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BGH, 17.06.1999 - III ZR 183/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 286; BauGB § 123
Verzögerte Abrechnung einer Erschließungsanlage - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schlüssigkeit des Vortrags hinsichtlich Schadensersatzforderung wegen Verzugs mit der Abrechnung der durchgeführten Aufschließungsmaßnahmen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Erschließungsanlage, Schadensersatz bei verzögerter Abrechnung einer -; Erschließungsträger, Verzug des -s mit Schlußrechnung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 286; BauGB § 123
Schadensersatzanspruch eines Wohnungsbauunternehmens wegen verzögerter Abrechnung einer Erschließungsanlage durch das ausführende Unternehmen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Haftet Erschließungsunternehmen für verspätete Abrechnung? (IBR 1999, 354)
Papierfundstellen
- NJW 1999, 3630
- WM 1999, 2113
- ZfBR 1999, 236 (Ls.)
- ZfBR 1999, 330
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96
Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für …
Auszug aus BGH, 17.06.1999 - III ZR 183/98
a) Wenn - wovon hier im Revisionsverfahren auszugehen ist - die grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch auslösende Verletzung eines Leistungsanspruchs feststeht, so setzt der Erlaß eines Feststellungsurteils über die Schadensersatzpflicht lediglich voraus, daß hieraus mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Schäden entstehen oder entstehen können (vgl. BGH Urteil vom 15. Juli 1997 - VI ZR 184/96 - NJW 1998, 160 für unerlaubte Handlungen nach § 823 Abs. 1 BGB). - BGH, 24.06.1969 - VI ZR 48/67
Auszug aus BGH, 17.06.1999 - III ZR 183/98
Die sachliche Abweisung einer solchen Feststellungsklage setzt voraus, daß das Gericht nicht nur die Wahrscheinlichkeit eines Schadens nicht als gegeben ansieht, sondern sich davon überzeugt, daß ein Schaden nicht entstanden ist bzw. nicht entstehen kann (vgl. BGH Urteil vom 24. Juni 1969 - VI ZR 48/67 - NJW 1969, 2014). - BGH, 25.11.1977 - I ZR 30/76
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung eines Handelsvertretervertrags - …
Auszug aus BGH, 17.06.1999 - III ZR 183/98
Unter diesen Umständen fehlt es an dem erforderlichen haftungsrechtlichen Zurechnungszusammenhang zwischen dieser Schadensposition und dem Verzug des Beteiligten zu 4 mit der Abrechnung, zumindest liegt insoweit ein wesentlich überwiegendes Mitverschulden der Beteiligten zu 1 vor (§ 254 Abs. 1 BGB; wegen der Prüfung des Mitverschuldens im Rahmen eines Feststellungsbegehrens vgl. BGH Urteil vom 25. November 1977 - I ZR 30/76 - WM 1978, 66 f).