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   BGH, 20.04.1966 - III ZR 184/64   

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https://dejure.org/1966,864
BGH, 20.04.1966 - III ZR 184/64 (https://dejure.org/1966,864)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1966 - III ZR 184/64 (https://dejure.org/1966,864)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1966 - III ZR 184/64 (https://dejure.org/1966,864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch auf Grund einer Sorgfaltspflichtverletzung unter Berücksichtigung eigenen Mitverschuldens - Überprüfbarkeit der Abwägung von Mitverschuldensanteilen im Revisionsverfahren - Abwägungskriterien für die Bestimmung eines Mitverschuldens bei einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn auf einem Fußgängerüberweg bei Grünlicht überschreitenden Fußgängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1211
  • MDR 1966, 663
  • DB 1966, 820
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.11.1959 - III ZR 136/58

    Gesetzlicher Forderungsübergang und Amtshaftung

    Auszug aus BGH, 20.04.1966 - III ZR 184/64
    Denn die Ansprüche gegen Sozialversicherungsträger sind nach gefestigter Rechtsprechung (BGHZ 31, 148, 150) [BGH 09.11.1959 - III ZR 136/58] anderweite Ersatzansprüche im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB.
  • BGH, 20.09.1960 - VI ZR 187/59
    Auszug aus BGH, 20.04.1966 - III ZR 184/64
    Der VI. Senat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 20. September 1960 - VI ZR 187/59 = NJW 1960, 2235 einem Fußgänger ein Mitverschulden angelastet, der auf das Zeichen des Verkehrspostens "Straße frei" sofort die Fahrbahn betreten hatte, obwohl er bei den gegebenen örtlichen Verhältnissen hätte erkennen können, daß die Teilnehmer des bisher fließenden Verkehrs das für sie gegebene Zeichen "Halt" leicht übersehen konnten.
  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4543/13

    Schadensersatzansprüche nach der Kollision eines die Fahrbahn überquerenden

    Aus dem grundsätzlichen Vorrang des Kraftfahrzeugverkehrs (s.o.) folgt keineswegs ein geschütztes Vertrauen darauf, dass Fußgänger sich immer verkehrsgerecht, vorsichtig und der StVO entsprechend verhalten werden, sondern nur unter besonderen Umständen (BGH VersR 1955, 156: aufgrund besonderer Umstände bestand keine Erwartung, der Fußgänger werde richtig, vernünftig und planvoll handeln; BayObLG VRS 58, 85 = S. 221; BGH NJW 1966, 1211: Vertrauensschutz des Fußgängers!; BayObLG NJW 1978, 1491: "... andererseits muss sich ein Kraftfahrer auf Verkehrswidrigkeiten, die er rechtzeitig wahrnimmt oder bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit wahrnehmen müsste, einstellen. Ebenso muss er sich auf für ihn noch nicht erkennbares verkehrswidriges Verhalten Dritter einrichten, mit dem "zu rechnen er bei verständiger Würdigung aller gegebenen Umstände triftige Veranlassung hat"; BGH NJW 2000, 3069).
  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

    Ein Fußgänger müsste sich sogar auf einem Fußgängerüberweg (§ 26 StVO) oder bei Grünlicht einer für ihn geschalteten Lichtzeichenanlage vergewissern, dass er die Fahrbahn gefahrlos überschreiten kann, ein Erzwingen des Vorrechts kann zu einem Mitverschulden führen (BGH VersR 1983, 667; NJW 1966, 1211).

    - Aus dem grundsätzlichen Vorrang des Kraftfahrzeugverkehrs folgt schon allgemein keineswegs ein geschütztes Vertrauen darauf, dass Fußgänger sich immer verkehrsgerecht, vorsichtig und der StVO entsprechend verhalten, sondern nur unter besonderen Umständen (BGH VersR 1955, 156; BayObLG VRS 58, 85 = S. 221; BGH NJW 1966, 1211; BayObLG NJW 1978, 1491; OLG Karlsruhe VersR 1982, 450; OLG Hamm r+s 1988, 102; BGH NJW 2000, 3069).

  • BGH, 08.06.1982 - VI ZR 260/80

    Haftungsverteilung bei Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers an einem

    So muß er vor Betreten des Überweges sich mindestens durch einen beiläufigen Blick nach den Seiten von der Verkehrslage überzeugen und bei erkennbarer Gefährdung durch nah herangekommene Kraftfahrzeuge mit der Überquerung der Fahrbahn warten (vgl. für einen durch Ampeln gesicherten Übergang BGH, Urt. v. 20. April 1966 - III ZR 184/64 - VersR 1966, 660).
  • OLG Dresden, 05.01.2015 - 7 U 568/14

    Zum Vertrauen des bei Grün einen Fußgängerüberweg überquerenden Fußgängers

    Zutreffend geht die Berufung (wie übrigens auch schon das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung) im weiteren davon aus, dass Fußgänger auch bei für sie geltendem "grün" auf querende Kfz zu achten haben (vgl. nur König, a.a.O., § 25 StVO Rn 44; vgl. auch ausführlich BGH, Urt. v. 20.04.1966 - III ZR 184/64), andernfalls sie sich einen Mitverschuldensvorwurf (§§ 9 StVG, 254 BGB) anspruchsmindernd entgegen halten lassen müssen.
  • OLG Frankfurt, 05.10.2004 - 3 U 249/03

    Haftung bei Verkehrsunfall: Abbiegen einer Straßenbahn trotz Durchfahrtsverbot

    Denn auch an einem durch Ampeln gesicherten Übergang darf ein Fußgänger die Straße nicht !"blindlings" überqueren, sondern er muss sich jedenfalls durch einen beiläufigen Blick nach den Seiten hin vergewissern, ob er die Fahrbahn gefahrlos überschreiten kann; er muss auch in dieser Situation Vorsicht walten lassen, wenn auch nicht die gespannte Aufmerksamkeit, die beim Überschreiten der Straße an anderen Stellen während des ganzen Vorganges erforderlich ist (vgl. BGH NJW 66, 1211).
  • OLG Celle, 09.06.2010 - 14 U 4/10

    Busspur; Fahrradfahrer; Fußgänger; Querverkehr

    Hinzu kommt, dass ein Fußgänger mit verkehrswidrigem Fahren in der Regel nicht zu rechnen braucht und sich darauf verlassen darf, dass er nicht von links her angefahren wird (BGH, NJW 66, 1211; BGH, VRS 34, 18).
  • LG Bautzen, 05.07.2002 - 4 O 161/02

    Kein Ausschluss des Provisionsanspruchs beim Partnerschaftsvermittlungsvertrag

    Gut 70 Jahre später, nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland, wurde die Vorschrift auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz unter den Gesichtspunkten der darin verankerten Berufsausübungsfreiheit ( Art. 12 Grundgesetz ) und des Gleichbehandlungsgrundsatzes ( Art. 3 Grundgesetz ) durch das Bundesverfassungsgericht überprüft (Entscheidung vom 20.4.1966, NJW 1966, 1211 [BGH 20.04.1966 - III ZR 184/64] ).
  • OLG Bamberg, 22.10.1969 - 1 U 80/69
    Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 66, 660 = NJW 66, 1211) mußte sich Frau S., die die Fahrbahn nicht an einem geschützten Fußgängerüberweg überqueren wollte, vor dem.
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