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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.2004 - III ZR 205/03 (1)   

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https://dejure.org/2004,1354
BGH, 28.10.2004 - III ZR 205/03 (1) (https://dejure.org/2004,1354)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2004 - III ZR 205/03 (1) (https://dejure.org/2004,1354)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - III ZR 205/03 (1) (https://dejure.org/2004,1354)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Konsequenzen eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Begründung der Kündigung; Ausspruch der Kündigung wegen Verschlechterung des Gesundheitszustands des Heimbewohners; Gewährleistung einer fachgerechten Betreuung im Heim; Pflicht zur Zuweisung einer geeigneten ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Heimvertrag Altenheim: Kündigung wegen Gesundheitsverschlechterung

  • Judicialis

    HeimG § 8 Abs. 3; ; HeimG § 8 Abs. 5; ; HeimG § 8 Abs. 7 (F: 5. November 2001)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HeimG § 8 Abs. 3, 5, 7 (F: 5. November 2001)
    Voraussetzungen der Kündigung eines Heimvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Kündigung eines Heimvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 147
  • NZM 2005, 74
  • FamRZ 2005, 21
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.2003 - VIII ZR 311/02

    Zur sogenannten Anbietpflicht des Vermieters gegenüber einem wegen Eigenbedarf

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - III ZR 205/03
    Soweit sich die Revision auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 2003 (VIII ZR 276/02 und VIII ZR 311/02 - NJW 2003, 2604, 2605) bezieht, wonach eine Eigenbedarfskündigung wegen Rechtsmißbrauchs unwirksam ist, wenn der Vermieter dem Mieter nicht eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage ihm zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anbietet, handelt es sich um eine Fallgestaltung, die mit der hier zu beurteilenden nicht ohne weiteres zu vergleichen ist.
  • BGH, 09.07.2003 - VIII ZR 276/02

    Zur sogenannten Anbietpflicht des Vermieters gegenüber einem wegen Eigenbedarf

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - III ZR 205/03
    Soweit sich die Revision auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 2003 (VIII ZR 276/02 und VIII ZR 311/02 - NJW 2003, 2604, 2605) bezieht, wonach eine Eigenbedarfskündigung wegen Rechtsmißbrauchs unwirksam ist, wenn der Vermieter dem Mieter nicht eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage ihm zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anbietet, handelt es sich um eine Fallgestaltung, die mit der hier zu beurteilenden nicht ohne weiteres zu vergleichen ist.
  • OLG Frankfurt, 22.07.2016 - 8 W 38/16

    Kündigung eines Wohn- und Betreuungsvertrages aus wichtigem Grund

    Dieser Nachweis gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 WBVG ist zwar keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung durch den Unternehmer, jedoch eine materielle Voraussetzung für den Räumungsanspruch und dessen Titulierung (vgl. Weidenkaff, in: Palandt, BGB, 75. Aufl. 2016, § 13 WBVG, Rdnr. 2; zu dem mittlerweile außer Kraft getretenen § 8 Abs. 7 Heimgesetz so auch BGH, Beschluss vom 28.10.2004 - III ZR 205/03, NJW 2005, 147, 149).
  • LG Berlin, 06.05.2020 - 65 S 264/19

    Wohn- und Betreuungsvertrag: Wirksamkeit fristloser Kündigungen eines

    Es besteht eine Versorgungsgarantie (vgl. Dickmann/Kempchen, 11. Aufl. 2014, WBVG § 8 Rn. 1, zit. nach: beck-online), die anders als die Regelung des zuvor geltenden § 6 Abs. 1 HeimG nicht an die Möglichkeit der Erbringung anknüpft (vgl. zu einer Kündigung aufgrund HeimG, BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004, III ZR 205/03, zit. nach beck-online) und deren Ausschluss gem. § 8 Abs. 4 WBVG durch die Klägerin ebenso wenig vorgetragen ist, wie die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 Nr. 2 WBVG oder die Unmöglichkeit der zu erbringenden Leistungen (vgl. Weber, "Verbraucherschutz" bei Verträgen über Wohnraum in Verbindung mit Pflege- und Betreuungsdienstleistungen - Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), in: NZM 2010, 337, 342, zit. nach: beck-online).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2005 - L 7 SO 3421/05

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Einrichtung Dritter -

    Andererseits ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Satz 1 HeimG, dass der Heimträger im Rahmen seiner Möglichkeiten verpflichtet ist, seine Leistungen einem erhöhten oder verringertem Betreuungsbedarf der Bewohner anzupassen; der Rahmen des dem Heimträger hiernach Möglichen wird dabei maßgeblich von der jeweiligen Ausstattung des Heims bestimmt, wobei insbesondere zu berücksichtigen ist, ob die zur veränderten Betreuung erforderlichen Leistungen bereits vorgehalten werden (vgl. Bundesgerichtshof NJW 2005, 147, 148).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - L 7 SO 4890/05

    Rechtsschutzbedürfnis für Beschwerde nach einstweiliger Anordnung, Voraussetzung

    Andererseits ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Satz 1 HeimG, dass der Heimträger im Rahmen seiner Möglichkeiten verpflichtet ist, seine Leistungen einem erhöhten oder verringertem Betreuungsbedarf der Bewohner anzupassen; der Rahmen des dem Heimträger hiernach Möglichen wird dabei maßgeblich von der jeweiligen Ausstattung des Heims bestimmt, wobei insbesondere zu berücksichtigen ist, ob die zur veränderten Betreuung erforderlichen Leistungen bereits vorgehalten werden (vgl. BGH, NJW 2005, 147, 148).
  • LG Limburg, 17.05.2016 - 1 O 38/16

    Heimvertrag - Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund

    Die Klägerin ist der Ansicht, da die Möglichkeiten, Krankheitserscheinungen auch psychischer Art in einer Pflegeeinrichtung weiter zu behandeln, an Grenzen stoße, sei dies unter Berücksichtigung der Bindungen des Heimträgers gegenüber den anderen Mitbewohnern, die ebenfalls die Beachtung ihrer Würde und ihrer Interessen und Bedürfnisse erwarten dürften, nicht mehr hinzunehmen (unter Berufung auf BGH vom 28.10.2004, III ZR 205/03).
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