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   BGH, 28.09.1967 - III ZR 164/66   

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https://dejure.org/1967,398
BGH, 28.09.1967 - III ZR 164/66 (https://dejure.org/1967,398)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1967 - III ZR 164/66 (https://dejure.org/1967,398)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1967 - III ZR 164/66 (https://dejure.org/1967,398)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Ablehnung eines Enteignungsantrags - Ablehnung des Antrags durch die Enteignungsbehörde ohne mündliche Verhandlung - Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör - Enteignung eines nicht nur geringfügig bebauten Grundstücks

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 108; BBauG § 109; BBauG § 161
    Ablehnung eines aussichtslosen Enteignungsantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 48, 286
  • NJW 1968, 152
  • NJW 1968, 153
  • MDR 1968, 128
  • DÖV 1968, 64
  • JR 1968, 339
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.1966 - III ZR 202/65

    Höhe des Angebots für den freihändigen Erwerb eines Grundstücks vor dessen

    Auszug aus BGH, 28.09.1967 - III ZR 164/66
    Auch insoweit gilt, was der Senat in seinem Urteil vom 27. Juni 1966 - III ZR 202/65 = NJW 1966, 2012 = WM 1966, 1057 für die Fragen, ob das Angebot eines freihändigen Erwerbs seitens des (späteren) Enteignungsantragstellers angemessen ist, oder ob der Eigentümer eine Haltung einnimmt, die die Abgabe eines Angebots als überflüssig erscheinen läßt, ausgeführt hat.
  • BGH, 15.06.1967 - III ZR 17/66

    Bindungswirkung der Festsetzungen eines Bebauungsplans im Enteignungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 28.09.1967 - III ZR 164/66
    Soweit die Revision der Enteignungsbehörde vorwirft, sie habe der Antragstellerin das erforderliche rechtliche Gehör nicht gewährt, scheitert sie nicht nur daran, daß die Antragstellerin sich gegenüber der Behörde eingehend erklärt hat, sondern hier zusätzlich an folgender Überlegung: Die Versagung des rechtlichen Gehörs kann zu einer Aufhebung der aus diesem Grund angegriffenen Entscheidung nur führen, wenn diese auf dem Verfahrensmangel beruht oder doch beruhen kann (vgl. Urteil vom 15. Juni 1967 - III ZR 17/66 -).
  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 179/65
    Auszug aus BGH, 28.09.1967 - III ZR 164/66
    Es bedarf daher keiner Auseinandersetzung mit der Rechtsfrage, ob auch Ausnahmevorschriften unter gewissen Voraussetzungen auf andere als die in ihnen selbst ausdrücklich geregelte Tatbestände sinngemäß anwendbar sein können (vgl. Urteil vom 31. Januar 1966 - III ZR 179/65 = NJW 1966, 881 = DVBl 1966, 900).
  • BGH, 23.05.1985 - III ZR 10/84

    Gesondertes Entschädigungsfeststellungsverfahren im Bereich des Bundesbaugesetzes

    Die Einigung der Beteiligten dient sowohl dem Ziel einer Beschleunigung des Verfahrens, dem das Bundesbaugesetz besondere Bedeutung beimißt (BGHZ 48, 286, 289), als auch einer Befriedung der gegensätzlichen Interessen.
  • LG Dresden, 20.01.1994 - O-Baul 2/93
    Von vornherein aussichtlose Enteignungsanträge und damit auch Rückenteignungsanträge können bereits vor Einleitung des (Rück-)Enteignungsverfahrens abgelehnt werden (BGH, NJW 68, 152).

    Die Entscheidung der Behörde, die Rückenteignung abzulehnen, muß dagegen dann Bestand haben, wenn sich diese Entscheidung im Hinblick darauf als gerechtfertigt erweist, daß der Antrag auch bei einer Überprüfung, bei der die Antragstellerin zu Wort gekommen ist, aussichtslos erscheint (BGH NJW 68, 152, 153).

  • BGH, 11.03.1999 - III ZR 156/98

    Gegenstandswert für Tätigkeit des Rechtsanwalts im Rahmen der Übertragung von

    Diese Sicht steht, wie das Berufungsgericht zutreffend hervorhebt, im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach einerseits der Streitwert eines in einer Baulandsache gestellten Antrags auf gerichtliche Entscheidung, die die Enteignungsbehörde zur Einleitung des Enteignungsverfahrens verpflichten soll, durch den Wert des Grundstücks bestimmt wird, das enteignet werden soll (Beschluß vom 28. September 1967 - III ZR 164/66 - Warn 1967 Nr. 208), andererseits auch dann, wenn Gegenstand des administrativen Verfahrens nicht nur die Überprüfung des Enteignungsantrags dem Grunde nach, sondern auch die Feststellung der Entschädigung ist, der Geschäftswert sich nach der "richtigen" Enteignungsentschädigung richtet (Senatsurteile vom 5. Februar 1968 - III ZR 217/65 - WM 1968, 478, 482 und BGHZ 121, 73, 87).
  • OLG Naumburg, 31.01.2008 - 1 U 72/07

    Anwendbarkeit der Grundsätze der Vorwirkung der Enteignung auf spätere

    Die weiteren Begehren sind rechtlich als Nebenforderungen zu bewerten, weshalb sie auf die Festsetzung des Kostenwertes keinen Einfluss haben (§ 43 Abs. 1 GKG; vgl. auch BGH, Beschlüsse v. 28.09.1967, III ZR 164/66 = NJW 1968, 153 und v. 16.02.1970, III ZR 73/69 = MDR 1970, 994; Schmidt-Aßmann, a.a.O., § 99 Rn. 19 a.E.).
  • OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 18 U 2/18

    Rechtmäßigkeit einer bebauungsplanakzessorischen Administrativenteignung; Keine

    Die Frage, ob ein Angebot danach zu angemessenen Bedingungen erfolgt ist, ist von den Baulandgerichten nach dem Sach- und Streitstand der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatrichter zu entscheiden (Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB , 143. EL August 2021, § 226 Rn. 2; vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1967 - III ZR 164/66 -, BGHZ 48, 286 , juris Os).
  • VGH Bayern, 27.03.2018 - 8 C 17.1891

    Streitwert für Klage gegen Enteignung

    Den geeigneten Maßstab für das wirtschaftliche Interesse des Grundeigentümers bildet daher regelmäßig der Verkehrswert des Grundstücks (BVerwG, B.v. 20.12.1988 - 4 B 211.88 a.a.O. Rn. 24 m.w.N.; BGH, B.v. 16.9.1963 - III ZR 109/62 - NJW 1963, 2173; B.v. 28.9.1967 - III ZR 164/66 - NJW 1968, 153 f.; B.v. 21.9.2006 - V ZR 28/06 - NJW 2006, 3428 = juris; BayVGH, B.v. 12.10.1990 - 8 C 90.2668 - n.v.; B.v 30.1.2012 - 22 C 11.2830 - NVwZ-RR 2012, 911 = juris Rn. 10; B.v. 13.3.2012 - 8 B 12.112 - BayVBl 2013, 342 = juris Rn. 47 m.w.N.; Schenke/Hug in Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, Anh. § 164 Rn. 12; vgl. auch BayVGH B.v. 21.7.2009 - 8 ZB 07.2105 - juris; B.v. 5.1.2016 - 8 ZB 15.951 - juris Rn. 37).
  • OLG Naumburg, 29.01.1998 - 3 U 185/96

    Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung; Verletzung der Pflichten eines

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  • VGH Hessen, 17.01.1990 - 3 TH 3582/89

    Zum Streitwert bei Abwehr eines Modernisierungsgebots

    Soweit der 11. Senat des Hess. Verwaltungsgerichtshofs in einem Beschluß vom 12.11.1981 -- XI TE 71/81 -- AnwBl. 1982, 309 bei der Abwehr eines Modernisierungsgebots die voraussichtlichen Kosten der streitigen Modernisierungsmaßnahme vollständig angesetzt und den Wertzuwachs des Grundstücks durch die auferlegten Maßnahmen ausgenommen hat, wobei er auf die Streitwertrechtsprechung des Bundesgerichtshofs beim Vorgehen gegen eine Grundstücksenteignung Bezug genommen hat (vgl. BGH, NJW 1963, 2173; NJW 1968, 153), folgt der Senat dieser Rechtsprechung nicht.
  • BGH, 14.03.1968 - III ZR 105/67

    Antrag auf Aufhebung eines Enteignungsbeschlusses - Zulässigkeit der Enteignung -

    Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, daß nach, einem allgemeinen Grundsatz der in Baulandsachen entsprechend anzuwendenden Zivilprozeßordnung (§ 161 BBauG) für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung, der auf die Zulässigkeit der Enteignung zielt (mit dem also ein die beantragte Enteignung ablehnender Beschluß der Enteignungsbehörde bekämpft wird),auf den Sach- und Streitstand der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatrichter abzustellen ist (Urt. v. 27. Juni 1966 III ZR 202/65 = NJW 1966, 2012 = WM 1966, 1057; vom 28. September 1967 III ZR 164/66 = BGHZ 48, 286).
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