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   BGH, 05.07.1990 - III ZR 229/89   

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BGH, 05.07.1990 - III ZR 229/89 (https://dejure.org/1990,964)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1990 - III ZR 229/89 (https://dejure.org/1990,964)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1990 - III ZR 229/89 (https://dejure.org/1990,964)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Flächennutzungsplan - Teilblätter - Gültigkeit - Bebauungsplan - Öffentliche Fläche - Limitierte Vorkaufsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG §§ 5, 8, 24 ff., 28 a
    Gültigkeit eines Flächennutzungsplans; Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts bei Benötigung einer Teilfäche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorkaufsrecht bei Teilflächen? (IBR 1990, 697)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 293
  • MDR 1991, 131
  • NVwZ 1991, 297 (Ls.)
  • WM 1990, 1923
  • DVBl 1990, 1104
  • DÖV 1990, 1069
  • BauR 1990, 697
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.1969 - V ZR 155/66

    Kaufpreis einer vom Vorkaufsrecht betroffenen Teilfläche

    Auszug aus BGH, 05.07.1990 - III ZR 229/89
    a) Daß in Fällen, in denen im Bebauungsplan Teile eines Grundstücks als öffentliche Flächen festgesetzt sind, die Gemeinde nicht gehindert ist, ihr Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff BBauG lediglich in bezug auf die betroffenen Teilflächen auszuüben, ist heute dem Grundsatz nach anerkannt (BGH Urteile vom 10. Oktober 1969 - V ZR 155/66 - WM 1970, 91 und vom 11. Februar 1977 - V ZR 40/75 - NJW 1977, 762; BayObLG …
  • BGH, 15.01.1971 - V ZR 164/68

    Gemeindliches Vorkaufsrecht bei lediglich teilweiser Planbetroffenheit eines

    Auszug aus BGH, 05.07.1990 - III ZR 229/89
    Das verbietet grundsätzlich den Zugriff auf Grundstücksflächen, die für das Ziel, das die Gemeinde mit der Ausübung des Vorkaufsrechts im konkreten Fall anstrebt, nicht benötigt werden (BGH Urteil vom 15 Januar 1971 - V ZR 164/68 - DVBl 1971, 318, 319; BayObLG aaO.; OLG Düsseldorf aaO.; Dyong aaO; Schrödter aaO.; Gelzer, Bauplanungsrecht 4. Aufl. Rn. 1582 ff; Wimmer DVBl 1964, 512, 514; Ziegler DVBl 1974, 744).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

    Auszug aus BGH, 05.07.1990 - III ZR 229/89
    Ein Bebauungsplan, der diese Anforderung nicht erfüllt, ist nichtig (BVerwGE 48, 70, 72 f).
  • BGH, 11.02.1977 - V ZR 40/75

    Fortbestehen des gemeindlichen Vorkaufsrechts trotz Rücktritt des Käufers vom

    Auszug aus BGH, 05.07.1990 - III ZR 229/89
    a) Daß in Fällen, in denen im Bebauungsplan Teile eines Grundstücks als öffentliche Flächen festgesetzt sind, die Gemeinde nicht gehindert ist, ihr Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff BBauG lediglich in bezug auf die betroffenen Teilflächen auszuüben, ist heute dem Grundsatz nach anerkannt (BGH Urteile vom 10. Oktober 1969 - V ZR 155/66 - WM 1970, 91 und vom 11. Februar 1977 - V ZR 40/75 - NJW 1977, 762; BayObLG …
  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06

    Beschränkung des Vorkaufsrechts auf eines von mehreren Grundstücken

    Jedenfalls können die Befugnisse des Käufers nicht weiter gehen als die des Vorkaufsverpflichteten (vgl. BGH, Urt. v. 5. Juli 1990, III ZR 229/89, NJW-RR 1991, 293, 295).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2009 - 5 S 574/08

    Zur Ausübung des allgemeinen (Flächennutzungsplan-)Vorkaufsrechts nach § 24 Abs 1

    So kann der Verwaltungsakt, durch den das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, außer vom Verkäufer, dem gegenüber es auszuüben ist (vgl. § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB), auch vom Käufer angefochten werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.05.1982 - 4 B 98.82 -, Buchholz 406.11 § 25a BBauG Nr. 1; BGH, Urt. v. 05.07.1990 - III ZR 229/89 -, UPR 1990, 386, Urt. v. 05.05.1988 - III ZR105/87 -, NJW 1989, 37; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.10.1999 - 8 S 1281/99 -, VBlBW 2000, 93; zu § 25 Abs. 1 LWaldG bereits Senat, Urt. v. 12.09.1997 - 5 S 2498/95 -, NuR 1998, 430), da diesem das vertraglich erworbene Recht auf Eigentumsverschaffung entzogen wird (vgl. Art. 14 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG).

    Dies führt indessen nur dazu, dass die Voraussetzungen für das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB nicht für das gesamte Grundstück, sondern nur für die entsprechende, als Wohnbaufläche dargestellte Teilfläche vorlagen, sodass die Beklagte ihr Flächennutzungsplan-Vorkaufsrecht von vornherein nur in Bezug auf diese Teilfläche ausüben durfte (vgl. BGH, Urt. v. 05.07.1990, a.a.O.).

    Eine Beschränkung des von der Beklagten gleichwohl für das gesamte Grundstück in Anspruch genommenen Vorkaufsrechts auf jene Teilfläche wäre auch dann nicht zu beanstanden, wenn die Kläger mit dem Restgrundstück, wofür einiges spricht, nur mehr eine für sie nutzlose Fläche erwürben (vgl. BGH, Urt. v. 05.07.1990, a.a.O.).

    Sollte ihnen nicht zuzumuten sein, Eigentümer des Restgrundstücks zu werden, wären sie auf die Geltendmachung ihrer vertraglichen Rechte gegenüber der Beigeladenen beschränkt (vgl. BGH, Urt. v. 05.07.1990, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 100 U 3/17

    Berechtigung zur Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Wird das sog. Bebauungsplanvorkaufs-recht ausgeübt, so ist auch der Käufer (als "Dritter") anfechtungsberechtigt, den das Gesetz schon im Verwaltungsverfahren als Beteiligten behandelt und dem mit der Ausübung des Vorkaufsrechts die Möglichkeit genommen wird, das Grundstück nach Maßgabe des Kaufvertrages zu erwerben (vgl. BGH, Urteil vom 05. Juli 1990 - III ZR 229/89 -, Rn. 11 - 12, juris).

    Das Vorkaufsrecht erstreckt sich in diesen Fällen also nicht auf das gesamte verkaufte Grundstück (vgl. BGH, Urteil vom 05. Juli 1990 - III ZR 229/89 -, Rn. 24 f., juris).

    aa) Dass in Fällen, in denen im Bebauungsplan Teile eines Grundstücks als öffentliche Flächen festgesetzt sind, die Gemeinde nicht gehindert ist, ihr Vorkaufsrecht nach §§ 24ff BBauG lediglich in Bezug auf die betroffenen Teilflächen auszuüben, ist anerkannt (so BGH, Urteil vom 05. Juli 1990 - III ZR 229/89 -, Rn. 25, juris).

    Dem stehen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des geringstmöglichen Eingriffs sowie der Zweck der gesetzlichen Regelung entgegen, wonach das Vorkaufsrecht den Grunderwerb für die im Gesetz bezeichneten Nutzungszwecke erleichtern soll, um spätere Enteignungen entbehrlich zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 05. Juli 1990 - III ZR 229/89 -, Rn. 26, juris; BGH, Urteil vom 15. Januar 1971 - V ZR 164/68 -, Rn. 13 ff., juris).

    Eine Erstreckung des Vorkaufsrechts auf das Restgrundstück kommt nur in Betracht, wenn die Teilfläche, um deren Erwerb es der Gemeinde geht, und das Restgrundstück nicht ohne Nachteil für den Vorkaufsverpflichteten/Verkäufer getrennt werden können und dieser deshalb die Erstreckung verlangt (BGH, Urteil vom 05. Juli 1990 - III ZR 229/89-, Rn. 27, juris).

    Ein solches Vorgehen lässt sich aber - anders als in den Fällen, in denen sich das Vorkaufrecht auf das gesamte Grundstück erstreckt - mit der oben dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 5. Juli1990 - III ZR 229/89 - und Urteil vom 15. Januar 1971 - V ZR 164/68 -), wonach die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht grundsätzlich nur an den Teilflächen, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist, ausüben und nur bei Vorliegen eines ausdrücklichen Übernahmeverlangens des vorkaufsverpflichteten Veräußerers auf Grundstücksteile erstrecken darf, für die eine entsprechende Festsetzung fehlt, nicht vereinbaren, worauf bereits das Landgericht zu Recht abgestellt hat.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 A 11405/10

    Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Dass die öffentliche Zwecksetzung nur für eine Teilfläche des verkauften Grundstücks gilt, hindert nicht das Entstehen des Vorkaufsrechts (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 229/89 -, NJW 1991, 293 und juris, Rn. 15).

    Diese Zugriffsmöglichkeit auch auf einen vorhandenen und aufgrund Baugenehmigung gesicherten Baubestand ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 229/89 -, NJW 1991, 293; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1990, a.a.O., juris Rn. 4).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - 7 A 1041/08

    Anwendung der allgemeinen Regeln über das Verwaltungsverfahren bei der Ausübung

    Dem steht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 5. Juli1990 - III ZR 229/89 -, BRS 50 Nr. 106, Urteil vom 15. Januar 1971 - V ZR 164/68 -, NJW 1971, 560, nicht entgegen, wonach die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht an Flächen, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist, auch dann nur bei Vorliegen eines ausdrücklichen Übernahmeverlangens des vorkaufsverpflichteten Veräußerers auf Grundstücksteile erstrecken darf, für die eine entsprechende Festsetzung fehlt, wenn bei der Beschränkung des Vorkaufsrechts auf die benötigten Teilflächen die übrigen Flächen nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden könnten.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2019 - 8 S 2050/17

    Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht zur Sicherung städtebaulicher

    Ob die Vorkaufssatzung darüber hinaus noch unter weiteren Gesichtspunkten durchgreifenden rechtlichen Bedenken ausgesetzt ist, etwa deshalb, weil das Grundstück des Antragstellers nur zu einem Teil einbezogen wurde (vgl. hierzu § 200 Abs. 1 BauGB; zur drohenden "Zerschneidung" eines Grundstücks bei Ausübung eines Vorkaufsrechts, mit Bezug auf § 28 Abs. 2 Satz 2 BauGB i.V.m. § 467 Satz 2 BGB analog, § 92 Abs. 3 BauGB: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 -, VBlBW 2009, 470 = juris Rn. 23; BGH, Urteil vom 05.07.1990 - III ZR 229/89 -, NJW 1991, 293 = juris Rn. 27), weil ein Vorkaufsrecht zur Umsetzung des "Zwischenerwerbsmodells" in seiner konkreten Ausprägung Zweifeln begegnen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.02.1993 - 4 C 18.91 -, BVerwGE 92, 56 = juris Rn. 30, zu dem allerdings in mancher Hinsicht anders ausgestalteten sog. "Weilheimer Modell"; Senatsurteil vom 20.07.2000 - 8 S 177/00 -, NVwZ 2001, 694; BayVGH, Urteil vom 17.10.2017 - 15 N 17.574 -, NVwZ-RR 2018, 219) oder weil die Satzung in der Fassung vom 05.03.2018 mit einer Rückwirkungsanordnung versehen wurde, kann dahinstehen.
  • VGH Bayern, 31.05.2001 - 9 B 99.2581

    Vorkaufsrecht nach Art. 34 BayNatSchG

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  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 15 ZB 13.2564

    Anhörung vor Erlass des angefochtenen Bescheids

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass in Fällen, in denen im Bebauungsplan Teile eines Grundstücks als öffentliche Flächen festgesetzt sind, die Gemeinde nicht gehindert ist, ihr Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB lediglich in Bezug auf die betroffenen Teilflächen auszuüben (vgl. BGH, U.v. 5.7.1990 - III ZR 229/89 - BauR 1990, 697 = juris Rn. 25; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand November 2014, § 24 Rn. 47 jeweils m.w.N.; s. auch § 200 Abs. 1 BauGB); für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB gilt nichts anderes.

    Eine Erstreckung des Vorkaufsrechts auf das Restgrundstück kommt nur in Betracht, wenn die Teilfläche, um deren Erwerb es der Gemeinde geht, und das Restgrundstück nicht ohne Nachteil für den Vorkaufsverpflichteten/Verkäufer getrennt werden können und dieser deshalb die Erstreckung verlangt (vgl. BGH, U.v. 5.7.1990, a.a.O., = juris Rn. 27).

  • VG Stuttgart, 15.03.2024 - 6 K 151/23
    Das Vorkaufsrecht kann mithin allein in Bezug auf die betroffene Fläche entstehen; es erstreckt sich nicht auf das gesamte verkaufte Grundstück (vgl. BGH, Urt. v. 05.07.1990 - III ZR 229/89 - juris; VGH Bad.-Württ, Urt. v. 25.06.2009 - 5 S 574/08 - juris Rn. 23; Kronisch, in: Brügelmann, BauGB, Stand Juli 2018, § 24 Rn. 29).
  • VGH Hessen, 08.04.2011 - 3 A 1126/10

    Planreife und gemeindliches Vorkaufsrecht

    Eine Erstreckung des Vorkaufsrechts auf das Restgrundstück kommt nur in Betracht, wenn die Teilfläche, um deren Erwerb es der Gemeinde geht, und das Restgrundstück nicht ohne Nachteil für den Vorkaufsverpflichteten/Verkäufer getrennt werden können und dieser deshalb die Erstreckung verlangt (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.1990 - III ZR 229/89 - juris).
  • VG Göttingen, 12.05.2016 - 2 A 141/15

    Grundstück; Kauf von Grundstücken; Negativattest; Verwaltungsgebühr;

  • BGH, 18.04.1991 - III ZR 79/90

    Bewertung eines zur öffentlichen Grünfläche herabgestuften Grundstücks

  • OLG Celle, 16.03.2011 - 4 U 146/10

    Zulässigkeit der Eigentumsübertragung an Hafen und Landflächen an

  • VGH Bayern, 01.10.2020 - 9 C 20.1864

    Streitwert bei Anfechtung der Ausübung des Vorkaufsrechts

  • OLG Hamburg, 30.04.1999 - 1 U 151/96

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Ausübung eines Vorkaufsrechts;

  • LG Darmstadt, 27.10.2017 - 91 O 101/16

    Die Ausübung eines (preis-)limitierten gemeindlichen Vorkaufsrechts bezüglich

  • OVG Brandenburg, 04.02.1998 - 3 D 5/97

    Vorkaufsrecht auf einen Uferstreifen in einer Gemeindesatzung; Planung der Anlage

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