Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.05.2012

Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2012 - III ZR 190/11   

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BGH, 15.03.2012 - III ZR 190/11 (https://dejure.org/2012,11170)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2012 - III ZR 190/11 (https://dejure.org/2012,11170)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB
    Telekommunikationsdienstleistungsvertrag: Hinweispflichten eines Anbieters auf die Entgeltabrechnung für nach Vertragsbeginn neu eingeführter Leistungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Hinweispflichten eines Anbieters von Telekommunikationsdiensten bei Anbieten von zusätzlichen Leistungen nach Vertragsbeginn und bei Verwendung anderer Parameter bei der Entgeltberechnung

  • kanzlei.biz

    Hinweispflichten beim mobilen Internetzugang

  • rabüro.de

    Zur Hinweispflicht der Telefongesellschaft hinsichtlich der Abrechnung nach Vertragsbeginn erbrachter zusätzlicher Leistungen

  • Betriebs-Berater

    Anbieter von Telekommunikationsdiensten hat auf Gefahren eines volumenabhängigen Tarifs hinzuweisen

  • rewis.io

    Telekommunikationsdienstleistungsvertrag: Hinweispflichten eines Anbieters auf die Entgeltabrechnung für nach Vertragsbeginn neu eingeführter Leistungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241 Abs. 2, § 276 Ci
    Hinweispflichten eines Anbieters von Telekommunikationsdiensten bei Anbieten von zusätzlichen Leistungen nach Vertragsbeginn und bei Verwendung anderer Parameter bei der Entgeltberechnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hinweispflichten eines Telekommunikationsanbieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zu den Hinweispflichten von Mobilfunkanbietern für die Abrechnung von Leistungen, die ursprünglich nicht Vertragsbestandteil waren

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Handy-Rechnung: Bundesgerichtshof sieht Warnpflichten für Provider bei Mobilfunkverträgen

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Hinweispflichten von Mobilfunkanbietern

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Telekommunikationsanbieter muss Kunden über Grundlagen der Tarifberechnung neuer Leistungen informieren - hier: mobiler Internetzugang

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kostenfalle mobile Internetnutzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überraschende Preise bei Telefon-Zusatzleistungen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkanbieter müssen auf Gefahren volumenabhängiger Tarife für nach Vertragsbeginn angebotene mobile Internetnutzung hinweisen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kostenfalle mobile Internetnutzung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Film heruntergeladen - für 750 Euro - Mobilfunkanbieter muss Kunden informieren, wenn er die Gebühren für eine neue Leistung anders berechnet

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkanbieter müssen auf Gefahren volumenabhängiger Tarife für nach Vertragsbeginn angebotene mobile Internetnutzung hinweisen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anbieter von Telekommunikationsdiensten hat auf Gefahren von volumenabhängigen Tarifen hinzuweisen

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Telekommunikationsrecht: Hinweispflichte des Mobilfunkanbieters bei Internet-Volumentarif

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hinweispflichten des Telefonanbieters bei der Nutzung von Smartphones

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Hinweispflicht bzgl. Kosten für mobiles Internet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2103
  • MDR 2012, 751
  • WM 2012, 2296
  • MMR 2012, 525
  • BB 2012, 1357
  • K&R 2012, 498
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.06.2011 - III ZR 157/10

    Mobilfunkvertrag: Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - III ZR 190/11
    Vielmehr zeichnet sich dieser Bereich überdies im Verbund mit der Computertechnologie durch eine besonders dynamische Fortentwicklung aus (vgl. hierzu Senatsurteil vom 9. Juni 2011 - III ZR 157/10, WM 2011, 1678 Rn. 28), die der Durchschnittsverbraucher nicht ständig nachverfolgt.

    Der Senat hat dementsprechend in seinem vorzitierten Urteil vom 9. Juni 2011 (aaO Rn. 14) im Hinblick auf die schwer zu durchschauende Vielzahl von Mobilfunktarifen eine Pflicht des Diensteanbieters angenommen, Kunden, die sein Angebot nur im Rahmen einer Kreditlinie nutzen dürfen, rechtzeitig vor Erreichen des Limits zu warnen, bevor er seine Leistungen einstellt.

    Bei einem zeitabhängigen Tarif hat der Nutzer wenigstens die Chance, die entstehenden Gebühren abzuschätzen, da er die hierfür maßgeblichen Parameter - die Dauer der Verbindung und das vereinbarte Entgelt pro Zeiteinheit - kennen kann, wenngleich Letzteres angesichts der weitverbreiteten Unübersichtlichkeit der Tarife schon nur mit Einschränkungen gilt (vgl. Senatsurteil vom 9. Juni 2011 - III ZR 157/10, WM 2011, 1678 Rn. 14).

  • OLG Schleswig, 15.09.2011 - 16 U 140/10

    Handy-Rechnung über 11.500 Euro muss nicht bezahlt werden

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - III ZR 190/11
    Rechtlich nicht zu beanstanden ist ferner die weitgehend dem Tatrichter vorbehaltene Würdigung des Berufungsgerichts, der Preis von 0, 19 EUR für je zehn KB sei zumindest 2008 nicht sittenwidrig überhöht gewesen (siehe zu einem solchen Preis im Jahr 2008 jedoch auch Schmidt MMR 2011, 838 f in der Anmerkung zu OLG Schleswig MMR 2011, 836).

    Auch in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung werden Hinweis- und Aufklärungspflichten des Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen gegenüber seinen Kunden zur Vermeidung unerwartet hoher Rechnungen für unterschiedliche Konstellationen angenommen (OLG Schleswig MMR 2011, 836, 837 mit zustimmender Anmerkung von Schmidt aaO S. 838; LG Münster K&R 2011, 359, 360 jeweils zur Aktualisierung von Navigationskarten mit großem Datenvolumen auf einem neu erworbenen beziehungsweise vermieteten Mobilfunkgerät; LG Kleve, Urteil vom 15. Juni 2011 - 2 O 9/11, juris Rn. 22 zum Entstehen hoher nutzungsabhängiger Durchleitungsgebühren im Ausland [Roaming] bei Vereinbarung einer Flatrate im Inlandsverkehr; LG Bonn K&R 2010, 679 mit zustimmender Anmerkung von Schmidt aaO S. 680, 681 zur ständigen Verbindung eines Routers mit dem Internet bei zeitabhängigem Tarif; LG Kiel MMR 2003, 422, 423 zur Einwahl in das Internet zu beinahe 200-fachen Kosten einer Standardverbindung; AG Frankfurt am Main MMR 2008, 496, 497 zum permanenten Einwählen eines Mobiltelefons in einen analogen Internetzugang; vgl. auch Landesgericht Feldkirch [Österreich], Urteil vom 7. September 2010 - 2 R 284/10w, im Internet abrufbar unter www.vol.at/2012/02/Entscheidung-LG-Feldkirch-2r284§ 10w.pdf zum unbeabsichtigten Roaming im Grenzgebiet).

  • LG Kiel, 09.01.2003 - 11 O 433/02

    0190-Dialer

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - III ZR 190/11
    Auch in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung werden Hinweis- und Aufklärungspflichten des Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen gegenüber seinen Kunden zur Vermeidung unerwartet hoher Rechnungen für unterschiedliche Konstellationen angenommen (OLG Schleswig MMR 2011, 836, 837 mit zustimmender Anmerkung von Schmidt aaO S. 838; LG Münster K&R 2011, 359, 360 jeweils zur Aktualisierung von Navigationskarten mit großem Datenvolumen auf einem neu erworbenen beziehungsweise vermieteten Mobilfunkgerät; LG Kleve, Urteil vom 15. Juni 2011 - 2 O 9/11, juris Rn. 22 zum Entstehen hoher nutzungsabhängiger Durchleitungsgebühren im Ausland [Roaming] bei Vereinbarung einer Flatrate im Inlandsverkehr; LG Bonn K&R 2010, 679 mit zustimmender Anmerkung von Schmidt aaO S. 680, 681 zur ständigen Verbindung eines Routers mit dem Internet bei zeitabhängigem Tarif; LG Kiel MMR 2003, 422, 423 zur Einwahl in das Internet zu beinahe 200-fachen Kosten einer Standardverbindung; AG Frankfurt am Main MMR 2008, 496, 497 zum permanenten Einwählen eines Mobiltelefons in einen analogen Internetzugang; vgl. auch Landesgericht Feldkirch [Österreich], Urteil vom 7. September 2010 - 2 R 284/10w, im Internet abrufbar unter www.vol.at/2012/02/Entscheidung-LG-Feldkirch-2r284§ 10w.pdf zum unbeabsichtigten Roaming im Grenzgebiet).
  • LG Kleve, 15.06.2011 - 2 O 9/11

    Mobilfunkanbieter muss Kunden einer Flatrate auf exorbitant hohe Kosten durch

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - III ZR 190/11
    Auch in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung werden Hinweis- und Aufklärungspflichten des Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen gegenüber seinen Kunden zur Vermeidung unerwartet hoher Rechnungen für unterschiedliche Konstellationen angenommen (OLG Schleswig MMR 2011, 836, 837 mit zustimmender Anmerkung von Schmidt aaO S. 838; LG Münster K&R 2011, 359, 360 jeweils zur Aktualisierung von Navigationskarten mit großem Datenvolumen auf einem neu erworbenen beziehungsweise vermieteten Mobilfunkgerät; LG Kleve, Urteil vom 15. Juni 2011 - 2 O 9/11, juris Rn. 22 zum Entstehen hoher nutzungsabhängiger Durchleitungsgebühren im Ausland [Roaming] bei Vereinbarung einer Flatrate im Inlandsverkehr; LG Bonn K&R 2010, 679 mit zustimmender Anmerkung von Schmidt aaO S. 680, 681 zur ständigen Verbindung eines Routers mit dem Internet bei zeitabhängigem Tarif; LG Kiel MMR 2003, 422, 423 zur Einwahl in das Internet zu beinahe 200-fachen Kosten einer Standardverbindung; AG Frankfurt am Main MMR 2008, 496, 497 zum permanenten Einwählen eines Mobiltelefons in einen analogen Internetzugang; vgl. auch Landesgericht Feldkirch [Österreich], Urteil vom 7. September 2010 - 2 R 284/10w, im Internet abrufbar unter www.vol.at/2012/02/Entscheidung-LG-Feldkirch-2r284§ 10w.pdf zum unbeabsichtigten Roaming im Grenzgebiet).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - III ZR 190/11
    Vielmehr trifft die Klägerin eine sekundäre Darlegungslast, da der Beklagte keinen Einblick in die den Diensteanbietern im maßgeblichen Zeitraum zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten haben kann, die Klägerin hingegen die wesentlichen Tatsachen kennt und ihr deshalb nähere Angaben möglich und zumutbar sind (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 2008 - III ZR 239/06, NJW 2008, 982 Rn. 16; BGH, Urteil vom 14. Juni 2005 - VI ZR 179/04, BGHZ 163, 209, 214 jeweils mwN; siehe auch Senatsurteil vom 13. Januar 2011 - III ZR 146/10, NJW 2011, 1509 Rn. 20).
  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 146/10

    Speicherung dynamischer IP-Adressen

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - III ZR 190/11
    Vielmehr trifft die Klägerin eine sekundäre Darlegungslast, da der Beklagte keinen Einblick in die den Diensteanbietern im maßgeblichen Zeitraum zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten haben kann, die Klägerin hingegen die wesentlichen Tatsachen kennt und ihr deshalb nähere Angaben möglich und zumutbar sind (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 2008 - III ZR 239/06, NJW 2008, 982 Rn. 16; BGH, Urteil vom 14. Juni 2005 - VI ZR 179/04, BGHZ 163, 209, 214 jeweils mwN; siehe auch Senatsurteil vom 13. Januar 2011 - III ZR 146/10, NJW 2011, 1509 Rn. 20).
  • BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73

    Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - III ZR 190/11
    In Fallgestaltungen jedoch, in denen der Vertragsgegner über eine überlegene Sachkunde verfügt, können ihn gemäß § 241 Abs. 2 BGB Hinweis- und Aufklärungspflichten zur Wahrung des Leistungs- oder Integritätsinteresses seines Partners treffen, wenn dieser mangels eigener Kenntnisse der Gefährdung seiner Belange nicht selbst in ausreichendem Maß entgegenwirken kann (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 19. Februar 1975 - VIII ZR 144/73, BGHZ 64, 46, 49; Bamberger/Roth/Grüneberg/Sutschet, BGB, 2. Aufl., § 241 Rn. 77; Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 280 Rn. 30).
  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04

    Verurteilung des Krankenhausträgers, der einem Notfallpatienten 1985

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - III ZR 190/11
    Vielmehr trifft die Klägerin eine sekundäre Darlegungslast, da der Beklagte keinen Einblick in die den Diensteanbietern im maßgeblichen Zeitraum zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten haben kann, die Klägerin hingegen die wesentlichen Tatsachen kennt und ihr deshalb nähere Angaben möglich und zumutbar sind (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 2008 - III ZR 239/06, NJW 2008, 982 Rn. 16; BGH, Urteil vom 14. Juni 2005 - VI ZR 179/04, BGHZ 163, 209, 214 jeweils mwN; siehe auch Senatsurteil vom 13. Januar 2011 - III ZR 146/10, NJW 2011, 1509 Rn. 20).
  • AG Frankfurt/Main, 02.11.2007 - 32 C 1949/07

    Anspruch des Telefonanbieters auf Zahlung der Verbindungsentgelte bei

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - III ZR 190/11
    Auch in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung werden Hinweis- und Aufklärungspflichten des Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen gegenüber seinen Kunden zur Vermeidung unerwartet hoher Rechnungen für unterschiedliche Konstellationen angenommen (OLG Schleswig MMR 2011, 836, 837 mit zustimmender Anmerkung von Schmidt aaO S. 838; LG Münster K&R 2011, 359, 360 jeweils zur Aktualisierung von Navigationskarten mit großem Datenvolumen auf einem neu erworbenen beziehungsweise vermieteten Mobilfunkgerät; LG Kleve, Urteil vom 15. Juni 2011 - 2 O 9/11, juris Rn. 22 zum Entstehen hoher nutzungsabhängiger Durchleitungsgebühren im Ausland [Roaming] bei Vereinbarung einer Flatrate im Inlandsverkehr; LG Bonn K&R 2010, 679 mit zustimmender Anmerkung von Schmidt aaO S. 680, 681 zur ständigen Verbindung eines Routers mit dem Internet bei zeitabhängigem Tarif; LG Kiel MMR 2003, 422, 423 zur Einwahl in das Internet zu beinahe 200-fachen Kosten einer Standardverbindung; AG Frankfurt am Main MMR 2008, 496, 497 zum permanenten Einwählen eines Mobiltelefons in einen analogen Internetzugang; vgl. auch Landesgericht Feldkirch [Österreich], Urteil vom 7. September 2010 - 2 R 284/10w, im Internet abrufbar unter www.vol.at/2012/02/Entscheidung-LG-Feldkirch-2r284§ 10w.pdf zum unbeabsichtigten Roaming im Grenzgebiet).
  • BGH, 19.07.2012 - III ZR 71/12

    Vertrag über die Bereitstellung eines Telefon- und Internetanschlusses:

    Zwar ist am 10. Mai 2012 (vgl. Art. 1 des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen vom 3. Mai 2012, BGBl. I S. 958) § 45n Abs. 6 Nr. 5 TKG in Kraft getreten (anders noch zum Zeitpunkt des Erlasses des Senatsurteils vom 15. März 2012 - III ZR 190/11, juris, siehe dort Rn. 12), der die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung enthält, durch die Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste verpflichtet werden können, geeignete Einrichtungen anzubieten, um die Kosten der Inanspruchnahme der Telekommunikationsdienste zu kontrollieren.

    Danach ist nicht auszuschließen, dass es der Beklagten technisch möglich und zumutbar war, durch Einsatz entsprechender Programme einen außergewöhnlichen Anstieg des Gebührenvolumens eines Kunden zu erkennen und ihn rechtzeitig - etwa per E-Mail - zu warnen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 15. März 2012 - III ZR 190/11, juris Rn. 20 ff), während der Kläger die Kostenexplosion nicht ohne weiteres bemerken konnte.

  • BGH, 13.09.2022 - XI ZR 515/21

    Illegales Glücksspiel: Erstattung von autorisierten Kreditkartenzahlungen für ein

    Damit fehlte es der Beklagten an einer überlegenen Sachkunde, die jedoch kennzeichnend für das Bestehen einer Warnpflicht ist (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 2004 - XI ZR 90/03, WM 2004, 1625, 1626; BGH, Urteil vom 15. März 2012 - III ZR 190/11, WM 2012, 2296 Rn. 14).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 05.04.2019 - 219 C 21/19

    EU-Roaming: Info- und Warnpflichten Mobilfunkanbieter

    Hierbei ist es unerheblich, dass die EU-Roaming-VO auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar ist, denn der BGH hat bereits im Urteil vom 15. März 2012, Geschäftszeichen III ZR 190/11, NJW 2012, 2103, darauf hingewiesen, dass bereits vor Erlass der entsprechenden EU-Verordnung der Telekommunikationsdiensteanbieter verpflichtet sei, der Kunde durch eine auf das Mobilfunkgerät zu sendende Mitteilung zu warnen sei, sobald eine von dem normalen Nutzungsverhalten außergewöhnlich abweichende Gebührenhöhe erreicht ist (BGH a. a.O.).
  • BGH, 05.12.2019 - III ZR 112/18

    Große Differenz zwischen Ankaufspreis und Verkaufspreis eines Grundstücks bei

    Soweit sich der Beklagte mit Vorbringen verteidigt hat, dem Tatsachen zugrunde liegen, die allein in seiner Kenntnissphäre liegen, hat ihn zwar die sekundäre Darlegungslast getroffen (vgl. z.B. Senat, Teilurteil vom 15. Juli 2010 - III ZR 336/08, BGHZ 186, 205 Rn. 45; Urteile vom 15. März 2012 - III ZR 190/11, NJW 2012, 2103 Rn. 21 und vom 20. Oktober 2016 - III ZR 278/15, BGHZ 212, 303 Rn. 43).
  • BGH, 11.04.2013 - III ZR 79/12

    Haftung bei Kapitalanlagen: Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen

    Es wird dabei zu beachten sein, dass die Beklagtenseite insoweit die sekundäre Darlegungslast treffen kann (siehe hierzu Senatsurteile vom 15. März 2012 - III ZR 190/11, NJW 2012, 2103 Rn. 21 und vom 17. Januar 2008 - III ZR 239/06, NJW 2008, 982 Rn. 16 mwN).
  • OLG Köln, 23.06.2022 - 18 U 8/21

    Glücksspiel im Internet: Zu Rückzahlungsansprüchen von Spielern gegen

    (a) Zwar ist anerkannt, dass sich im Rahmen vertraglicher Beziehungen aus § 241 Abs. 2 BGB für eine Partei mit überlegener Sachkunde eine Warn- und Hinweispflicht zur Wahrung des Leistungs- oder Integritätsinteresses des Vertragspartners ergeben kann, wenn dieser mangels eigener Kenntnisse der Gefährdung seiner Belange nicht selbst in ausreichendem Maße entgegenwirken kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2012 - III ZR 190/11, WM 2012, 2296 Rn. 14 m.w.N.).
  • KG, 28.06.2012 - 22 U 207/11

    Mobilfunkanbieter muss Kunden auf das Risiko außerordentlich hoher Kosten bei

    Denn in diesem Falle hätte der Beklagte gegen die Klägerin einen Schadensersatzanspruch auf Freistellung von den durch die Internetverbindungen möglicherweise ausgelösten Kosten aus § 280 Abs. 1 BGB, weil die Klägerin vertragliche Nebenpflichten (vgl. §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB) in Form von Hinweis- und Informationspflichten vor allem beim Vertragsschluss, aber auch während des laufenden Vertrages gegenüber dem Beklagten verletzt hat (vgl. zu Informationsund Hinweispflichten bei Telekommunikationsdienstleistungsverträgen BGH, Urteil vom 15. März 2012 -III ZR 190/11, insbesondere juris Rn. 10 und 13 ff mit Anmerkung von Höhne, jurisPR-ITR 11/2012 Anm. 4; ferner, für den Fall einer automatischen Internetnutzung durch eine mit verkaufte Navigationssoftware OLG Schleswig, Urteil vom 15. September 2011 - 16 U 140/10 - SchlHA 2012, 91 f).
  • AG Düsseldorf, 01.10.2014 - 24 C 3609/14

    Roaming-Gebühren bei Freischaltung durch Kunden

    So bestehen Hinweis- und Aufklärungspflichten gegenüber dem Vertragspartner, wenn dieser mangels eigener Kenntnisse der Gefährdung seiner Belange nicht selbst in ausreichendem Maß entgegenwirken kann (BGH, Urteil v. 15.03.2012, Az. III ZR 190/11, NJW 2012, 2103).

    (BGH, Urteil v. 15.03.2012, Az. III ZR 190/11, NJW 2012, 2103).

  • AG Landau/Pfalz, 13.09.2018 - 2 C 33/18

    Mobilfunkvertrag: Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bei Geltendmachung von

    So bestehen Hinweis- und Aufklärungspflichten gegenüber dem Vertragspartner, wenn dieser mangels eigener Kenntnisse der Gefährdung seiner Belange nicht selbst in ausreichendem Maß entgegenwirken kann (BGH, Urteil v. 15.03.2012, Az. III ZR 190/11, NJW 2012, 2103).

    (BGH, NJW 2012, 2103).In dem vorliegenden Fall hat die die Klägerin den Beklagten einmal per SMS auf die Überschreitung des Daten-Limits hingewiesen und darüber informiert, dass "andere" Gebühren im Bereich des Schiffs anfielen.

  • OLG Brandenburg, 17.02.2020 - 1 U 12/19

    Vom Dieselskandal betroffenes Kfz mit Motor EA 189

    Muss eine Partei tatsächliche Umstände aus dem Ihrem Einblick entzogenen Bereich der gegnerischen Prozesspartei darlegen und beweisen, so hat der Prozessgegner im Rahmen des ihm zumutbaren substantiiert zu diesen Umständen vorzutragen, um der primär darlegungspflichtigen Partei einen prozessordnungsgemäßen Vortrag und Beweisantritt zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 15.3.2012, III ZR 190/11; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., Rn. 34 vor § 284; je m. w. N.).
  • LG Landau/Pfalz, 13.09.2018 - 2 O 33/18

    EU-Roaming-Nutzer - Roaminggebühren durch Mobilfunkanbieter

  • AG München, 14.05.2021 - 113 C 23543/20

    Handy auf Reisen - Mobilfunkbetreiber muss auch Unternehmer auf erhöhte

  • OLG Brandenburg, 29.06.2020 - 1 U 57/19
  • OLG Brandenburg, 23.03.2020 - 1 U 24/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi A3 TDI mit einem Motor der

  • LG Trier, 17.07.2013 - 1 S 99/13

    Handy, fremdes - Nutzung - Kosten, hohe

  • AG Bingen, 17.12.2012 - 22 C 225/11

    Datenkosten von 6 Cent pro 10 Kilobyte sind sittenwidrig

  • AG Soltau, 23.06.2014 - 4 C 44/14

    Mobilfunkvertrag - Hinweispflicht auf zusätzliche Kosten für Internetnutzung

  • LG Flensburg, 11.12.2012 - 1 S 96/12

    Vereinbarung einer "Vertragsverlängerung" spricht gegen Vereinbarung eines

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