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   BGH, 12.12.2002 - III ZR 201/01   

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BGH, 12.12.2002 - III ZR 201/01 (https://dejure.org/2002,304)
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BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - III ZR 201/01 (https://dejure.org/2002,304)
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Kommunales Immobilienleasing

§ 839 BGB, Art. 34 GG, Gemeinde kann i.R. der Kommunalaufsicht geschützter "Dritter" sein: Haftung des Staates, wenn ein unwirtschaftliches Geschäft rechtswidrig genehmigt wird, §§ 112 Abs. 1, 82 Abs. 5 SächsGemO (vgl. für Baden-Württemberg: § 87 Abs. 5 GemO - Kritik der Redaktion: die entscheidungserheblichen Fragen des sächsischen Rechts sind vor dem BGH nicht revisibel, § 545 Abs. 1 ZPO)

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begründung von Amtspflichten einer Aufsichtsbehörde durch die kommunale Rechtsaufsicht - Schutzpflichten der Aufsicht gegenüber der Gemeinde - Amtshaftungsansprüche und Staatshaftungsansprüche der Gemeinde gegen die Aufsichtsbehörde bei Verletzung von Schutzpflichten - ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Amtspflichtverletzung, - der Aufsichtsbehörde gegenüber Gemeinden

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Schadensersatzpflicht der kommunalen Rechtsaufsichtsbehörde gegenüber der zu beaufsichtigenden Gemeinde.

  • Judicialis

    BGB § 839 Cb; ; BGB § 839 Fe; ; DDR-StHG § 1

  • ra.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Staatshaftung der Aufsichtsbehörde gegenüber einer Gemeinde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; DDR- StHG § 1
    Drittbezogenheit von Amtspflichten der kommunalen Aufsichtsbehörde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung einer Aufsichtsbehörde auch gegenüber einer Gemeinde?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (4)

  • nomos.de PDF, S. 46 (Entscheidungsbesprechung)

    § 839 Abs. 1 BGB; § 1 Abs. 1 StHG/DDR
    Amts- und Staatshaftung - Kommunalaufsicht durch Landkreis

  • nomos.de PDF, S. 45 (Entscheidungsbesprechung)

    § 839 Abs. 1 BGB; § 1 Abs. 1 StHG/DDR
    Amts- und Staatshaftung/Kommunalaufsicht durch Landkreis/geschädigte Gemeinden/Drittgerichtetheit der Amtspflicht

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 34 GG, § 839 BGB
    Amtshaftungsrecht, Amtshaftung der Kommunalaufsicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kommunales Immobilienleasing: Ein Haftungsrisiko für die Kommunalaufsichtsbehörde? (IBR 2003, 381)

Papierfundstellen

  • BGHZ 153, 198
  • NJW 2003, 1318
  • NVwZ 2003, 634
  • NZBau 2003, 408 (Ls.)
  • NJ 2003, 260
  • DVBl 2003, 400
  • DÖV 2003, 415
  • BauR 2003, 858
  • ZfBR 2003, 828
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.06.2001 - III ZR 34/00

    Drittbezogenheit der Amtspflicht bei amtsärztlicher Untersuchung

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - III ZR 201/01
    Wirken hingegen der Dienstherr des Beamten und eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts bei der Erfüllung einer ihnen gemeinsam übertragenen Aufgabe gleichsinnig und nicht in Vertretung einander widerstreitender Interessen derart zusammen, daß sie im Rahmen dieser Aufgabe als Teil eines einheitlichen Ganzen erscheinen, dann können jene Pflichten, die dem Beamten im Interesse der Förderung des gemeinsam angestrebten Ziels obliegen, nicht als drittgerichtete Amtspflichten angesehen werden, deren Verletzung außenrechtliche Amtshaftungsansprüche der geschädigten Körperschaft auslöst (st. Rspr., vgl. z.B. Senatsurteile BGHZ 148, 139, 147; 116, 312, 315 jew. m.w.N.).

    Der Revision kann nicht gefolgt werden, wenn sie dem Senatsurteil BGHZ 148, 139 entnehmen will, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft könne nur dann geschützter "Dritter" sein, wenn sie durch das schädigende Verwaltungshandeln in einer Weise betroffen werde, die der eines einzelnen Bürgers entspreche.

  • BGH, 24.04.1961 - III ZR 40/60

    Dienstaufsicht über Notare

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - III ZR 201/01
    Auch der Senat hat, wenn auch - wie der Revision zuzugeben ist - eher beiläufig, darauf hingewiesen, daß die Kommunalaufsicht des Staates den Gemeinden gegenüber Amtspflichten zur sachgemäßen Ausübung der Aufsicht begründet, weil dadurch auch die Interessen der Gemeinden gefördert oder geschützt werden sollen (BGHZ 35, 44, 50).
  • BGH, 03.03.1977 - III ZR 10/74

    Stiftungsaufsicht

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - III ZR 201/01
    Dabei ergeben sich Berührungspunkte mit der staatlichen Stiftungsaufsicht, bei der ebenfalls anerkannt ist, daß sie Amtspflichten auch gegenüber der Stiftung selbst begründen kann, die insbesondere den Inhalt haben können, die Stiftung vor ihren eigenen Organen zu schützen (Senatsurteil BGHZ 68, 142, 146; BayObLGZ 1990, 264).
  • BGH, 29.07.1999 - III ZR 234/97

    Amtspflichtverletzung bei Aufstellung von Bebauungsplänen

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - III ZR 201/01
    Im Mittelpunkt der rechtlichen Würdigung des Falles stehen vielmehr die - auch für die staatshaftungsrechtliche Beurteilung entscheidenden (vgl. Senatsurteil BGHZ 142, 259, 273 m.w.N.) - Fragen, ob die bei der Erteilung der Genehmigungen wahrzunehmenden Amtspflichten des Beklagten zugunsten der Klägerin drittgerichtet waren und ob der entstandene Schaden in den sachlichen Schutzbereich der verletzten Pflichten fällt.
  • BGH, 12.12.1991 - III ZR 18/91

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Bediensteten eines

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - III ZR 201/01
    Wirken hingegen der Dienstherr des Beamten und eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts bei der Erfüllung einer ihnen gemeinsam übertragenen Aufgabe gleichsinnig und nicht in Vertretung einander widerstreitender Interessen derart zusammen, daß sie im Rahmen dieser Aufgabe als Teil eines einheitlichen Ganzen erscheinen, dann können jene Pflichten, die dem Beamten im Interesse der Förderung des gemeinsam angestrebten Ziels obliegen, nicht als drittgerichtete Amtspflichten angesehen werden, deren Verletzung außenrechtliche Amtshaftungsansprüche der geschädigten Körperschaft auslöst (st. Rspr., vgl. z.B. Senatsurteile BGHZ 148, 139, 147; 116, 312, 315 jew. m.w.N.).
  • BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93

    Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - III ZR 201/01
    d) Entgegen der Auffassung der Revision gilt dies nicht nur für belastende Maßnahmen der Aufsicht, die von der Gemeinde mit verwaltungsrechtlichen oder verwaltungsgerichtlichen Rechtsbehelfen angegriffen werden könnten und bei denen daher die Drittgerichtetheit der verletzten Amtspflicht bereits nach dem im Senatsurteil BGHZ 125, 258 niedergelegten Grundsatz bejaht werden kann, daß sie in der Regel mit der Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO zusammenfällt.
  • BayObLG, 09.10.1990 - RReg. 2 Z 438/89

    Ersatzmöglichkeit; Kürzung; Schadensersatz; Mitverschuldensanteil; Anrechnung

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - III ZR 201/01
    Dabei ergeben sich Berührungspunkte mit der staatlichen Stiftungsaufsicht, bei der ebenfalls anerkannt ist, daß sie Amtspflichten auch gegenüber der Stiftung selbst begründen kann, die insbesondere den Inhalt haben können, die Stiftung vor ihren eigenen Organen zu schützen (Senatsurteil BGHZ 68, 142, 146; BayObLGZ 1990, 264).
  • RG, 23.09.1927 - III 25/27

    Gesetzliche Vertretung des Staates. Kommunalaufsicht

    Auszug aus BGH, 12.12.2002 - III ZR 201/01
    Eine bloße Raterteilung an eine Gemeinde, eine ihr erteilte Genehmigung, Maßnahmen, die auf die Entschließung der Gemeinden von erheblichem Einfluß zu sein pflegen, können schon eine Amtspflichtverletzung ihnen gegenüber enthalten (RGZ 118, 94, 99).
  • BGH, 07.05.2009 - III ZR 277/08

    Kein Schadensersatzanspruch einer Entschädigungseinrichtung gegen ein

    Das gilt ungeachtet dessen, dass die Bundesanstalt und die Klägerin bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben, wie die Revision insoweit zutreffend herausstellt, gleichsinnig und nicht in Vertretung einander widerstreitender Interessen zusammenwirken, so dass es schon aus diesem Grunde an drittgerichteten Amtspflichten der Bundesanstalt im Sinne des § 839 Abs. 1 BGB gegenüber der Klägerin fehlt (vgl. st. Rspr des Senats z.B. BGHZ 153, 198, 201 f ; 148, 139, 147) .
  • BGH, 22.10.2009 - III ZR 295/08

    Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44b

    Die Ersatz verlangende Körperschaft muss der Anstellungskörperschaft des die Amtspflicht verletzenden Bediensteten im Hinblick auf die wechselseitigen - widerstreitenden und vom Amtsträger eben um des Schutzes der anderen Körperschaft willen zu wahrenden - Interessen der Beteiligten gewissermaßen als "Gegner" gegenüber stehen (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur BGHZ 116, 312, 315; 148, 139, 147; 153, 198, 201 f; 177, 37, 39 f, Rn. 11).
  • BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 398/03

    Sittenwidrigkeit eines von einer kommunalen Gebietskörperschaft abgeschlossenen

    Dieser Grundsatz dient sowohl dem Schutz der Gemeinden und Gemeindeverbände vor Selbstschädigung durch übermäßige privatrechtliche Verbindlichkeiten (BGHZ 153, 198, 203; MünchKommBGB/Emmerich, 4. Aufl., Bd. 2a, § 311 Rdnr. 78) als auch dem Interesse der Allgemeinheit (BGHZ 36, 395, 398).
  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 104/06

    Rechtmäßigkeit einer kommunalaufsichtlichen Genehmigung der Veräußerung von

    c) Die Rechtsaufsichtsbehörde haftet der Gemeinde nicht für die kommunalaufsichtliche Genehmigung eines notariellen Kaufvertrags, wenn sie zu Unrecht von dessen Genehmigungsbedürftigkeit ausgeht oder die Erteilung der Genehmigung vor dem Hintergrund einer umstrittenen Rechtslage geprüft hat (Abgrenzung zum Senatsurteil BGHZ 153, 198).

    Die vom Bundesgerichtshof in dem Urteil BGHZ 153, 198, 204 hervorgehobene Pflicht, die Gemeinde bei der Ausübung der Rechtsaufsicht vor möglichen Selbstschädigungen zu bewahren, bedeute nicht, den kommunalen Entscheidungsträgern in den verfassungsrechtlich geschützten Kernbereichen der kommunalen Selbstverwaltung das Haftungsrisiko abzunehmen.

    a) Wie das Berufungsgericht nicht verkennt, kann die kommunale Rechtsaufsicht Amtspflichten der Aufsichtsbehörde auch gegenüber der zu beaufsichtigenden Gemeinde als einem geschützten Dritten begründen (Senatsurteil BGHZ 153, 198, 201 ff).

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 158/14

    Aktivlegitimation und Passivlegitimation im Prozess der Agentur für Arbeit zur

    Die Ersatz verlangende Körperschaft muss der Anstellungskörperschaft des die Amtspflicht verletzenden Bediensteten im Hinblick auf die wechselseitigen - widerstreitenden und vom Amtsträger eben um des Schutzes der anderen Körperschaft willen zu wahrenden - Interessen der Beteiligten gewissermaßen als "Gegner" gegenüberstehen (vgl. BGH, Urteile vom 7. November 2013 - III ZR 263/12, BGHZ 198, 374 Rn. 7; vom 13. Oktober 2011 - III ZR 126/10, BGHZ 191, 173 Rn. 15; vom 5. Juni 2008 - III ZR 225/07, BGHZ 177, 37 Rn. 11; vom 12. Dezember 2002 - III ZR 201/01, BGHZ 153, 198, 201 f.; vom 21. Juni 2001 - III ZR 34/00, BGHZ 148, 139, 147; vom 12. Dezember 1991 - III ZR 18/91, BGHZ 116, 312, 315; vom 16. Mai 1983 - III ZR 78/82, BGHZ 87, 253, 254 f.; vom 31. März 1960 - III ZR 43/59, BGHZ 32, 145, 146 f.; vom 22. Oktober 2009 - III ZR 295/08, VersR 2010, 346 Rn. 21).
  • OVG Sachsen, 25.04.2006 - 4 B 637/05

    kreditähnliches Rechtsgeschäft, Genehmigungsbedürftigkeit, Feststellungsklage,

    Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.12.2002 (BGHZ 153, 198 = NJW 2003, 1318) lasse sich nichts anderes ableiten.

    Die vorbeugende Einzelgenehmigungspflicht für kreditähnliche Rechtsgeschäfte dient als haushaltsrechtliche Regelung im ersten Abschnitt des Vierten Teils der Sächsischen Gemeindeordnung insbesondere dem Schutz der gemeindlichen Selbstverwaltung (SächsOVG, Urt. v. 27.1.2004, JbSächsOVG 12, 79 [85]; BGH, Urt. v. 12.12.2002, BGHZ 153, 198 ff.; OLG Dresden, Urt. v. 11.7.2001, SächsVBl. 2002, 63 [65]) namentlich vor der Gefährdung durch riskante oder unwirtschaftliche Rechtsgeschäfte mit Dritten (OLG Dresden aaO; ThürOVG, Urt. v. 16.12.2003, aaO) und soll dabei zugleich eine Umgehung der Regelungen über die Gesamtgenehmigung von Kreditaufnahmen der Gemeinden verhindern (vgl. H. Schmid, in Quecke/Schmid, Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen, § 82 RdNr. 128; BGH, Urt. v. 4.2.2004, BGHZ 158, 19 [23]).

    Dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.12.2002 (BGHZ 153, 198) zum Drittschutz (i.S. v. § 839 BGB) einer kommunalaufsichtlicher Genehmigung lässt sich - entgegen dem Vorbringen der Klägerin - nichts anderes entnehmen, weil dieses Urteil nur das Verhältnis zwischen Gemeinde und Rechtsaufsichtsbehörde betrifft; das hat das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt.

  • BGH, 15.10.2009 - III ZR 8/09

    Drittschutz bei Amtspflichtverletzung

    Dabei kann auch eine juristische Person des öffentlichen Rechts Dritter sein, wenn sie durch das Amtsgeschäft wie ein Staatsbürger im Verhältnis zur handelnden Behörde betroffen ist (BGHZ 153, 198, 201).
  • BGH, 18.07.2013 - III ZR 323/12

    Amtshaftungsanspruch eines Vor-Zweckverbandes wegen nicht sachgemäßer Ausübung

    Aus der Kommunalaufsicht des Staates können sich auch gegenüber einem kommunalen (Vor-)Zweckverband Amtspflichten zur sachgemäßen Ausübung dieser Aufsicht ergeben (im Anschluss an Senatsurteil vom 12. Dezember 2002, III ZR 201/01, BGHZ 153, 198).

    Dies gilt insbesondere im Verhältnis von Gemeinden zu den die Rechtsaufsicht in Selbstverwaltungsangelegenheiten ausübenden Behörden: Die Kommunalaufsicht des Staates begründet den Gemeinden gegenüber Amtspflichten zur sachgemäßen Ausübung der Aufsicht, weil dadurch auch die Interessen der Gemeinden gefördert und geschützt werden sollen (vgl. nur Senatsurteil vom 12. Dezember 2002 - III ZR 201/01, BGHZ 153, 198, 202 f mwN).

  • BGH, 11.10.2007 - III ZR 301/06

    Drittwirkung von Amtspflichten des Amts zur Regelung offener Vermögensfragen

    Wirken hingegen der Dienstherr des Beamten und eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts bei der Erfüllung einer ihnen gemeinsam übertragenen Aufgabe gleichsinnig und nicht in Vertretung widerstreitender Interessen derart zusammen, dass sie im Rahmen dieser Aufgabe als Teil eines einheitlichen Ganzen erscheinen, dann können jene Pflichten, die dem Beamten im Interesse der Förderung des gemeinsam angestrebten Ziels obliegen, nicht als drittgerichtete Amtspflichten angesehen werden, deren Verletzung außenrechtliche Amtshaftungsansprüche der geschädigten Körperschaft auslöst (Senatsurteile BGHZ 148, 139, 147; 153, 198, 201 f.; Senatsbeschluss vom 25. September 2003 - III ZR 362/02 - VersR 2004, 1135).
  • BGH, 07.11.2013 - III ZR 263/12

    Amtshaftungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen ein Bundesland:

    Dies setzt voraus, dass ihr der für die haftpflichtige Behörde tätig gewordene Beamte bei der Erledigung seiner Dienstgeschäfte in einer Weise gegenübertritt, wie sie für das Verhältnis zwischen ihm und seinem Dienstherrn einerseits und dem Staatsbürger andererseits charakteristisch ist (z.B. Senatsurteile vom 5. Juni 2008 - III ZR 225/07, BGHZ 177, 37 Rn. 11; vom 11. Oktober 2007 - III ZR 301/06, VersR 2008, 252 Rn. 15 und vom 12. Dezember 2002 - III ZR 201/01, BGHZ 153, 198, 201 jew. mwN).
  • BGH, 13.10.2011 - III ZR 126/10

    Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg:

  • BGH, 05.06.2008 - III ZR 225/07

    Haftung der Kommunalaufsicht für den fehlerhaften Ausweis einer personellen

  • BGH, 25.09.2003 - III ZR 362/02

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Finanzamts bei Festsetzung der

  • OLG Brandenburg, 13.10.2009 - 2 U 37/06

    Öffentlich-rechtliche Ersatzansprüche einer Kommune gegen ein Land:

  • OLG München, 02.08.2007 - 1 U 2425/07

    Schadenersatzanspruch für vermeidbare Personalkosten und Arbeitsplatzkosten auf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 44/13

    Erhebung von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; satzungsmäßige Regelung der

  • OLG Jena, 18.09.2012 - 4 U 695/11

    Staatshaftungsanspruch eines fehlerhaft gegründeten - körperschaftlich

  • OLG Brandenburg, 12.08.2008 - 2 U 11/07

    Hemmung der Verjährung: Hinreichende Individualisierung eines Mahnbescheides;

  • OLG Jena, 20.07.2017 - 4 U 380/15

    Amtshaftung: Drittschutz von Amtspflichten einer in Angelegenheiten des eigenen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2015 - 4 L 93/14

    Kostenerstattung einer Gemeinde für die durch die Kommunalaufsichtsbehörde

  • LG München I, 17.01.2007 - 15 O 10860/05

    Prüfungsverband verprüft sich

  • OLG Brandenburg, 21.11.2006 - 2 U 37/05
  • LG Erfurt, 29.07.2011 - 10 O 1377/10

    Staatshaftung: Unwirksamkeit der Veröffentlichung einer Zweckverbandssatzung nach

  • OLG Brandenburg, 21.11.2003 - 2 W 6/03

    Drittbezogenheit von Amtspflichten

  • VG Meiningen, 11.03.2003 - 2 K 438/01

    Kommunalrecht; Kommunalrecht; Kommune; Mietvertrag; Genehmigung;

  • VG Frankfurt/Oder, 04.05.2023 - 2 K 1445/19
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