.1997 - XI ZR 64/97
Anspruch der Treuhandanstalt auf Erstattung gezahlter Zinsen
Auszug aus BGH, 08.07.1999 - III ZR 162/98
Die Geschäftsführung diente auch unmittelbar dem Interesse und dem wirklichen oder zumindest mutmaßlichen Willen der Beklagten (vgl. zum Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag bei Tilgung von DDR-Altkrediten: BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1997 - XI ZR 64/97 = WM 1998, 494).
- OLG Naumburg, 02.09.2003 - 11 U 91/02
Zulässigkeit von Erstattungsansprüchen bei Erhaltungs- und …
Zahlungen auf DDR-Altkredite können einen Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag auslösen (BGH, Urteil vom 8. Juli 1999, III ZR 162/98 = ZIP 1999, 1389-1391).