Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1993 - III ZR 22/92   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Staatshaftung wegen erteilter Baugenehmigung für ein mit Schadstoffen kontaminiertes Grundstück?

  • Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz

    Entschädigungspflicht bei objektiv rechtswidriger Erteilung der Baugenehmigung für die Wohnbebauung eines gesundheitsgefährdenden Altlastengrundstücks bei im Genehmigungszeitpunkt nicht erkennbarer Gefährdung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NWOBG § 39 Abs. 1 lit. b
    Kein Schadensersatz bei Baugenehmigung trotz Altlasten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Amtshaftung bei Altlasten nicht unbegrenzt! (IBR 1993, 434)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 123, 191
  • NJW 1993, 2615
  • MDR 1993, 954
  • VersR 1993, 1148
  • WM 1993, 1686
  • DVBl 1993, 1091
  • DB 1993, 2176
  • DÖV 1993, 1054
  • IBR 1993, 434
  • NVwZ 1993, 1126 (Ls.)
  • ZfBR 1993, 292



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Wird zitiert von ... (34)  

  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05  

    Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung

    Für Rechtswidrigkeit in diesem Sinne genügt im Gegensatz zum Amtshaftungsanspruch ein Verstoß gegen die objektive Rechtslage (vgl. Senatsurteile BGHZ 99, 249, 253; 123, 191, 197; 166, 22, 25 Rn. 11).
  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 63/00  

    Amtshaftung - Rechtswidrige Baugenehmigung

    Hinsichtlich dieses "Restrisikos" wird ein schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand der Baugenehmigung nicht geschaffen (Senatsurteil BGHZ 123, 191, 199 f).

    Die Baugenehmigung ist das Ergebnis eines Prüfungsprozesses, der das Ziel hat zu klären, ob das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht oder ob dem Vorhaben öffentlich-rechtliche Hindernisse entgegenstehen (Senatsurteil BGHZ 123, 191, 198).

    Denn im vorliegenden Fall steht - anders als in BGHZ 123, 191, 199 - eben doch die Kenntnis öffentlich-rechtlicher Vorschriften und deren richtige Anwendung im Vordergrund, wie auch und gerade die im Eilverfahren ergangenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen belegen.

  • BGH, 19.01.2006 - III ZR 82/05  

    Amtshaftung wegen des Erlasses von Gebührenbescheiden aufgrund einer unwirksamen

    Der Verwaltungsakt ist selbständig, so wie er sich im Ergebnis präsentiert, zu beurteilen (Senatsurteil BGHZ 123, 191, 197 ff).

    Im Ergebnis hat der Senat in den "Altlastenfällen" jedoch an der Linie seiner früheren Rechtsprechung festgehalten und verneint nach wie vor eine Haftung nach § 39 Abs. 1 Buchst. b OBG NRW bei fehlender Erkennbarkeit des Gefahrenpotentials, wobei nunmehr die Einhaltung des objektiven Sorgfaltsstandards nicht mehr als Kriterium für die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der erteilten Baugenehmigung, sondern als ein solches für den Schutzzweck der betreffenden Maßnahme herangezogen wird (vgl. BGHZ 123, 191, 198 ff).

    Dies führte mithin zur objektiven Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 17. September 1999 sowie dazu, dass dieser Bescheid gegen die objektive Rechtslage verstieß (im Sinne der Grundsätze der Senatsurteile BGHZ 99, 249 und 123, 191).

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