Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.07.2002

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   BGH, 12.12.2002 - III ZR 182/01 (1)   

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https://dejure.org/2002,1783
BGH, 12.12.2002 - III ZR 182/01 (1) (https://dejure.org/2002,1783)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2002 - III ZR 182/01 (1) (https://dejure.org/2002,1783)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - III ZR 182/01 (1) (https://dejure.org/2002,1783)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Sofort vollziehbare Ausweisungsverfügung - Abschiebehaft - Sorgfaltspflicht des Verfahrensbevollmächtigten hinsichtlich der Verhinderung einer Abschiebung - Geeignete Rechtsbehelfe zur Prüfung über die Rücknahme einer Ordnungsverfügung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BGB § 839; AufenthG / EWG § 4 Abs. 3; AuslG § 8 Abs. 2; VwVfG § 48 Abs. 1
    D (A), Ausländer, Griechen, Unionsbürger, Selbstständige Erwerbstätigkeit, Freizügigkeit, Aufenthaltserlaubnis, Zeitliche Beschränkung, Aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Ausweisung, Sozialhilfebezug, Abschiebung, Ordnungsverfügung, Rechtmäßigkeit, Widerspruch, ...

  • Judicialis

    BGB § 839 E; ; BGB § 839 H; ; AufenthG/EWG § 4 Abs. 3; ; AuslG § 8 Abs. 2; ; VwVfG § 48 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Verfahrensbevollmächtigten bei Anordnung von Abschiebehaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausländerrecht - Sorgfaltspflicht, um Abschiebung entgegenzuwirken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 265 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 1409
  • DVBl 2003, 460
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99

    Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausreise; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - III ZR 182/01
    Zudem hätte einem solchen Antrag, wenn man von der Bestandskraft der Ausweisungsverfügung oder ihrer sofortigen Vollziehbarkeit ausgeht, grundsätzlich die Bestimmung des § 8 Abs. 2 Satz 2 AuslG entgegengestanden, der auch die Aufenthaltserlaubnis-EWG unterliegt (vgl. BVerwG DVBl. 2000, 429, 432).

    Insoweit darf die Behörde ihre Entscheidung daher nicht von der Voraussetzung einer vorherigen Ausreise (§ 8 Abs. 2 Satz 4 AuslG) abhängig machen (vgl. BVerwG DVBl 2000, 429, 432 f).

  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - III ZR 182/01
    Er umfaßt alle Rechtsbehelfe, die sich unmittelbar gegen die schädigende Amtshandlung oder Unterlassung selbst richten und nach gesetzlicher Ordnung ihre Beseitigung oder Berichtigung bezwecken und ermöglichen (vgl. BGHZ 123, 1, 7; 137, 11, 23).
  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - III ZR 182/01
    Er umfaßt alle Rechtsbehelfe, die sich unmittelbar gegen die schädigende Amtshandlung oder Unterlassung selbst richten und nach gesetzlicher Ordnung ihre Beseitigung oder Berichtigung bezwecken und ermöglichen (vgl. BGHZ 123, 1, 7; 137, 11, 23).
  • BGH, 11.05.1995 - VII ZR 116/94

    Auslegung eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - III ZR 182/01
    Die tatrichterliche Auslegung eines Prozeßvergleichs unterliegt der revisionsrechtlichen Prüfung jedenfalls darauf, ob anerkannte Auslegungsgrundsätze, gesetzliche Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1995 - VII ZR 116/94 - NJW-RR 1995, 1201, 1202).
  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - III ZR 182/01
    An dieser Beurteilung sind die Gerichte im Amtshaftungsprozeß nicht wegen der Bestandskraft der Ordnungsverfügung gehindert (vgl. Senatsurteil BGHZ 113, 17, 19 f), über deren Rechtmäßigkeit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Hinblick auf dessen vergleichsweise Erledigung nicht entschieden worden ist.
  • BGH, 17.10.2019 - III ZR 42/19

    Schadensersatzanspruch bei Verletzung einer Gerichtsstandvereinbarung durch Klage

    Insbesondere wird zu klären sein, ob ein Rechtsanwalt nach dem maßgeblichen US-amerikanischen Recht - wie in Deutschland - verpflichtet ist, den "sichersten Weg" zu gehen, um das von seinem Mandanten erstrebte Ziel zu erreichen (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2002 - III ZR 182/01, NVwZ 2003, 1409 Rn. 13; BGH, Urteil vom 10. März 2011 - IX ZR 82/10, NJW 2011, 2649 Rn. 11; s. auch Staudinger/Martinek/Omlor, BGB, Neubearb. 2017, § 675 Rn. B 173 mwN), und daher gehalten ist, ihn ungeachtet einer Zuständigkeitsrüge - vorsorglich - auch in der Sache gegen die geltend gemachten Ansprüche zu verteidigen (vgl. auch BGH, Urteil vom 28. Juni 1990 - IX ZR 209/89, NJW-RR 1990, 1241, 1242).
  • BGH, 18.11.2010 - III ZR 239/09

    Zulassung als Träger einer Rehabilitationseinrichtung für Neurologiepatienten der

    Für den Fall der Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen wegen des pflichtwidrigen Erlasses eines Verwaltungsakts entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die Zivilgerichte die Rechtmäßigkeit dieses Verwaltungsakts ohne Rücksicht auf seine Rechtswirksamkeit zu prüfen haben (vgl. Senatsurteile vom 15. November 1990 - III ZR 302/89, BGHZ 113, 17, 18 ff; vom 13. Oktober 1994 - III ZR 24/94, BGHZ 123, 223, 225; vom 12. Dezember 2002 - III ZR 182/01, DVBl 2003, 460, 461).
  • OLG München, 19.06.2008 - 1 U 2998/07

    Amtshaftungsanspruch: Auslegung eines im finanzgerichtlichen Verfahren

    Zuzustimmen ist dem Kläger, dass alleine die Rücknahme der Einsprüche einer Rechtmäßigkeitsprüfung im Rahmen eines Amtshaftungsprozess nicht entgegensteht, da die Rücknahme der Rechtsmittel kein Anerkenntnis der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns bedeutet (BGH Urt. v. 12.12.2002, MDR 2003, 265).

    Der Bundesgerichtshof hatte in den beiden in diesem Rechtsstreit erörterten Entscheidungen (BGH Urt. v. 12.12.2002, MDR 2003, 265; Urt. v. 23.1.1986, MDR 1986, 916) sich mit den tatrichterlichen Auslegungen von vor Verwaltungsgerichten geschlossenen Prozessvergleichen zu befassen.

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BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2002 - III ZR 182/01 (https://dejure.org/2002,11736)
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