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BGH, 30.09.1963 - III ZR 186/61 |
Zitiervorschläge
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Papierfundstellen
- NJW 1964, 717
- MDR 1964, 399
- VersR 1964, 380
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
Auf dieser Grundlage wird seit den Entscheidungen des III. Zivilsenats vom 30. September 1963 (III ZR 137/62 = BGHZ 40, 345, 349 f und III ZR 186/61 = NJW 1964, 717 = VersR 1964, 380) dem Eigentümer eines von ihm selbst genutzten Kraftfahrzeugs, wenn er dessen zeitweisen Ausfall nicht durch Abmietung eines Ersatzwagens überbrückt, Nutzungsentschädigung für seinen Gebrauchsverlust zugebilligt. - BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77
Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 8 U 191/05
Abstrakter Nutzungsausfall wegen verweigerter Herausgabe eines gewerblich …
aa) Allerdings hat der BGH seit den Entscheidungen BGHZ 40, 345, 349 f. und BGH NJW 64, 717 (vgl. hierzu auch die Entscheidung des Großen Senats des BGH in BGHZ 98, 212, 213 ff. mit zahlreichen Nachweisen) in ständiger Rechtsprechung dem Eigentümer eines von ihm privat genutzten Kraftfahrzeugs, wenn er nach einer unfallbedingten Beschädigung dessen zeitweisen Ausfall nicht durch Anmietung eines Ersatzfahrzeugs überbrückt, im Rahmen deliktischer Haftung Nutzungsentschädigung für seinen Gebrauchsverlust zugebilligt.
- BGH, 03.06.1969 - VI ZR 27/68
Berechnung des Nutzungsausfalls
Gleiches gilt für das Urteil III ZR 186/61 vom 30. September 1963 (LM BGB § 249 [A] Nr. 14 = VersR 1964, 580); hier verlangte der Kläger nur seine anteiligen, umsonst aufgewandten Generalunkosten. - BGH, 14.06.1967 - VIII ZR 268/64
Voraussetzungen für einen Anspruch aus unerlaubter Handlung - Rechtmäßigkeit …
So wenig der Eigentümer eines Kraftfahrzeugs, um einen Vermögensschaden darzulegen, zusätzlich und substantiiert vorzutragen hat, daß und wie er in der Zeit der Unbenutzbarkeit den Wagen auch wirklich benutzt hätte (BGH Urt. v. 30. September 1963 - III ZR 186/61 = LM BGB § 249 (A) Nr. 14 = NJW 1964, 717), so wenig brauchte die Klägerin zu beweisen, daß sie das Haus selbst bewohnt oder vermietet hätte. - BGH, 18.06.1979 - VII ZR 172/78
Voraussetzungen für einen Anspruch aus unerlaubter Handlung - Ausgleich solcher …
So hatte der Ersatzpflichtige die Kosten für Kraftfahrzeugversicherung und Kraftfahrzeugsteuer insoweit zu erstatten, als sie während der Zeit des vorübergehenden Verlustes der Gebrauchsmöglichkeit eines beschädigten Kraftwagens nutzlos entstanden waren (BGH NJW 1964, 717). - LG Freiburg, 16.08.2019 - 8 O 64/18
Gebrauchtwagenkauf: Zulässigkeit der Feststellungsklage hinsichtlich der …
Der BGH hat das aber gerade bei Kfz auch von der Frage abhängig gemacht, ob diese Aufwendungen tatsächlich einen wirtschaftlichen Nachteil für den Kraftfahrzeugbesitzer darstellen (BGH, NJW 1964, 717). - AG Pfaffenhofen/Ilm, 06.12.2019 - 1 C 360/19
Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls
Der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs kommt ein selbständiger Vermögenswert zu, so dass die vorübergehende Entziehung als Vermögensschaden anzusehen ist (stRspr seit BGHZ 40, 345 = NJW 1964, 542; s. NJW 1964, 717; BGHZ 45, 212 = NJW 1966, 1260; BGHZ 56, 214 = NJW 1971, 1692; BGHZ 161, 151 = r+s 2005, 86;… r+s 2008, 352 Rn. 6, 8;… r+s 2018, 277 Rn. 7 = NJW 2018, 1393 m.Anm. Filthaut; bejaht auch für entzogene Nutzungsmöglichkeit als ersatzfähiger Verzugsschaden BGHZ 85, 11 = NJW 1982, 2304; BGHZ 88, 11 = NJW 1983, 2139). - LG Freiburg, 16.08.2019 - 8 O 64/19
Gebrauchtwagenkauf: Zulässigkeit der Feststellungsklage hinsichtlich der …
Der BGH hat das aber gerade bei Kfz auch von der Frage abhängig gemacht, ob diese Aufwendungen tatsächlich einen wirtschaftlichen Nachteil für den Kraftfahrzeugbesitzer darstellen (BGH, NJW 1964, 717).