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   BGH, 19.02.2009 - III ZR 168/08   

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https://dejure.org/2009,2563
BGH, 19.02.2009 - III ZR 168/08 (https://dejure.org/2009,2563)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2009 - III ZR 168/08 (https://dejure.org/2009,2563)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - III ZR 168/08 (https://dejure.org/2009,2563)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Prospektverantwortlichkeit aufgrund einer sich aus einem Prospekt und bei einer Vermittlung von Anlegern ergebenden Schlüsselfunktion hinsichtlich der Herstellung eines Verkaufsprospekts

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276; BGB § 328; BGB § 280
    Verschulden bei Prospekthaftung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.12.2007 - III ZR 24/07

    Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - III ZR 168/08
    Das Berufungsgericht hat unter Heranziehung der Grundsätze des Senatsurteils vom 14. Juni 2007 (III ZR 125/06 - WM 2007, 1503, 1505 f Rn. 17-22) und des in dieser Sache ergangenen Senatsbeschlusses vom 20. Dezember 2007 (III ZR 24/07 - [...] und BeckRS 2008, 795 Rn. 8) die erhobenen Beweise dahin gewürdigt, dass der Beklagten im Hinblick auf die Herstellung des Verkaufsprospekts und die wirtschaftliche Initiierung des Projekts eine - sich aus dem Prospekt und bei der Vermittlung der Anleger nicht unmittelbar ergebende - Schlüsselfunktion zugekommen ist, die ihre Prospektverantwortlichkeit begründet.
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - III ZR 168/08
    Wie der Senat bereits entschieden hat, kommt dem Anleger eine auf die Lebenserfahrung gegründete tatsächliche Vermutung zugute, dass er sich bei einer deutlichen Aufdeckung des Risikos eines Totalverlustes gegen eine Beteiligung entschieden hätte (vgl. Urteil vom 14. Juni 2007 - III ZR 300/05 - NJW-RR 2007, 1329, 1332 Rn. 21 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2002 - III ZR 302/00

    Haftung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Beschluß des

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - III ZR 168/08
    Die in Amtshaftungssachen entwickelte Kollegialgerichtsrichtlinie, nach der ein Verschulden des Beamten in der Regel zu verneinen ist, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (vgl. Senatsurteil BGHZ 150, 172, 184) , kann entgegen der Annahme der Beschwerde auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt nicht übertragen werden.
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - III ZR 168/08
    Das Berufungsgericht hat unter Heranziehung der Grundsätze des Senatsurteils vom 14. Juni 2007 (III ZR 125/06 - WM 2007, 1503, 1505 f Rn. 17-22) und des in dieser Sache ergangenen Senatsbeschlusses vom 20. Dezember 2007 (III ZR 24/07 - [...] und BeckRS 2008, 795 Rn. 8) die erhobenen Beweise dahin gewürdigt, dass der Beklagten im Hinblick auf die Herstellung des Verkaufsprospekts und die wirtschaftliche Initiierung des Projekts eine - sich aus dem Prospekt und bei der Vermittlung der Anleger nicht unmittelbar ergebende - Schlüsselfunktion zugekommen ist, die ihre Prospektverantwortlichkeit begründet.
  • OLG München, 26.05.2008 - 17 U 5392/05

    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Hintermanns einer Kapitalanlagegesellschaft

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - III ZR 168/08
    Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 26. Mai 2008 - 17 U 5392/05 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 17.04.2008 - III ZR 227/06

    Voraussetzungen der Prospektverantwortlichkeit der Initiatoren eines Filmfonds

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - III ZR 168/08
    Soweit sie unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 17. April 2008 (III ZR 227/06 - [...] und BeckRS 2008, 8093 Rn. 15) geltend macht, der Senat habe zum Schwesterfonds eine Prospektverantwortlichkeit verneint, übersieht sie, dass es in dem genannten Verfahren - anders als hier - an hinreichendem Tatsachenvortrag fehlte, aus dem sich eine - aus dem Prospekt selbst so nicht erkennbare - Verantwortlichkeit ergeben konnte (aaO Rn. 16).
  • BGH, 20.01.2022 - III ZR 194/19

    Bilanzielle Bewertung von Forderungen - Bewertung von Geldforderungen in der

    Zutreffend und von der Revision insoweit auch nicht angegriffen ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Lebenserfahrung entspricht, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (z.B. Senatsurteil vom 21. Februar 2013 - III ZR 139/12, WM 2013, 689 Rn. 15 und Senatsbeschluss vom 31. Januar 2008 - III ZR 119/07, juris Rn. 2 zu Wirtschaftsprüfertestaten; siehe weiter Senatsurteile vom 16. März 2017 - III ZR 489/16, WM 2017, 708 Rn. 32 und vom 13. Dezember 2012 - III ZR 70/12, juris Rn. 11; Senatsbeschluss vom 19. Februar 2009 - III ZR 168/08, juris Rn. 5; BGH, Urteile vom 8. Februar 2010 - II ZR 42/08, BeckRS 2010, 05639 Rn. 23 m. umfangr.
  • BGH, 09.04.2009 - III ZR 89/08

    Beratungspflichten der Bank im Rahmen der Anlageberatung

    Insoweit nimmt der Senat im Einzelnen auf seine, der Beklagten zu 1 bekannten Beschlüsse vom 19. Februar 2009 (III ZR 154/08 - BeckRS 2009, 08039, III ZR 167/08 - BeckRS 2009, 07719 und III ZR 168/08 - BeckRS 2009, 07720) zur näheren Begründung Bezug.
  • BGH, 13.12.2012 - III ZR 70/12

    Aufklärungspflichtenverletzung des Anlageberaters oder -vermittlers: Widerlegung

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht es der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (z.B. Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 2009 - III ZR 168/08, juris Rn. 5 und vom 31. Januar 2008 - III ZR 119/07, juris Rn. 2; BGH, Urteile vom 8. Februar 2010 - II ZR 42/08, BeckRS 2010, 05639 Rn. 23 m. umfangr.
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