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   BGH, 23.03.2006 - III ZR 223/05   

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https://dejure.org/2006,412
BGH, 23.03.2006 - III ZR 223/05 (https://dejure.org/2006,412)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2006 - III ZR 223/05 (https://dejure.org/2006,412)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2006 - III ZR 223/05 (https://dejure.org/2006,412)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Abrechnung medizinisch nicht indizierter Operationen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte auf die Abrechnung medizinisch nicht indizierter kosmetischer Operationen; Vergütungen für die berufliche Leistung der Ärzte; Erforderlichkeit der Heilung einer Gesundheitsstörung; Tätigkeiten in der plastischen Chirurgie zu ...

  • Judicialis

    GOÄ § 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GOÄ § 1
    Die GOÄ ist auch bei Operationen in der plastischen Chirurgie zu ästhetischen Zwecken maßgebend

  • sokolowski.org

    Schönheitsoperationen sind auch nach der GOÄ abzurechnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GOÄ § 1
    Abrechnung medizinisch nicht indizierter kosmetischer Operationen; Anwendung der GOÄ

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arztrecht - Gebührenordnung gilt auch für kosmetische Operationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Abrechnung von Schönheitsoperationen nach der GOÄ

  • IWW (Kurzinformation)

    Auch nicht indizierte ärztliche Leistungen sind nur nach GOÄ abrechenbar

  • IWW (Kurzinformation)

    Schönheitsoperationen nur nach der GOÄ abrechenbar

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Abrechnung von Schönheitsoperationen nach der GOÄ; Medizinrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Teure Schönheitsoperation - Brustverkleinerung ist nach GOÄ abzurechnen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Abrechnung von Schönheitsoperationen nach der GOÄ

  • zwp-online.com (Pressebericht)

    Privatliquidation bei GKV-Patienten - ein Reizthema

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    GOÄ-Abrechnung: Basis auch bei Schönheitskorrekturen

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Schönheitsoperationen sind auch nach der GOÄ abzurechnen

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Auch Schönheitsoperationen müssen Ärzte nach der GOÄ abrechnen und können die Preise nicht ohneweiters erhöhen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.3.2006)

    Gebührenordnung gilt auch für Schönheitsoperationen

Besprechungen u.ä. (6)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Selbstzahlerleistungen - Pauschalhonorare für IGeL möglich?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Medizinisch nicht indizierte Leistungen nur auf Basis der GOÄ berechnungsfähig

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Steuern - Umsatzsteuer auf Schönheitsoperationen - ja oder nein?

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Können ärztliche Leistungen pauschal abgerechnet werden?

  • medizinrecht-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Abrechnung von Pauschalhonoraren bei Schönheits-OP

  • vertragsarztrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Ärzte müssen auch ästhetische Operationen nach GOÄ abrechnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1879
  • MDR 2006, 977
  • VersR 2006, 935
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.07.2004 - V R 27/03

    Schönheitsoperationen sind umsatzsteuerpflichtig

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - III ZR 223/05
    Dass gleichwohl steuerlich allein Leistungen zur Behandlung von Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 14 UStG befreit sind, beruht auf europäischem Recht (EuGH Slg. 2000, I - 6795; BFHE 206, 471, 472 ff.) und ist für die zivilrechtliche Leistungsabrechnung nicht maßgebend.

    Eine ähnliche Diskrepanz zwischen Privatrecht und Steuerrecht tritt im Übrigen bei gutachtlichen Äußerungen auf, die unstreitig auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte zu vergüten sind, jedoch als nicht unmittelbar der Krankenbehandlung dienende Leistung der Umsatzsteuer unterliegen (BFHE 206, 471, 473 f.).

  • BVerfG, 19.04.1991 - 1 BvR 1301/89

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die ärztliche Vergütung in der GOÄ

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - III ZR 223/05
    Das ist verfassungsrechtlich unbedenklich, verletzt insbesondere weder die Kompetenzordnung des Grundgesetzes noch die Berufsfreiheit der Ärzte (Art. 12 Abs. 1 GG; BVerfGE 68, 319, 327 ff. = NJW 1985, 2185 ff.; BVerfG NJW 1992, 737; 2005, 1036, 1037).

    Sie leistet auf diese Weise einen Beitrag zum Verbraucherschutz und dient damit einem vernünftigen Gemeinwohlgrund in geeigneter Weise (BVerfG NJW 1992, 737).

  • BVerfG, 25.10.2004 - 1 BvR 1437/02

    Verfassungsrechtliche Anforderungen im Feld von zahnärztlichen

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - III ZR 223/05
    Das ist verfassungsrechtlich unbedenklich, verletzt insbesondere weder die Kompetenzordnung des Grundgesetzes noch die Berufsfreiheit der Ärzte (Art. 12 Abs. 1 GG; BVerfGE 68, 319, 327 ff. = NJW 1985, 2185 ff.; BVerfG NJW 1992, 737; 2005, 1036, 1037).

    Die durch die Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte bewirkte Einschränkung der freien Honorarvereinbarung ist daher nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt ist (BVerfG NJW 2005, 1036 f.).

  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - III ZR 223/05
    Das ist verfassungsrechtlich unbedenklich, verletzt insbesondere weder die Kompetenzordnung des Grundgesetzes noch die Berufsfreiheit der Ärzte (Art. 12 Abs. 1 GG; BVerfGE 68, 319, 327 ff. = NJW 1985, 2185 ff.; BVerfG NJW 1992, 737; 2005, 1036, 1037).
  • BVerwG, 25.10.2000 - 6 C 11.99

    Erstattung der Kosten eines ärztlichen Privatgutachtens nach erfolgreichem

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - III ZR 223/05
    Dass "berufliche Leistungen der Ärzte" jedenfalls in einem umfassenderen Sinne zu verstehen sind, ergibt sich schon daraus, dass die Gebührenordnung für Ärzte in den Nummern 80 und 85 des ihr als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnisses auch die Vergütung für schriftliche gutachtliche Äußerungen des Arztes regelt, die nur bei einer weiten Auslegung noch zur Ausübung der Heilkunde zu rechnen sind (dafür BVerwG NVwZ-RR 2001, 386, 387; anders Uleer/Miebach/Patt, Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen, 2. Aufl. 2000, § 1 GOÄ Anm. 1.3).
  • OLG Stuttgart, 09.04.2002 - 14 U 90/01

    Arztvertrag über eine Schönheitsoperation: Vereinbarung eines Pauschalhonorars;

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - III ZR 223/05
    Die in der Gebührenordnung für Ärzte enthaltenen Vorschriften beziehen sich, wie das Berufungsgericht mit Recht entschieden hat (ebenso OLG Stuttgart NJW-RR 2002, 1604, 1605), nach Wortlaut und Systematik der Regelungen auch auf kosmetische Operationen unabhängig davon, ob diese medizinisch indiziert oder nicht zur Heilung einer Gesundheitsstörung erforderlich waren.
  • BVerwG, 14.10.1958 - I C 25.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - III ZR 223/05
    Es kommt deswegen nicht darauf an, ob sich die ärztliche Heilbehandlung entsprechend der Legaldifinition des § 1 Abs. 2 des Heilpraktikergesetzes begrifflich auf die Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen beschränkt (so die ältere Literatur; Nachweise in Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 3. Aufl., § 44 Rn. 1, § 52 Rn. 2) oder ob sie zumindest sinngemäß auch Maßnahmen am gesunden Menschen umfasst, wenn diese ihrer Methode nach der ärztlichen Krankenbehandlung gleichkommen und ärztliche Fachkenntnisse voraussetzen sowie gesundheitliche Schädigungen verursachen können (vgl. BVerwG NJW 1959, 833, 834; Haage in Rieger, Lexikon des Arztrechts, 2. Aufl. Stand August 2003, "Bundesärzteordnung" Nr. 1172 S. 10 f.); letzteres würde auch auf die hier in Rede stehenden Schönheitskorrekturen zutreffen.
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Die GOÄ stellt - verfassungsrechtlich unbedenklich - ein für alle Ärzte verbindliches zwingendes Preisrecht dar (BGH, Urteil vom 23. März 2006 - III ZR 223/05, Rn. 10; BGH, Urteil vom 12. November 2009 - III ZR 110/09 Rn. 7 jew. mwN; vgl. auch Griebau, aaO, § 11 Rn. 10, 14), und regelt abschließend die berechenbaren Leistungen, die Höhe des zu entrichtenden Entgelts und die Art und Weise der Abrechnung (Griebau, aaO, § 11 Rn. 15, 41 mwN).
  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 1/17 R

    Krankenversicherung - fiktiv genehmigte Leistung in einer Privatklinik -

    Versicherten entstehen dann keine Kosten im Rechtssinne, wenn der behandelnde Arzt anstelle der Vergütung von Einzelleistungen ein Pauschalhonorar ohne Bezugnahme auf das Leistungsverzeichnis der GOÄ in Rechnung stellt und den Auslagenersatz pauschaliert (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 17 S 79 mwN; BSG SozR 4-2500 § 116b Nr. 1 RdNr 22; BSGE 117, 10 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 32, RdNr 29; BVerfG NJW 1992, 737; BGH NJW 2006, 1879 ff).

    Trotzdem - ohne positive Kenntnis dieser Rechtslage - geleistete Zahlungen kann der Patient vom Arzt selbst dann zurückfordern, wenn er sich mit dem Operationsergebnis zufrieden gezeigt hat (vgl BSG SozR 4-2500 § 116b Nr. 1 RdNr 22; BSGE 117, 10 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 32, RdNr 29; BGH NJW 2006, 1879 ff).

  • BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 11/13 R

    Krankenversicherung - augenärztliche Behandlung - Erkrankung an altersbedingter

    Anders läge es, wenn dem Versicherten etwa deshalb gar keine Kosten entstanden, weil der behandelnde Arzt anstelle der Vergütung von Einzelleistungen ein Pauschalhonorar ohne Bezugnahme auf das Leistungsverzeichnis der GOÄ in Rechnung stellte und den Auslagenersatz pauschalierte (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 17 S 79 mwN; BSG SozR 4-2500 § 116b Nr. 1 RdNr 22; BVerfG NJW 1992, 737; BGH NJW 2006, 1879 ff) .

    Trotzdem - ohne positive Kenntnis dieser Rechtslage - geleistete Zahlungen kann der Patient vom Arzt selbst dann zurückfordern, wenn er sich mit dem Operationsergebnis zufrieden gezeigt hat (vgl BSG SozR 4-2500 § 116b Nr. 1 RdNr 22; BGH NJW 2006, 1879 ff) .

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