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BGH, 05.11.1998 - III ZR 214/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertraglicher Anspruch auf Barauszahlung eines Guthabens bei einem Ausscheiden aus dem Barter-System - Auszahlung angesammelten Barguthabens - Verstoß gegen die Gebote von Treu und Glauben durch unangemesse Benachteiligung des Vertragspartners in Allgemeinen ...
- Judicialis
AGBG § 10; ; AGBG § 14; ; AGBG § 6 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; BGB § 675; ; ZPO § 97 Abs. 2; ; ZPO § 308 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 9
Unwirksamkeit einer Barausgleichsklausel in einem Tauschhandelssystem (sog. Barter-System) - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.12.1983 - VIII ZR 195/82
Formularmäßige Anpassung des Gebiets eines Vertragshändlers
Auszug aus BGH, 05.11.1998 - III ZR 214/97
Dispositives Recht in diesem Sinne sind nicht nur gesetzliche Einzelregelungen, sondern auch die dem Gerechtigkeitsgebot entsprechenden allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze (vgl. z.B. BGHZ 89, 206, 210/211 mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87
Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem …
Auszug aus BGH, 05.11.1998 - III ZR 214/97
Als weiterer Ansatzpunkt für eine unangemessene Benachteiligung kommt in Betracht, daß die Rechte und Pflichten der Vertragspartner in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mit der hinreichenden Deutlichkeit dargestellt werden, insbesondere die den Vertragspartner treffenden Risiken verschleiert werden (Verstoß gegen das "Transparenzgebot"; vgl. Senatsurteil BGHZ 106, 42, 49). - OLG München, 15.12.1993 - 7 U 4442/93
Inhaltskontrolle der AGB eines sog. Barter-Systems
Auszug aus BGH, 05.11.1998 - III ZR 214/97
Diese im Interesse der Beklagten bestehende Hinausschiebung der Fälligkeit hält, wie das Berufungsgericht zutreffend entschieden hat, der Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG zwar stand (ebenso OLG München, WM 1994, 1226 = NJW-RR 1994, 563 = WuB IV B. § 9 AGBG 2.94 mit Anm. Martinek).