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BGH, 10.02.1972 - III ZR 173/71 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Organisationspflicht - Rechtsanwalt - Anforderung - Überwachung - Büroangestellte - Führung von Handakten - Urteilszustellung - Rechtsmittelfrist - Fristenkalender - Fristbeginn
Papierfundstellen
- VersR 1972, 557
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.07.1961 - VIII ZB 13/61
Auszug aus BGH, 10.02.1972 - III ZR 173/71
Zur ordnungsgemäßen Führung der Handakten gehört es, daß in ihnen die Zustellung eines Urteils, die eine Rechtsmittelfrist in Lauf setzt, ersichtlich gemacht und ein Vermerk über die Eintragung der Frist im Fristenkalender angebracht wird (BGH LM § 233 [Fe] ZPO Nr. 16 = NJW 1961, 1812; Nr. 17 = MDR 1962, 290 Nr. 27; § 233 ZPO Nr. 10; BGH VersR 1957, 484; 1960, 406, 1118; 1961, 360). - BGH, 12.02.1965 - IV ZR 231/63
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 10.02.1972 - III ZR 173/71
Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat, darf der Rechtsanwalt gewisse minder bedeutsame Aufgaben, wie z.B. die Führung des Fristenkalenders, einem gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Angestellten übertragen (u.a. BGHZ 43, 148; VersR 1970, 324). - BGH, 12.01.1970 - VII ZB 24/69
Fristenkalender - Berufungsfrist - Fristnotierung
Auszug aus BGH, 10.02.1972 - III ZR 173/71
Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat, darf der Rechtsanwalt gewisse minder bedeutsame Aufgaben, wie z.B. die Führung des Fristenkalenders, einem gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Angestellten übertragen (u.a. BGHZ 43, 148; VersR 1970, 324). - BGH, 17.01.1962 - IV ZB 398/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.02.1972 - III ZR 173/71
Zur ordnungsgemäßen Führung der Handakten gehört es, daß in ihnen die Zustellung eines Urteils, die eine Rechtsmittelfrist in Lauf setzt, ersichtlich gemacht und ein Vermerk über die Eintragung der Frist im Fristenkalender angebracht wird (BGH LM § 233 [Fe] ZPO Nr. 16 = NJW 1961, 1812; Nr. 17 = MDR 1962, 290 Nr. 27; § 233 ZPO Nr. 10; BGH VersR 1957, 484; 1960, 406, 1118; 1961, 360). - BGH, 15.02.1960 - VII ZB 5/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.02.1972 - III ZR 173/71
Zur ordnungsgemäßen Führung der Handakten gehört es, daß in ihnen die Zustellung eines Urteils, die eine Rechtsmittelfrist in Lauf setzt, ersichtlich gemacht und ein Vermerk über die Eintragung der Frist im Fristenkalender angebracht wird (BGH LM § 233 [Fe] ZPO Nr. 16 = NJW 1961, 1812; Nr. 17 = MDR 1962, 290 Nr. 27; § 233 ZPO Nr. 10; BGH VersR 1957, 484; 1960, 406, 1118; 1961, 360).
- BGH, 27.10.1998 - X ZB 20/98
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die …
Die hierzu erforderlichen organisatorischen Maßnahmen können in der Führung eines Fristenkalenders und der allgemeinen Anweisung bestehen, daß der Fristenkalender am Ende eines jeden Arbeitstages von einem Mitarbeiter des Prozeßbevollmächtigten kontrolliert wird (st. Rspr., z.B. BGH, Beschl. v. 09.06.1992 - VI ZB 9/92, NJW-RR 1992, 1277 m.w.N.), wenn der Rechtsanwalt diese Aufgaben einer bestimmten qualifizierten Person überträgt (BGH, Beschl. v. 08.07.1992 - XII ZB 55/92, NJW 1992, 3176) und deren Eignung und Zuverlässigkeit fortlaufend überwacht (BGH, Beschl. v. 10.02.1972 - III ZR 173/71, VersR 1972, 557). - OLG Düsseldorf, 01.02.2010 - 24 U 214/09
Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristgebundener …
Auch ist die Eignung und Zuverlässigkeit des Büropersonals laufend zu überwachen (BGH NJW 2003, 1815 (1816); VersR 1972, 557; 1971, 454;… Zöller/Greger, a.a.O., § 233 Rn. 23 "Büropersonal und -organisation"), wobei Stichproben ausreichen können (vgl. BGH NJW 2000, 1043 (1044);… Zöller/Greger, a.a.O., § 233 Rn. 23 "Büropersonal und -organisation"). - OLG Zweibrücken, 06.06.2003 - 2 UF 38/03
Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Begründungsfrist für eine befristete …
Ein Rechtsanwalt muss für eine einwandfreie Büroorganisation sorgen (BGH MDR 1988, 1048); er muss seine Bürokräfte sorgfältig auswählen und auf ihre Eignung und Zuverlässigkeit hin laufend überwachen (BGH VersR 1972, 557).
- BGH, 15.11.2000 - XII ZB 53/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Beschwerdefrist in …
In diesem Fall muß dann jedenfalls eine um so wirksamere Kontrolle durch den Rechtsanwalt selbst oder andere geeignete Kräfte gewährleistet sein (vgl. BGH Beschlüsse vom 10. Februar 1972 - III ZR 173/71 = VersR 1972, 557; vom 23. September 1977 - V ZR 39/77 = VersR 1978, 139;… vom 21. September 2000 aaO), durch die sichergestellt wird, daß alle von dem Auszubildenden eingetragenen Fristen anhand der Akten auf ihre Richtigkeit überprüft werden. - BGH, 11.05.1976 - IX ZR 138/75
Ordnungsmäßige Überwachung - Fristsachen - Büroangestellter
Ein Rechtsanwalt darf gewisse, minder bedeutsame Aufgaben wie zum Beispiel die Führung des Fristenkalenders einem gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Angestellten übertragen (vgl. BGHZ 43, 148 = VersR 1965, 498; VersR 1970, 324 m.w. Nachw.; VersR 1972, 557). - BGH, 11.05.1976 - IX ZR 152/74
Rechtsmittel
Ein Rechtsanwalt darf gewisse, minder bedeutsame Aufgaben wie zum Beispiel die Führung des Fristenkalenders einen gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Angestellten übertragen (vgl. u.a. BGHZ 43, 148 = VersR 1965, 498; VersR 1970, 324 m.w.Nachw.; VersR 1972, 557). - BGH, 13.04.1983 - IVb ZB 24/83 Im Fall einer Angestellten, die erst wenige Jahre in dem Anwaltsbüro tätig war, sich allerdings bisher stets als besonders sorgfältig und zuverlässig erwiesen hatte, hat der Bundesgerichtshof hervorgehoben, daß auch diese mit Aufgaben der Fristenüberwachung betraut werden könne; dann müsse jedoch eine um so wirksamere Kontrolle durch den Rechtsanwalt oder andere geeignete Kräfte gewährleistet sein (VersR 1972, 557, 558).