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   BGH, 04.09.2008 - III ZR 22/08   

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BGH, 04.09.2008 - III ZR 22/08 (https://dejure.org/2008,80087)
BGH, Entscheidung vom 04.09.2008 - III ZR 22/08 (https://dejure.org/2008,80087)
BGH, Entscheidung vom 04. September 2008 - III ZR 22/08 (https://dejure.org/2008,80087)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.09.1992 - II ZR 277/90

    Zinsanspruch als selbstständige Hauptforderung - Zinsanspruch als

    Auszug aus BGH, 04.09.2008 - III ZR 22/08
    Der Kläger hat insoweit entgangenen Gewinn als selbstständige Schadensersatzforderung geltend gemacht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 1992 - II ZR 277/90 - KostRsp ZPO § 4 Nr. 74).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2012 - 6 U 253/10

    Streitwert einer Schadensersatzklage wegen fehlgeschlagener Kapitalanlage;

    Entgegen der Meinung des Rechtsbehelfsführers spricht auch der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 04.09.2008 - III ZR 22/08 (n.v.) nicht gegen die vom Senat vertretene Auslegung von §§ 43 GKG, 4 ZPO.
  • OLG Frankfurt, 27.11.2012 - 14 U 25/12

    Informationspflichten bei Anlagevermittlung (hier: Aufklärung über

    Soweit sich der Kläger für seine gegenteilige Auffassung auf eine Entscheidung des III. Zivilsenats des BGH vom 4.9.2008, III ZR 22/08, beruft, lässt diese Entscheidung in ihrem Kurztext den Sachverhalt nicht erkennen.
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   BGH, 26.06.2008 - III ZR 22/08   

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BGH, 26.06.2008 - III ZR 22/08 (https://dejure.org/2008,71092)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2008 - III ZR 22/08 (https://dejure.org/2008,71092)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - III ZR 22/08 (https://dejure.org/2008,71092)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 01.12.2011 - III ZR 56/11

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Pflicht des Anlageberaters zur Erkundigung und

    bb) Aus den genannten Entscheidungen ergibt sich, wie das Berufungsgericht zu Recht ausgeführt hat, nicht zugleich und ohne Weiteres eine entsprechende Aufklärungs- und Haftungspflicht des Anlageberaters (so auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 24 U 98/07, juris Rn. 42 - die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde ist vom Senat durch Beschluss vom 26. Juni 2008 - III ZR 22/08 zurückgewiesen worden; a.A. hingegen wohl Thüringer OLG, Urteil vom 28. April 2009 - 5 U 355/08, Umdruck S. 7 f).
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