Rechtsprechung
   BGH, 12.03.1992 - III ZR 216/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1416
BGH, 12.03.1992 - III ZR 216/90 (https://dejure.org/1992,1416)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1992 - III ZR 216/90 (https://dejure.org/1992,1416)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1992 - III ZR 216/90 (https://dejure.org/1992,1416)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1416) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Enteignung - Entschädigung - Enteignungsentschädigung - Jagdrecht - Eingriff in ein Jagdausübungsrecht - Abtretung einer Fläche - Straßenbau - Eigenjagdbezirk - Grundeigentümer - Eigenjagd

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Enteignungsentschädigung bei Eingriff in verpachtetes Jagdausübungsrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 117, 309
  • NJW 1992, 2078
  • MDR 1992, 776
  • NVwZ 1992, 915 (Ls.)
  • WM 1992, 1590
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.06.1982 - III ZR 175/80

    Entschädigung einer Jagdgenossenschaft bei Durchschneidung eines Jagdbezirks

    Auszug aus BGH, 12.03.1992 - III ZR 216/90
    Darin lag ein Eingriff in das Jagdausübungsrecht des Grundeigentümers, das als konkrete subjektive Rechtsposition den Schutz des Art. 14 GG genießt (Senatsurteil BGHZ 84, 261, 263 f.; Schmidt-Aßmann in Ernst/Zinkahn/Bielenberg BauGB § 96 Rn. 87 b; Aust/Jacobs, Die Enteignungsentschädigung 3. Aufl. S. 119 f.; Büchs, Grunderwerb und Entschädigung beim Straßenbau 2. Aufl. Kap. 11 Rn. 231; Krohn/Löwisch, Eigentumsgarantie, Enteignung, Entschädigung 3. Aufl. Rn. 176 a s. auch Senatsurteil vom 8. Oktober 1981 - III ZR 46/80 WM 1982, 277, 279).

    a) Eine Entschädigung kommt im vorliegenden Fall unter zwei Gesichtspunkten in Betracht: Der Wert des Jagdausübungsrechts, der Jagdnutzen, war für den Beteiligten zu 2 dadurch gemindert, daß es, läßt man das damals bestehende Pachtverhältnis außer Betracht, nur noch im Rahmen der Genossenschaftsjagd ausgeübt werden konnte; zum anderen hat sich der Verlust der Eigenjagdqualität mindernd auf den Wert des restlichen Grundbesitzes ausgewirkt (vgl. Senatsurteil BGHZ 84, 261, 265; Aust/Jacobs aaO.; Büchs aaO.).

  • BGH, 08.10.1981 - III ZR 46/80

    Enteignung und Entschädigung eines ruhig und geschlossen, landschaftlich schön

    Auszug aus BGH, 12.03.1992 - III ZR 216/90
    Darin lag ein Eingriff in das Jagdausübungsrecht des Grundeigentümers, das als konkrete subjektive Rechtsposition den Schutz des Art. 14 GG genießt (Senatsurteil BGHZ 84, 261, 263 f.; Schmidt-Aßmann in Ernst/Zinkahn/Bielenberg BauGB § 96 Rn. 87 b; Aust/Jacobs, Die Enteignungsentschädigung 3. Aufl. S. 119 f.; Büchs, Grunderwerb und Entschädigung beim Straßenbau 2. Aufl. Kap. 11 Rn. 231; Krohn/Löwisch, Eigentumsgarantie, Enteignung, Entschädigung 3. Aufl. Rn. 176 a s. auch Senatsurteil vom 8. Oktober 1981 - III ZR 46/80 WM 1982, 277, 279).
  • BGH, 13.07.1978 - III ZR 145/76

    Schadensersatz für die Beschädigung eines privaten Wirtschaftswegs durch

    Auszug aus BGH, 12.03.1992 - III ZR 216/90
    Als Grundlage der Verzinsung kann hier nach der Rechtsprechung des Senats ein mittlerer Entschädigungsbetrag angesetzt werden, bezogen auf die am 16. August 1968 geschuldete und die nunmehr festzusetzende Entschädigung (Urteil vom 13. Juli 1978 - III ZR 145/76 - WM 1978, 1274, 1275).
  • BayObLG, 18.05.1977 - RReg. 2 Z 108/76
    Auszug aus BGH, 12.03.1992 - III ZR 216/90
    Eine andere Beurteilung wäre allenfalls dann in Betracht gekommen, wenn von vornherein konkrete Anhaltspunkte dafür vorgelegen hätten, daß der zusammenhängende Grundbesitz alsbald wieder die für eine Eigenjagd vorgeschriebene Mindestgröße erreichen würde (BayObLGZ 1977, 134, 145 f.).
  • BGH, 04.08.2000 - III ZR 328/98

    Enteignung einer Jagdgenossenschaft

    Es gilt auch insoweit sinngemäß die im Senatsurteil BGHZ 117, 309, 314 angesprochene Überlegung, daß die einmal eingetretene Beeinträchtigung enteignungsentschädigungsrechtlich grundsätzlich als endgültig angesehen werden muß (OLG Hamm AgrarR 1993, 292 f; Bewer WF 1994, 13, 21; zustimmend Thies AgrarR 1993, 293 f; vgl. auch Bewer WF 1994, 13, 21).

    Im Unterschied zur Bemessung der Enteignungsentschädigung für Grundstücke, für die die Wertermittlungsverordnung Bewertungsmethoden (Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren) - mit einem gewissen Übergewicht für das Vergleichswertverfahren (vgl. Rinne WF 1997, 117, 119) - anbietet, birgt die Ermittlung eines jagdlichen "Durchschneidungsschadens" der hier vorliegenden Art besondere Schwierigkeiten, die unter anderem darin liegen, daß in solchen Fällen ein Marktpreis für vergleichbare Grundstücke - insbesondere was die Situation nach einer Durchschneidung durch öffentliche Verkehrswege angeht - kaum zu ermitteln ist (vgl. BGHZ 117, 309, 312).

    Im Hinblick darauf - und da nach der Verkehrsauffassung ein wesentliches Kriterium für die Nutzbarkeit und damit den Wert eines Grundstücks der erzielbare Ertrag ist - bietet sich hier eine Bewertung an, die letztlich den Jagdpachtzins zum Maßstab für die Wertminderung nimmt (BGHZ 117, 309, 312).

    Die Wertminderung - wegen dauerhafter Beeinträchtigung - ergibt sich durch Kapitalisierung der Jagdpachtzinsdifferenz mit dem Faktor 25, nämlich dem auf Dauer wirkenden Faktor bei der Zinsbasis 4 % (zu diesem Kapitalisierungsfaktor s. BGHZ 117, 309, 316; vgl. auch BGHZ 132, 63, 71).

    Diese Kritik gilt unbeschadet dessen, daß der Senat in dem Urteil BGHZ 117, 309, 312 eine tatrichterliche Beurteilung gebilligt hat, der das von Wolf entwickelte Bewertungsschema zugrunde lag.

    Da im dortigen Fall die Revision gegen diese Methode keine Bedenken erhoben hatte, bestand für den Senat keine Veranlassung, sich grundsätzlich mit dem Pachtzinsdifferenzverfahren und den dazu entwickelten Varianten (vgl. Bewer WF 1988, 187 f) auseinanderzusetzen (BGHZ 117, 309, 312).

    (2) Andererseits kann es sein, daß dem mit dem Autobahnbau verbundenen dauerhaften Eingriff in die Rechtsposition der Jagdgenossenschaft mangels Fühlbarkeit entschädigungsrechtlich so lange (noch) keine Bedeutung zukommt, als die ursprünglichen Pachtverträge fortbestehen (vgl. BGHZ 117, 309, 315 f; 132, 63, 70).

  • BayObLG, 10.09.2001 - 5Z RR 10/00

    Entschädigung für den Verlust des originären Jagdausübungsrechts durch Abtretung

    Darin liegt ein Eingriff in das Jagdausübungsrecht des Klägers, das als konkrete subjektive Rechtsposition den Schutz des Art. 14 GG genießt (BGHZ 117, 309/310 m.w.N.; s.a. BayObLGZ 1977, 134/145; Molodovsky/Bernstorff Enteignungsrecht in Bayern Art. 11 BayEG Rn. 2.7.5.8).

    Allerdings blieb das durch den Vertrag vom 23.2.1978 begründete Pachtverhältnis gemäß § 14 Abs. 1 BJagdG, § 581 Abs. 2 § 571 BGB vom Untergang des Eigenjagdbezirks unberührt (BGHZ 117, 309/311; Nick/Frank § 14 BJagdG S. 134; Mitzschke/Schäfer aaO).

    Der zu entschädigende Rechtsverlust ist jedoch bereits mit dem Untergang der Eigenjagd eingetreten (vgl. BGHZ 117, 309/311).

    Da in solchen Fällen ein Marktpreis für vergleichbare Grundstücke kaum zu ermitteln ist und der erzielbare Ertrag nach der Verkehrsauffassung ein wesentliches Bewertungskriterium für die jagdliche Nutzbarkeit und damit den Wert eines Grundstücks darstellt, bietet sich eine Bewertung an, die letztlich den Jagdpachtzins zum Maßstab für die Wertminderung nimmt (BGHZ 117, 309/312; 83/90 f.).

    Neben dem Jagdpachtzins als Bewertungskriterium (vgl. BGHZ 117, 309/312; Schmidt-Aßmann § 96 Rn. 87b) können zwar weitere Faktoren für die Bewertung des Eigenjagdrechts maßgebend sein (vgl. Aust/Jacobs S. 128, Bewer RdL 1983, 199/200; Thies AgrarR 1991, 85/89 f.).

    Das Berufungsgericht hat auch berücksichtigt, dass der Kläger zwar sein originäres Jagdausübungsrecht mit dem Untergang der Eigenjagd verloren hat, aber aufgrund des im Jahr 1978 geschlossenen Jagdpachtvertrags bis zu dessen Auslaufen am 31.3.2005 weiterhin so gestellt ist, als würde die Eigenjagd auf der Restfläche fortbestehen (vgl. BGHZ 117, 309/315).

    Daher können die aus dem Pachtvertrag gezogenen Einkünfte auch nicht zu seinen Lasten von der Entschädigung abgesetzt werden (BGHZ 132, 63/70; BGHZ 117, 309/316, 317; Engelhardt NVwZ 1994, 337/343; Rinne/Schlick NVwZ 1997, 34/38 f.; a.A. Bewer WF 1996, 140).

    Die Tatsache, dass dem Kläger für die Zeit bis zum Ende des Jagdpachtverhältnisses am 31.3.2005 eine Entschädigung wegen des Verlusts der Eigenjagd nicht zusteht, muss in anderer Weise berücksichtigt werden, etwa durch eine Änderung des Kapitalisierungsfaktors (BGHZ 117, 309/316) oder durch eine Abzinsung der errechneten Wertminderung (vgl. BGHZ 145, 83/94; Nr. 7 der Hinweise des Bundesministeriums der Finanzen zur Ermittlung von Entschädigungen für die Beeinträchtigungen von gemeinschaftlichen Jagdbezirken vom 7.6.2001, Bundesanzeiger Nr. 146a vom 8.8.2001).

  • OLG Schleswig, 03.05.2016 - 2 L U 7/15

    Ackerland; Dauergrünland; Pflichten des Pächters; Umbruchrechte;

    Das Landwirtschaftsgericht hat im angefochtenen Urteil auch zutreffend auf die Entscheidung des BGH (BGHZ 117, 309 ) verwiesen, wonach der endgültige Rechtsverlust des Grundeigentümers bei der Verkleinerung eines Jagdbezirkes unter die Grenze für eine Eigenjagd nicht dadurch entfallen ist, dass der Eigentümer durch eigene Bemühungen nachträglich die ursprüngliche Größe wieder herstellen konnte.
  • StGH Hessen, 12.02.2020 - P.St. 2610

    Hessische Jagdverordnung: Normenkontrollantrag der Fraktion der FDP im Hessischen

    - Vgl. BGH, Urteil vom 14.06.1982 - III ZR 175/80 -, BGHZ 84, 261 [264] = juris, Rn. 9 f.; Urteil vom 12.03.1992 - III ZR 216/90 -, BGHZ 117, 309 [310 f.] = juris, Rn. 7; Urteil vom 20.01.2000 - III ZR 110/99 -, BGHZ 143, 321 [323 f.] = juris, Rn. 5; Urteil vom 15.12.2005 - III ZR 10/05 -, juris, Rn. 14; Papier/Shirvani, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, 88. EL, August 2019, Art. 14 Rn. 326 -.
  • BGH, 15.02.1996 - III ZR 143/94

    Entschädigungsansprüche einer Jagdgenossenschaft wegen Verkleinerung des

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 117, 309, 315 ff.) ist zwar bei der Berechnung des Entschädigungsbetrages der Zeitraum unberücksichtigt zu lassen, währenddessen die Beeinträchtigung für den Jagdausübungsberechtigten mangels Pachtzinseinbuße nicht fühlbar geworden ist.
  • OLG Jena, 21.02.2007 - Bl U 594/06

    Eingriff in das Jagdausübungsrecht einer Jagdgenossenschaft durch eine

    Im Übrigen sei der Streitfall auch insofern als vorentschieden im Sinne höchstrichterlicher Rechtsprechung anzusehen, als der BGH einem Eigenjagdinhaber aufgrund der von einer Bundesstraße ausgehenden Beeinträchtigungen eine Enteignungsentschädigung zugebilligt habe (vgl. BGH NJW 1992, 2078).

    Nicht einschlägig für den Problemzusammenhang ist hingegen die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des BGH vom 12.3.1992 (Az. III ZR 216/90 = NJW 1992, 2078).

  • BGH, 02.09.1999 - III ZR 315/98

    Bemessung der Enteignungsentschädigung bei einer Flurbereinigung

    Ein solches Ergebnis wäre im allgemeinen mit der Ausgleichsfunktion der Enteignungsentschädigung, die zwar das volle Äquivalent für das "Genommene" bilden, dem Eigentümer aber keine Bereicherung verschaffen soll, unvereinbar (vgl. auch Senatsurteil vom 12. März 1992 - III ZR 216/90 - NJW 1992, 2098, 2080).
  • OLG Hamm, 30.09.2013 - 13 U 6/12

    Umfang der Pflichten des Betreuers mit dem Aufgabenbereich

    Hinsichtlich des Gesichtspunkts der Schadensminderungspflicht weist der Kläger zunächst auf die in der Kommentierung von Thies (Das Jagdrecht in NRW) zitierte Entscheidung des BGH (MDR 1992, 776) hin, wonach die grundsätzliche Pflicht zur Schadensminderung vom Grundstückseigentümer nicht verlange, "dass er sich um einen Zukauf von Grundstücken zur Wiederherstellung der Eigenjagd bemühe".
  • OLG Stuttgart, 01.12.1998 - 10 U (Baul) 80/96

    Bestimmung der Enteignungsentschädigung für Jagdgenossenschaften im Zusammenhang

    Der BGH hat es in seiner Entscheidung vom 12.3.1992 (BGHZ 117, 309, 312 = RBL 1992, 186 = Argrarrecht 1993, 20 = NJW 1992, 2078 [BGH 12.03.1992 - III ZR 216/90] ) für rechtsbedenkenfrei erklärt, auf die Ertragseinbuße in Gestalt der Jagdwertminderung abzustellen, "die sich daraus ergibt, daß Grundbesitz als Teil einer (verpachteten) Genossenschaftsjagd unter dem Gesichtspunkt der jagdlichen Nutzbarkeit regelmäßig einen geringeren Ertrag abwirft denn als (verpachtete) Eigenjagd.

    Thies setzt den sogenannten Ewigkeitsschaden wie auch der BGH in seiner zurückverweisenen Entscheidung durch Verweisung auf seine Entscheidung in BGHZ 117, 309 mit dem Kapitalisierungsfaktor 25 an, von dem auch alle Beteiligten ausgehen, und will nur die Zeit gleichbleibender Pachtzinszahlung aus Altpachtverträgen durch Verminderung dieses Faktors berücksichtigen.

  • OLG Oldenburg, 31.08.2004 - 12 U 63/04

    Zahlungen der Versicherung an bei ihr versicherte Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Sorgt er bei der Herstellung des Werks nicht für eine den Umständen nach angemessene Überwachung und Prüfung der Leistung und damit auch nicht dafür, dass er oder seine insoweit eingesetzten Erfüllungsgehilfen etwaige Mängel erkennen können, so handelt er vertragswidrig (so BGHZ 117, 317, 320) [BGH 12.03.1992 - III ZR 216/90] .
  • BGH, 04.11.1993 - X ZR 91/92

    Wirksamkeit eines Empfangsbekenntnisses

  • BGH, 08.03.2018 - III ZR 95/17

    Bemessung der Beschwer des Schuldners eines zur Unterlassung verpflichtenden

  • OLG Saarbrücken, 30.04.1993 - 4 U 19/92

    Schadensersatzpflicht wegen Amtspflichtverletzung; Amtspflichtverletzung bei

  • OLG Nürnberg, 17.05.2000 - 4 U 3169/99

    Enteignungsentschädigung für Eingriff in ein Jagdausübungsrecht

  • BayObLG, 08.12.1998 - 2Z RR 363/97

    Ausgleichsanspruch bei Nutzungsbeschränkungen im Interesse des Denkmalschutzes

  • OLG Bamberg, 21.10.1996 - 4 U 49/94

    Anspruch einer Jagdgenossenschaft auf Entschädigung für eine Jagdwertminderung;

  • OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 10 U 133/99

    Absinken eines Eigenjagdbezirks; Erforderliche Mindestgröße; Jagdpachtverträge;

  • OLG Koblenz, 30.04.1997 - 1 U 104/95

    Entschädigungsanspruch der Jagdgenossenschaft wegen Beeinträchtigung der Jagd

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht