Rechtsprechung
BGH, 18.12.1997 - III ZR 241/96 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Zeit - Tatbestand einer Amtspflichtverletzung - Durchführung der zuvor zur Vorbereitung der Bestellung des Klägers als Beigeordneten eingeleiteten Maßnahmen
- Judicialis
BGB § 839 Fe; ; LSAGemeindeO § 62
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 839; GO LSA § 62
Amtspflicht zu konsequentem Verhalten bei Stellenbesetzung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839; LSAGemeindeO § 62
Amtspflichten des Bürgermeisters bei Wahl und Ernennung eines Beigeordneten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 137, 344
- NJW 1998, 1944
- NVwZ 1998, 879 (Ls.)
- NJ 1998, 421
- VersR 1998, 891
- WM 1998, 824
- WM 1999, 824
- DVBl 1998, 523
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.01.1992 - III ZR 18/90
Kein Schadensersatz bei falscher Behördenauskunft
Auszug aus BGH, 18.12.1997 - III ZR 241/96
Ihre Mitteilung kann sich schlüssig aus dem Gesamtinhalt der Erklärung und den sie begleitenden Umständen ergeben (Senatsurteil BGHZ 117, 83, 88/89). - BGH, 21.05.1992 - III ZR 14/91
Amtshaftung von Bauaufsichtsbehörde und Gemeinde bei rechtswidriger Ablehnung …
Auszug aus BGH, 18.12.1997 - III ZR 241/96
Die Überzeugungsbildung als Voraussetzung für eine fehlerfreie Ermessensausübung selbst ist im Amtshaftungsprozeß nur darauf zu überprüfen, ob sich der Bürgermeister bei ihr von Erwägungen hat leiten lassen, die sachfremd gewesen sind, die gesetzlichen Grenzen der Ermächtigung überschritten oder dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung nicht entsprochen haben (vgl. Senatsurteil BGHZ 118, 263, 271). - BGH, 06.07.1995 - I ZR 20/93
Anfechtbarkeit der Trennung von Verfahren; Organisation des Umschlaglagers eines …
Auszug aus BGH, 18.12.1997 - III ZR 241/96
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß bei revisiblen Berufungsurteilen das Fehlen des Tatbestandes dann nicht zur Aufhebung des Urteils führen muß, wenn das Ziel, die Anwendung des Rechts auf den festgestellten Sachverhalt nachzuprüfen, im Einzelfall dadurch erreicht werden kann, daß der Sach- und Streitstand sich aus den Entscheidungsgründen in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfrage ausreichenden Umfang ergibt (vgl. die in BGHR ZPO § 543 Abs. 2 Tatbestand, fehlender 1 bis 12 abgedruckten Entscheidungen).
- BGH, 19.06.1986 - IX ZR 141/85
Durchsetzung eines durch Prozeßvergleich begründeten Anspruchs auf Abgabe einer …
Auszug aus BGH, 18.12.1997 - III ZR 241/96
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß bei revisiblen Berufungsurteilen das Fehlen des Tatbestandes dann nicht zur Aufhebung des Urteils führen muß, wenn das Ziel, die Anwendung des Rechts auf den festgestellten Sachverhalt nachzuprüfen, im Einzelfall dadurch erreicht werden kann, daß der Sach- und Streitstand sich aus den Entscheidungsgründen in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfrage ausreichenden Umfang ergibt (vgl. die in BGHR ZPO § 543 Abs. 2 Tatbestand, fehlender 1 bis 12 abgedruckten Entscheidungen). - BGH, 22.06.1989 - III ZR 156/86
Verhinderung eines Erschließungsvertrages - Schutzbereich der Norm - …
Auszug aus BGH, 18.12.1997 - III ZR 241/96
Sie darf sich nicht zu dem eigenen früheren Verhalten in Widerspruch setzen, wenn die Rücksichtnahme auf die Interessen des Betroffenen es gebietet, das von diesem in den Bestand der Maßnahme gesetzte Vertrauen zu schützen (Senatsurteil vom 22. Juni 1989 - III ZR 156/86 BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Konsequentes Verhalten 1 m.w.N.). - BGH, 19.09.1996 - III ZR 223/95
Entschädigung für die Neugliederung der Einzugsbereiche der …
Auszug aus BGH, 18.12.1997 - III ZR 241/96
Dies gilt insbesondere für die im folgenden zu erörternden Fragen nach der Amtspflicht zu konsequentem Verhalten, der Pflicht zu fehlerfreier Ermessensausübung und dem Schutzbereich der Amtshaftung (vgl. in diesem Sinne, allerdings in anderen Zusammenhängen: Senatsurteil BGHZ 121, 328, 333, betreffend das Saarländische Naturschutzgesetz, und Senatsurteil vom 19. September 1996 - III ZR 223/95 = NJW 1996, 391, für BGHZ vorgesehen, betreffend das Thüringer Tierkörperbeseitigungsgesetz). - BGH, 18.02.1993 - III ZR 20/92
Ausgleichsanspruch nach Saarländischem Naturschutzgesetz
Auszug aus BGH, 18.12.1997 - III ZR 241/96
Dies gilt insbesondere für die im folgenden zu erörternden Fragen nach der Amtspflicht zu konsequentem Verhalten, der Pflicht zu fehlerfreier Ermessensausübung und dem Schutzbereich der Amtshaftung (vgl. in diesem Sinne, allerdings in anderen Zusammenhängen: Senatsurteil BGHZ 121, 328, 333, betreffend das Saarländische Naturschutzgesetz, und Senatsurteil vom 19. September 1996 - III ZR 223/95 = NJW 1996, 391, für BGHZ vorgesehen, betreffend das Thüringer Tierkörperbeseitigungsgesetz).
- OLG Dresden, 16.10.1998 - 6 U 1049/98
Schadensersatz; Grundstück; Überschwemmung; Kanalisation; Haftpflicht
Weiterhin wird zu berücksichtigen sein, inwieweit der Bürgermeister, der gesetzliche Vertreter der Gemeinde nach außen, damit rechnen konnte, dass die Klägerin im Rahmen von Bauarbeiten beabsichtigte, den alten Kanal zu öffnen und deswegen nicht verpflichtet war, vor der entsprechenden Rückäußerung Rücksprache mit dem Fachdezenenten zu halten (vgl. BGH, U. v. 18.12.1997, Az: III ZR 241/96, VersR 1998, 891 ff.).