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   BGH, 08.06.2006 - III ZR 236/04   

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https://dejure.org/2006,11665
BGH, 08.06.2006 - III ZR 236/04 (https://dejure.org/2006,11665)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2006 - III ZR 236/04 (https://dejure.org/2006,11665)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - III ZR 236/04 (https://dejure.org/2006,11665)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Amtshaftungsanspruchs wegen der Eintragung einer rechtswidrigen Baulast; Entstehen eines Schadens durch die Eintragung einer rechtswidrigen Baulast wegen der Abstandnahme vom Verkauf des Grundstücks auf Grund der vermuteten Unverkäuflichkeit; Bestimmung ...

  • Judicialis

    ZPO § 308 Abs. 1; ; ZPO § 564 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1
    Amtshaftung wegen rechtswidriger Eintragung einer Baulast

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 22.11.2012 - III ZR 30/12

    Amtshaftung und enteignungsgleicher Eingriff: Schadensersatzanspruch eines

    a) Die Äußerungen der Bediensteten des Beklagten in der Verhandlung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof sind vor dem Hintergrund der - jedenfalls objektiv (vgl. das zwischen den Parteien des vorliegenden Rechtsstreits ergangene Senatsurteil vom 8. Juni 2006 - III ZR 236/04, BeckRS 2006, 07551) - rechtswidrigen Auffassung des Beklagten zu sehen, das Flurstück 570/25 sei nur unter Inanspruchnahme des Flurstücks 570/28 wegemäßig hinreichend erschlossen, weshalb zu Gunsten des Eigentümers des Flurstücks 570/25 an dem Flurstück 570/28 eine Baulast zu bestellen sei.

    Dafür, dass sich die bereits hierdurch beeinträchtigten Chancen, das Grundstück zu einem angemessenen Preis verkaufen zu können, in der Folgezeit gerade durch die Äußerungen des Beklagten und die damit (möglicherweise) verbundenen Unsicherheiten hinsichtlich der Einhaltung der an den Brandschutz zu stellenden Anforderungen weiter vermindert haben könnten, fehlt es an tatsächlichen Anhaltspunkten (vgl. auch das Senatsurteil vom 8. Juni 2006 aaO Rn. 11).

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