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   BGH, 17.04.1975 - III ZR 171/72   

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https://dejure.org/1975,1724
BGH, 17.04.1975 - III ZR 171/72 (https://dejure.org/1975,1724)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1975 - III ZR 171/72 (https://dejure.org/1975,1724)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1975 - III ZR 171/72 (https://dejure.org/1975,1724)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Gegenstandswerts der Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen - Veräußerung von GmbH-Anteilen als Vertrag mit dem Gegenstand des Austauschs von Leistungen - Ermittlung des Werts von Geschäftsanteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1417
  • MDR 1975, 828
  • DNotZ 1975, 748
  • DB 1975, 1934
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 167/07

    Zulässigkeit der Vereinbarung der Zahlung einer "Vergleichsgebühr für den Fall

    Ist Gegenstand eines Kaufvertrags die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen oder ein Unternehmen insgesamt, so ist anerkannt, dass der Wertbemessung in der Regel der vereinbarte Kaufpreis zugrunde zu legen ist (BGH, Urt. v. 17. April 1975 - III ZR 171/72, NJW 1975, 1417, 1418; BayObLGZ 1991, 361; KG DB 1994, 316; KG KGR Berlin 1994, 44; Bengel/Tiedtke in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung 17. Aufl. § 39 Rn. 11; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl. § 39 KostO Rn. 17 "Kaufvertrag").
  • BayObLG, 30.06.1981 - BReg. 3 Z 71/79

    Zur Bewertung eines GmbH-Geschäftsanteils

    Die Übertragung eines GmbH-Anteils gehört zu den Verträgen ( § 36 Abs. 2 KostO ), die einen Austausch von Leistungen zum Gegenstand haben (§ 39 Abs. 2 KostO; vgl. BGH NJW 1975, 1417 = LM Nr. 6 zu § 8 BRAGebO [= DNotZ 1975, 748 ]; KG DNotZ 1941, 468, 499; Korintenberg/Ackermann/Lappe KostO 9. Aufl. - KAL - § 39 Rdnr. 11).

    3. a) Da die Kostenordnung keine Bestimmung über die Bewertung von Geschäfts- bzw. Gesellschaftsanteilen enthält (vgl. für das Steuerrecht § 11 Abs. 2 BewG ), hat das Landgericht an sich zutreffend den Wert der übertragenen Teilgeschäftsanteile gemäß § 30 KostG geschätzt (ebenso BGH NJW 1975, 1417 [= DNotZ 1975, 748 ]; BayObLGZ, 50/61 [_ MittBayNot 1977, 139 ]).

    Hiervon ist noch einmal ein Abschlag vorzunehmen, weil ein potentieller Käufer auch die Tatsache negativ bewerten würde, daß mit dem Erwerb von nur 31/100Anteilen keine dominierende Stellung in der Gesellschaft erreicht wird (BGH NJW 1975, 1417 /1418 [= DNotZ 1975, 748 ]).

  • BGH, 23.10.2013 - V ZB 190/12

    Zugrundelegung des Geschäftswerts eines Verpfändungsvertrages von dem Notar in

    Dieser bemisst sich, da die Kostenordnung keine speziellen Regelungen für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften enthält, nach §§ 141, 30 Abs. 1 KostO (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1975 - III ZR 171/72, NJW 1975, 1417 zu § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO; BayObLG, JurBüro 1992, 183, 184; Korinthenberg/Reimann, KostO, 18. Aufl., § 30 Rn. 12; Notarkasse München, Streifzug durch die Kostenordnung, 9. Aufl., Rn. 994) und ist daher - mangels Feststehens eines bestimmten Wertes - von dem Notar unter Verwendung aller für die Bewertung maßgeblichen Anhaltspunkte nach freiem, d. h. pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen.
  • OLG Rostock, 24.06.2010 - 5 W 37/10

    Geschäftswert für die Beurkundung eines notariellen Unternehmenskaufvertrages

    Ist Gegenstand eines Kaufvertrages die Veräußerung eines Unternehmens insgesamt - wie hier - so ist anerkannt, dass bei der Wertbemessung in der Regel der vereinbarte Kaufpreis zugrundezulegen ist (BGH NJW 1975, 1417, 1418; 2009, 653; BayOblG OLGZ 1991, 361).
  • BGH, 05.04.1976 - III ZR 95/74

    Streit über die Vergütung der Tätigkeit als Rechtsanwalt - Errechnung des

    Bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen einer GmbH gilt nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BRAGO die Vorschrift des § 39 Abs. 2 KostO sinngemäß (Senatsurteil in WM 1975, 620, 622, auszugsweise in NJW 1975, 1417).
  • OLG Köln, 09.09.1987 - 2 Wx 23/87

    Abzug der Pflichtteilsansprüche vom Nachlaßwert

    Die Auslegung des Landgerichts entspricht zudem allgemeinen Grundsätzen der Streitwertbemessung; insbesondere ist bei der Berechnung des Streitwertes in Miterbenstreitigkeiten nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der Anteil des klagenden Erben stets streitwertmindernd zu berücksichtigen (s. NJW 1975, 1417).
  • BayObLG, 17.10.1991 - BReg. 3 Z 114/91

    Zum Geschäftswert einer GmbH-Geschäftsanteilsabtretung

    Beim Verkauf eines Geschäftsanteils stellt in der Reg ei der Kaufpreis den objektiven Wert dar (BGH NJW 1975, 1417 ; BayObLGZ 1982, 395 /398; Rohs/Wedewer KostG 3. Aufl. § 3 Rdnr. 10).
  • OLG Dresden, 23.06.1993 - 3 W 45/93

    Geschäftswert bei Kaufverträgen über Unternehmen

    Dabei ist in der Regel der Kaufpreis als objektiver Wert der Anteile zugrunde zu legen (BGH DNotZ 75, 748).
  • BayObLG, 20.06.1983 - BReg. 2 Z 25/83

    Zur Bewertung einer Gewerbebetriebsbeschränkungsdienstbarkeit

    Beim Verkauf eines Geschäftsanteils stellt in der Regel der Kaufpreis den objektiven Wert dar (BGH NJW 1975, 1417 = DNotZ 1975, 748 ).
  • BayObLG, 03.12.1982 - BReg. 1 Z 87/82

    Zur Bewertung eines GmbH-Geschäftsanteils

    Beim Verkauf eines Geschäftsanteils stellt in der Regel der Kaufpreis den objektiven Wert dar (BGH NJW 1975, 1417 = DNotZ 1975, 748 ).
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