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   BGH, 14.03.1985 - III ZR 206/83   

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https://dejure.org/1985,2877
BGH, 14.03.1985 - III ZR 206/83 (https://dejure.org/1985,2877)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1985 - III ZR 206/83 (https://dejure.org/1985,2877)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1985 - III ZR 206/83 (https://dejure.org/1985,2877)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzklage aus Anlass eines Verkehrsunfalls gegen den Betreiber eines Kraftwerks und das Land - Dampfschwaden als Kühlturmemissionen als Ursache für eine Vereisung der Straße und dadurch verursachten Unfall - Anwendbarkeit des Haftpflichtgesetzes auf Kraftwerke - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HpflG § 2; BGB § 823; BGB § 839

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 641
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82

    Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis

    Auszug aus BGH, 14.03.1985 - III ZR 206/83
    Ansprüche aus Gefährdungshaftung gegen die Beklagte zu 1 als Betreiberin des Kraftwerks "Fortuna" nach den Vorschriften des Haftpflichtgesetzes ( § 2 HaftpflG 1978, früher § 1 a; dazu Senatsurteil BGHZ 88, 85) hat das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum verneint.
  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 102/78

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Unfalls

    Auszug aus BGH, 14.03.1985 - III ZR 206/83
    Die Verantwortlichkeit des Beklagten zu 2 bestand dabei wiederum, unbeschadet eines etwaigen späteren Rückgriffs wegen der Kosten, unabhängig von der Verkehrssicherungspflicht eines Dritten, hier insbesondere der Beklagten zu 1. Auch die Verweisungsvorschrift des § 839 Abs. 2 Satz 2 BGB ist nicht anwendbar (Senatsurteil BGHZ 75, 134 [BGH 12.07.1979 - III ZR 102/78]).
  • BGH, 18.09.1984 - VI ZR 223/82

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aufgrund Überschreitung der Grenzwerte

    Auszug aus BGH, 14.03.1985 - III ZR 206/83
    Es bedarf deshalb vorliegend keiner weiteren Erörterung der Frage, welche Anforderungen insoweit im einzelnen an den Betreiber einer Kühlturmanlage zu stellen sind und wie bei Schadensfällen, die durch Industrieanlagen verursacht sind, die Darlegungs- und Beweislast zwischen Schädiger und Geschädigtem verteilt ist (vgl. dazu BGH Urteil vom 18. September 1984 - VI ZX 223/82 = VersR 1984, 1072 = NJW 1985, 47).
  • BGH, 13.12.1984 - III ZR 20/83

    Nachbarrechtliche Vorschriften als Schutzgesetze; Beweislast bei Verletzung eines

    Auszug aus BGH, 14.03.1985 - III ZR 206/83
    Erst wenn objektiv ein Verstoß gegen diese Pflicht feststeht, kann hinsichtlich der Ursächlichkeit des Verstoßes für den eingetretenen Schaden und bei der Prüfung des Verschuldens des Inanspruchgenommenen ein Anscheinsbeweis für den Geschädigten sprechen (vgl. zur Beweislast bei Verletzung eines Schutzgesetzes Senatsurteil vom 13. Dezember 1984 - III ZR 20/83, zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 10.07.2013 - 4 U 26/13

    Amtshaftung wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht bei erkennbarer

    Dabei trifft für das Vorliegen eines objektiv verkehrspflichtwidrigen Zustands die Beweislast den Kläger (vgl. nur BGH NJW 2009, 3302 Tz. 4 - zur Räum- und Streupflicht - BGH VersR 1985, 641 Rn. 19 in Juris; BGH VersR 1957, 371; Staudinger-Hager, a.a.O., § 823 Rn. E 96; Palandt-Sprau, BGB, 72. Aufl., § 823 Rn. 54) .
  • OLG Stuttgart, 29.03.2023 - 20 Kap 2/17

    Kapitalmarkthaftung einer Holdinggesellschaft wegen unterlassener

    Gerade im Falle der Verkehrspflichten ist anerkannt, dass der Geschädigte die Verletzung der Verkehrspflicht, insbesondere die objektive Erkennbarkeit der Gefahr (vgl. dazu BGH, Urteil vom 3.12.1985 - VI ZR 185/84 - juris Rn. 9 ff.; Spindler in BeckOGK-BGB, Stand 1.11.2022, § 823 Rn. 408), zu beweisen hat (BGH, Urteil vom 14.3.1985 - III ZR 206/83 - juris Rn. 19).
  • BGH, 28.03.2023 - VI ZR 19/22

    Ersatz von Versicherungsleistungen für gestohlene Kfz als Anspruch eines

    Unklarheiten in der Abgrenzung der Sicherungszuständigkeiten dürfen dabei nicht im Sinne einer wechselseitigen Entlastung der Sicherungspflichtigen zulasten des Geschädigten gehen; gegebenenfalls haften die mehreren Sicherungspflichtigen gemäß § 840 Abs. 1 BGB als Gesamtschuldner (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1985 - III ZR 206/83, VersR 1985, 641, juris Rn. 17; Hager in Staudinger, BGB, 2021, § 823 Rn. E 56; Wagner in MünchKommBGB, 8. Aufl., § 823 Rn. 520).
  • BGH, 19.01.1989 - III ZR 258/87

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast für

    Die Verantwortlichkeit des Landes aufgrund Straßenrechts besteht auch unabhängig von der Verkehrssicherungspflicht eines Dritten (Senatsurteil vom 14. März 1985 - III ZR 206/83 - VersR 1985, 641, 642).
  • OLG Köln, 23.11.1994 - 2 U 91/94

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Kraftwerksbetreibers;

    Von einer solchen eigenständigen (unabhängig von öffentlich-rechtlich auferlegten Pflichten und von Pflichten des Straßenbaulastträgers) Verkehrssicherungspflicht des Kraftwerksbetreibers geht auch der BGH aus (BGH VersR 1985, 641 ).

    Dabei ist jeder Verkehrssicherungspflichtige für sich verantwortlich, mehrere Verkehrssicherungspflichtige haften als Gesamtschuldner (BGH VersR 1985, 641 m.w.N.).

    Es kann dahinstehen, ob die Beklagte solche Schilder eigenmächtig (im Fall BGH VersR 1985, 641 war dem Kraftwerksbetreiber das vom zuständigen Landkreis aufgegeben worden) aufstellen durfte, denn als Kraftwerksbetreibern kannte sie die Eisbildungsgefahr und hätte daher bei den zuständigen Stellen auf die Aufstellung von Schildern hinwirken müssen.

    Da der objektive Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht feststeht, kann sich der Geschädigte hinsichtlich der Ursächlichkeit auf den Anscheinsbeweis berufen (vgl. BGH NJW 1994, 945 ; BGH VersR 1985, 641, 642, unter Hinweis auf BGH VersR 1985, 452 ).

  • LG Stuttgart, 13.07.2018 - 3 O 38/15

    Drittschäden aufgrund eines Sturzes in einer Kletterhalle: Deliktische Haftung

    Grundsätzlich trägt der Geschädigte die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Merkmale und damit auch die objektive Verkehrssicherungspflichtverletzung des Schädigers (BGH, Urteil vom 20.06.1990 - VIII ZR 182/89, juris-Rn. 10 = NJW-RR 1990, 1422; BGH, Urteil vom 14.03.1985 - III ZR 206/83, juris-Rn. 19 = VersR 1985, 641; BGH, Urteil vom 12.02.1963 - VI ZR 70/62, juris-Rn. 12 = VersR 1963, 485; Wagner in MüKo, BGB, 7. Aufl, § 823, Rn. 85 m.w.N.), das heißt der Kläger müsste darlegen und beweisen, dass die Beklagte Ziffer 1) ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.
  • LG Stuttgart, 24.01.2024 - 21 O 380/17

    Haftung des Bauherren-Haftpflichtversicherers für Wasserschaden im Wohnhaus wegen

    Der Kläger trägt grundsätzlich nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs vorliegen, also auch, dass der Schädiger eine Verkehrssicherungspflicht bzw. seine Auswahl- und Überwachungspflicht im Falle der Übertragung verletzt hat (vgl. BGH 14.03.1985 - III ZR 206/83, BeckRS 1985, 30388417).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2022 - 25 U 417/21

    Verkehrssicherungspflicht von Gemeinden bei Wanderwegen in Baden-Württemberg

    Die Klägerin trägt die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche Umstände, aus denen sich eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1985 - III ZR 206/83 -, juris Rn. 19; BGH, Beschluss vom 26. Februar 2009 - III ZR 225/08 -, juris Rn. 5).
  • OLG Brandenburg, 05.05.2021 - 11 U 168/18

    Schadensersatzanspruch eines Kleinkindes wegen Verbrennungen durch ein

    Danach bestehen Verkehrspflichten immer nur im Rahmen der dem Sicherungspflichtigen in der konkreten Handlungssituation ex ante zur Verfügung stehenden faktischen und rechtlichen Handlungsmöglichkeiten (BGH, Urt. v. 14.03.1985 - III ZR 206/83, juris).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2018 - 19 U 17/17

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Baugerüstes

    Erst wenn objektiv ein Verstoß gegen diese Pflicht feststeht, kann hinsichtlich der Ursächlichkeit des Verstoßes für den eingetretenen Schaden und bei der Prüfung des Verschuldens des Inanspruchgenommenen ein Anscheinsbeweis für den Geschädigten sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 14.03.1985, III ZR 206/83, BeckRS 1985, 30388417).
  • OLG Dresden, 26.07.2023 - 13 U 1378/22

    Schadensersatz nach Rodelunfall am Fichtelberg

  • OLG Brandenburg, 27.10.2020 - 2 U 106/19

    Schadensersatz wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht im

  • OLG Brandenburg, 07.11.2018 - 7 U 12/17

    Schadensersatz für Schlüsselbeinbruch nach Stolpern über eine Abdeckmatte auf dem

  • LG Dessau-Roßlau, 11.02.2011 - 2 O 472/04

    Sorgfaltsanforderungen bei dem Betrieb einer Wasserkraftanlage

  • AG Hamburg-Altona, 04.04.2014 - 315b C 308/12

    Bauzäune sind stand- und kindersicher aufzustellen!

  • OLG Brandenburg, 26.10.2020 - 2 U 106/19
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