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   BGH, 15.03.2007 - III ZR 229/06   

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https://dejure.org/2007,10992
BGH, 15.03.2007 - III ZR 229/06 (https://dejure.org/2007,10992)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2007 - III ZR 229/06 (https://dejure.org/2007,10992)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2007 - III ZR 229/06 (https://dejure.org/2007,10992)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen der subjektiven Voraussetzungen für den Verjährungsbeginn nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. vor dem 1. Januar 2002

  • Judicialis

    ZPO § 156; ; ZPO § 552a; ; ZPO § 564; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2 n.F.; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 199 Abs. 1
    Beginn der Verjährung in Überleitungsfällen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - III ZR 229/06
    Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision liegen nicht (mehr) vor, nachdem die rechtsgrundsätzliche Frage, derentwegen das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, inzwischen durch die Entscheidung des XI. Zivilsenats vom 23. Januar 2007 (XI ZR 44/06) im Sinne des Berufungsurteils geklärt worden ist: Auch in Überleitungsfällen beginnt die Verjährung erst dann, wenn die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB erfüllt sind.
  • OLG Brandenburg, 30.07.2019 - 6 U 27/18

    Ersatz von Einspeisevergütung für ein Solarfeld

    Dies könnte allenfalls zu einer sekundären Darlegungslast der Beklagten führen, aufgrund derer die Beklagten die von der Klägerin behaupteten Tatsachen substantiiert zu bestreiten hätten unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände (BGH, Urteil vom 17.01.2008 - III ZR 229/06 Rn 16; zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 28 U 78/09

    Beratungspflichten des Betreibers eines Strukturvertriebs für die Vermittlung von

    Die für die Verjährung unter anderem notwendigen subjektiven Merkmale des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners), die auch in Überleitungsfällen zu beachten sind (BGHZ 171, 1; BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - III ZR 229/06, www.bundesgerichtshof.de, Tz. 1, 5; Palandt/Ellenberger, aaO, Art. 229 EGBGB § 6 Rn. 6 m.w.N.), sind frühestens für das Jahr 2004 feststellbar.
  • OLG Rostock, 14.07.2009 - 1 U 35/08

    Regelmäßiger Verjährungsbeginn: Kenntniserlangung des Gläubigers von

    Da das Landgericht zutreffend davon ausgegangen ist, dass der Kläger von den Umständen bereits im Jahre 2001 Kenntnis erlangt hat, ist diese Streitfrage, die durch die ganz herrschende Meinung ohnehin vorentschieden scheint, denn der BGH hat in seiner vom Kläger angeführten Entscheidung vom 15.03.2007 - III ZR 229/06 - hierzu ausgeführt:.

    Nicht begründet ist daneben die Annahme des Klägers, es handele sich bei der Frage der Verjährung um eine Grundsatzentscheidung, die durch den Bundesgerichtshof durch die von ihm angeführte Entscheidung vom 15.03.2007 - III ZR 229/06 - noch nicht entschieden sei (da sie offen belassen worden wäre) (vgl. Ss. vom 13.12.2007, Bl. 3 = Ga 231).

  • OLG Brandenburg, 30.07.2019 - 6 U 28/18

    Ersatz von Einspeisevergütung für ein Solarfeld

    Dies könnte allenfalls zu einer sekundären Darlegungslast der Beklagten führen, aufgrund derer die Beklagten die von der Klägerin behaupteten Tatsachen substantiiert zu bestreiten hätten unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände (BGH, Urteil vom 17.01.2008 - III ZR 229/06 Rn 16; zit. nach juris).
  • OLG Rostock, 30.06.2009 - 1 U 35/08

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen rechtlicher Ausführungen eines

    Im Übrigen verweist die Berufung - wohl hilfsweise - auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15.03.2007 - III ZR 229/06.
  • OLG München, 28.03.2012 - 3 U 4678/10

    Bankenhaftung bei kreditfinanzierter Kapitalanlage: Abgrenzung zwischen

    b) Auch mag offen bleiben, ob der Auffassung, allein aus dem Umstand, dass sich jemand über die Einkommens- und steuerlichen Verhältnisse des potentiellen Anlegers einen Überblick verschafft, folge das Zustandekommen eines Vermögensberatungsvertrages mit diesem (so OLG München, Urteil vom 06.09.2006, Az. 20 U 2694/06; bestätigt von BGH, Beschluss vom 15.03.2007, III ZR 229/06), zu folgen ist.
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