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   BGH, 17.09.1964 - III ZR 215/63   

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https://dejure.org/1964,357
BGH, 17.09.1964 - III ZR 215/63 (https://dejure.org/1964,357)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1964 - III ZR 215/63 (https://dejure.org/1964,357)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1964 - III ZR 215/63 (https://dejure.org/1964,357)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung eines Richters - Rechtliche Einordnung von gerichtlichen Beschlüssen über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis - Begriff des "Urteils in einer Rechtssache" - Stellung des Verteidigers im Strafprozess - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 2402
  • MDR 1965, 26
  • VersR 1964, 1171
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.05.1958 - III ZR 38/57

    Staatsanwaltschaftliche Pressemitteilungen und Amtspflichten bei Haftbefehl

    Auszug aus BGH, 17.09.1964 - III ZR 215/63
    Es geht bei einer derartigen Entscheidung - ebenso wie etwa beim Erlaß eines Haftbefehls (vgl. dazu BGHZ 27, 338, 346 ff) - um eine vorläufige Sicherungsmaßnahme des Gerichts, die nicht unter den für ein "Urteil" wesentlichen Voraussetzungen getroffen wird und bereits angesichts ihres Charakters als einer rein vorläufigen und jederzeit abänderbaren Entscheidung ihrem Wesen nach einem Urteil nicht gleichgeachtet werden kann.
  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 418/59

    Verfahren bei Verteidigerwechsel

    Auszug aus BGH, 17.09.1964 - III ZR 215/63
    In dieser Stellung besteht seine Aufgabe darin, dem Schütze des Beschuldigten zu dienen und in dem Strafverfahren alles geltend zu machen, was dem Beschuldigten nach sachlichem oder Verfahrensrecht günstig ist (vgl. dazu im einzelnen Löwe-Rosenberg, Strafprozeßordnung, 21. Aufl., Anm. 3 und 4 vor §§ 137 ff; Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung, Vorbemerkungen 4-6 vor§§ 137 ff; BGHSt 13, 337, 343).
  • BGH, 19.02.1962 - III ZR 23/60

    Rechtswidrige Unfruchtbarmachung

    Auszug aus BGH, 17.09.1964 - III ZR 215/63
    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Nachweise in BGHZ 36, 379, 382/3 verwiesen.
  • RG, 15.12.1933 - III 189/33

    Kann ein Rechtsanwalt beim Reichsgericht mit der Begründung auf Schadensersatz in

    Auszug aus BGH, 17.09.1964 - III ZR 215/63
    Die Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 142, 394, auf die das Landgericht und die Revision zur Begründung ihrer gegenteiligen Auffassung verweisen, steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 28.06.1990 - IX ZR 209/89

    Zurückhalten von Sachvortrag durch den Prozeßbevollmächtigten; Haftung des

    Etwaige Versäumnisse des Gerichts schließen die Mitverantwortung des Rechtsanwalts für eigenes Versehen grundsätzlich nicht aus (vgl. RGZ 152, 330, 341; RG JW 1915, 645 f; BGH, Urt. v. 17. September 1964 - III ZR 215/63, NJW 1964, 2402, 2404 mit kritischer Anmerkung von Schultz MDR 1965, 264 f; Senatsurt. v. 24. März 1988 - IX ZR 114/87, WM 1988, 987, 993; Müller MDR 1969, 797 ff).
  • BGH, 24.03.1988 - IX ZR 114/87

    Sorgfaltspflichten des zum Prozeßbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts bei

    Das hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt entschieden ( Urt. v. 17. September 1964 - III ZR 215/63, NJW 1964, 2402, 2403 ff; v. 25. Juni 1974 - VI ZR 18/73, NJW 1974, 1865, 1866 ff).
  • OLG Stuttgart, 17.08.2016 - 4 U 158/14

    Amtshaftung: Ablehnung einer Gaststättenerlaubnis für einen Spielhallenbetreiber

    Der vertragliche Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegen seinen Rechtsanwalt ist auch als Fallgruppe anerkannt, in der die Haftungssubsidiarität trotz teilweise von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelter Ausnahmen (etwa Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht oder die Teilnahme des Amtsträgers am allgemeinen Straßenverkehr) bestehen bleibt (BGH NJW 1964, 2402, 2403 f.; VersR 1966, 184 Rn. 18 in Juris; Staudinger-Wöstmann, a.a.O., § 839 Rn. 283 unter Hinweis auf die st. Rspr. des Reichsgerichts).
  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 28 U 41/15

    Pflichten eines mit der Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage mandatierten

    Dabei ist es grundsätzlich die Pflicht des Rechtsanwalts, nach Kräften dem Aufkommen von Irrtümern und Versehen des Gerichts entgegenzuwirken, die mit Rücksicht auf das auch bei Richtern nur unvollkommene rechtliche Erkenntnisvermögen niemals auszuschließen sind (BGH, Urt. IX ZR 272/14 vom 10.12.2015; BGH NJW 1964, 2402; BGH NJW 1974, 1865).
  • BGH, 19.09.1966 - III ZR 92/65

    Entmündigungsbeschluß als Urteil in einer Rechtssache

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (u.a. BGHZ 10, 55; 13, 142 [BGH 23.04.1954 - V ZR 145/52]; 36, 379, 384 ff [BGH 19.02.1962 - III ZR 23/60]; NJW 1962, 36/7 und 1964, 2402), kann der Begriff des "Urteils in einer Rechtssache" nicht im rein prozeßtechnischen Sinne verstanden und auf die richterlichen Entscheidungen beschränkt werden, die im äußeren Gewande eines "Urteils" erlassen werden.

    Schließlich handelt es sich bei der auf einen Entmündigungsantrag ergehenden - ablehnenden oder stattgebenden - Entscheidung auch nicht um eine nur vorläufige Sicherungsmaßnahme des Gerichts (vgl. dazu NJW 1964, 2402/3), sondern um eine die amtsgerichtliche Instanz endgültig abschließende und nur noch in der Rechtsmittelinstanz nachprüfbare Entscheidung.

  • OLG Hamm, 06.10.2015 - 28 U 152/14

    Anforderungen an die Prozessführung durch einen beauftragten Rechtsanwalt

    Es ist insoweit die Pflicht des Rechtsanwalts, mit Rücksicht auf das auch bei Richtern nur unvollkommene rechtliche Erkenntnisvermögen und die niemals auszuschließende Möglichkeit des Irrtums nach Kräften dem Aufkommen solcher Irrtümer und Versehen des Gerichts entgegenzuwirken (so bereits BGH NJW 1964, 2402).
  • OLG Celle, 28.05.2002 - 1 Ws 132/02

    Tod des Angeklagten; Entscheidung über die Kosten des Verfahrens und die

    Zwischen dem Strafverteidiger und seinem Mandanten besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag im Sinne des § 675 BGB (BGH NJW 1964, 2402), auf den § 672 BGB entsprechende Anwendung findet.
  • OLG Naumburg, 11.01.2000 - 1 U 151/99

    Anspruch auf Schadensersatz im Wege der Amtshaftung; Ausstellung eines

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  • OLG Stuttgart, 09.01.2001 - 3 Ws 222/00

    Zustandekommen des Verteidigermandats

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Rechtsanwalt diese Wahl auch annimmt mit der Folge des Zustandekommens eines Geschäftsbesorgungsvertrages nach § 675 BGB (BGH NJW 1964, 2402; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 44. Aufl., vor § 137 StPO Rdnr. 4; vgl. auch BVerfG NJW 1977, 99).
  • OLG Hamm, 13.03.2001 - 28 W 112/00
    Grundsätzlich wird man sagen können, dass der Antragsgegner durch den geschlossenen Anwaltsvertrag die Verpflichtung übernommen hatte, dem Schutze des Antragstellers zu dienen und in dem Strafverfahren alles geltend zu machen, was dem Antragsgegner nach sachlichen Recht und nach Verfahrensrecht günstig war (BGH Anwaltsblatt 1965, 118 ff.; = NJW 1964, 2402; vgl. dazu auch Zugehör a.a.O. Rdn. 553).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.1992 - 1 Ws 756/92
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