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   BGH, 20.12.1984 - III ZR 19/84   

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https://dejure.org/1984,2917
BGH, 20.12.1984 - III ZR 19/84 (https://dejure.org/1984,2917)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1984 - III ZR 19/84 (https://dejure.org/1984,2917)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1984 - III ZR 19/84 (https://dejure.org/1984,2917)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streupflicht - Öffentliche Straße - Geschlossene Ortslage - Eisglätte - Tagesverkehr - Sicherungspflicht - Streuarbeiten - Hauptberufsverkehr - Nichtannahme einer Revision - Änderung eines Kostenausspruchs von Amts wegen - Streupflicht auf öffentlichen Straßen außerhalb ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StrG BW § 67

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BWStrG § 67
    Streu- und Räumpflicht bei öffentlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortslage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 271
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.1972 - III ZR 134/68

    Verkehrssicherungs- bzw. Streupflicht an Schnellstraßen bei Nacht

    Auszug aus BGH, 20.12.1984 - III ZR 19/84
    Eine besonders gefährliche Stelle liegt erst dann vor, wenn der Verkehrsteilnehmer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und der damit zu fordernden erhöhten Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (vgl. Senatsurteil vom 21. Februar 1972 - III ZR 134/68 = VersR 1972, 563 m. w. Nachw.).

    Das ist im allgemeinen aber erst die Zeit zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr morgens (siehe BGH VersR 1972, 563; Arndt Straßenverkehrssicherungspflicht 2. Auflage S. 88).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 20.12.1984 - III ZR 19/84
    In der Beschlußsache hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Dr. Tidow, Kröner, Boujong und Dr. Engelhardt am 20. Dezember 1984 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) beschlossen :.
  • OLG Hamm, 13.09.2002 - 9 U 49/02

    Verantwortlichkeit für einen Glätteunfall als Fussgänger

    Mit dieser Maßgabe müssen Winterdienstmaßnahmen morgens so rechtzeitig begonnen werden, dass glatte und streupflichtige Verkehrsflächen zu Beginn des Hauptberufsverkehrs, d.h. an Werktagen in der Regel spätestens um 07.00 Uhr, abgestreut sind (BGH VersR 1985, 271).
  • OLG Hamm, 18.11.2016 - 11 U 17/16

    Fragen des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen

    In einem Gebiet mit - wie vorliegend -neben der Straße befindlichen Waldbeständen muss ein umsichtiger Kraftfahrer daher auch mit überraschendem Auftreten von Glätte rechnen (vgl. BGH, Beschluss v. 20.12.1984 - III ZR 19/84 -, juris; OLG Brandenburg, Urteil v. 22.06.2004 - 2 U 36/03 -, juris; OLG Hamm, Urteil v. 02.03.2001 - 9 U 133/00 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil v. 22.10.1992 - 18 U 99/92 -, juris; Hager, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 12.08.2016 - 11 U 121/15

    Glatteis auf Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften muss grundsätzlich

    In einem Gebiet mit - wie vorliegend - abschnittsweise neben der Straße befindlichen Waldbeständen und damit unterschiedlicher Sonneneinstrahlung auf die Straßenoberfläche muss ein umsichtiger Kraftfahrer daher auch mit überraschendem Auftreten von Glätte rechnen (vgl. zum Vorstehenden: BGH, Beschluss v. 20.12.1984 - III ZR 19/84 -, Rn. 3, juris; OLG Brandenburg, Urteil v. 22.06.2004 - 2 U 36/03 -, Rn. 14, juris; OLG Hamm, Urteil v. 02.03.2001 - 9 U 133/00 -, Rn. 8, juris; OLG Düsseldorf, Urteil v. 22.10.1992 - 18 U 99/92 -, juris; Hager, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 1 U 222/11

    Keine Streupflicht außerorts zur Nachtzeit; Unzulässigkeit der Streitverkündung

    14 1. Nach der ständigen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung, der der Senat folgt, ist außerorts nur an besonders gefährlichen Straßenstellen zu streuen, dies grundsätzlich nicht zur Nachtzeit, sondern so, dass der Hauptverkehr einschließlich des morgendlichen Hauptberufsverkehrs gesichert wird; eine ausnahmsweise Streupflicht zur Nachtzeit ist allenfalls in Extremfällen denkbar, etwa beim nächtlichen Ende einer Großveranstaltung mit einem absehbaren völligen Zusammenbruch des Kraftfahrzeugverkehrs (vgl. BGHZ 40, 379, 382 ff.; BGH VersR 1985, 271; 1972, 563; BeckRS 1964, 31189565 [unter II 2 der Entscheidungsgründe]; OLG München BeckRS 2010, 20743 [unter I 1, 3 der Entscheidungsgründe]; 2008, 6256; OLG Hamm NVwZ-RR 2001, 798; OLG Celle OLGR 1998, 191).
  • BGH, 26.03.1987 - III ZR 14/86

    Verkehrssicherungs- und Räumpflicht des Trägers der Straßenbaulast bei

    Eine besonders gefährliche Stelle liegt erst dann vor, wenn der Verkehrsteilnehmer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und der damit zu fordernden erhöhten Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (vgl. Senatsurteil vom 21. Februar 1972 - III ZR 134/68 = VersR 1972, 563 m.w. Nachw.; Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1984 - III ZR 19/84 = VersR 1985, 271).
  • OLG Hamm, 08.10.2002 - 9 U 47/02

    Räum- und Streupflicht im Rahmen der Straßenverkehrssicherung; Sicherung von

    Mit dieser Maßgabe müssen Winterdienstmaßnahmen morgens so rechtzeitig begonnen werden, dass glatte und streupflichtige Verkehrsflächen zu Beginn des Hauptberufsverkehrs, d.h. an Werktagen in der Regel spätestens um 07.00 Uhr, abgestreut sind (BGH VersR 1985, 271).
  • OLG Jena, 21.01.2009 - 4 U 341/08

    Zur Räum- und Streupflicht innerörtlicher Straßen bei starkem Schneefall

    Ein völlig sinnloses Handeln der Gemeinde kann nicht verlangt werden (vgl. BGH VersR 1985, 271; OLG Celle NJW-RR 2004, 1251).
  • OLG München, 22.07.2010 - 1 U 1804/10

    Straßenverkehrssicherungspflicht: Nächtliche Streupflicht auf außerörtlichen

    Bestätigt hat der BGH die dargestellten Grundsätze nochmals in seinem Urteil vom 20.12.1984, Az. III ZR 19/84.
  • OLG Hamm, 02.03.2001 - 9 U 133/00

    Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften

    Eine besonders gefährliche Stelle liegt dann vor, wenn der Straßenbenutzer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernder schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und damit zu fordernder erhöhter Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (vgl. BGH VersR 1979, 1055; 1985, 271).
  • BGH, 26.03.1992 - III ZR 71/91

    Inhalt und Umfang der winterlichen Räumpflicht und Streupflicht auf den

    Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Straßen und Wege nur für den normalen Tagesverkehr gegen Glätte zu sichern sind, wobei gebotene Streumaßnahmen morgens so rechtzeitig durchgeführt werden müssen, daß auch der vor dem allgemeinen Tagesverkehr liegende Hauptberufsverkehr geschützt wird (vgl. Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1984 - III ZR 19/84 = VersR 1985, 271).
  • OLG München, 28.01.2010 - 1 U 3824/09

    Verkehrssicherungspflicht: Beginn der Streupflicht bei Einsetzen des

  • OLG Hamm, 03.02.1987 - 9 U 277/86
  • OLG Nürnberg, 25.11.1987 - 4 U 2748/87
  • AG Solingen, 15.12.2010 - 10 C 362/10

    Die Streupflicht wird durch die Leistungsfähigkeit der streupflichtigen Gemeinde

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