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   BGH, 11.12.1997 - III ZR 247/96   

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https://dejure.org/1997,2308
BGH, 11.12.1997 - III ZR 247/96 (https://dejure.org/1997,2308)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1997 - III ZR 247/96 (https://dejure.org/1997,2308)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - III ZR 247/96 (https://dejure.org/1997,2308)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fischereirechte an privaten und öffentlichen Nebengewässern von Flüssen - Vorübergehende Sperrung eines Abflusses in das Hauptgewässer - Unterscheidung von fließenden und stehenden Gewässern - Künstliche und natürliche Abläufe

  • Judicialis

    WürttFischereiG Art. 1 v. 27. November 1865 (RegBl 1865, 499); ; WürttWasserG Art. 1 v. l. Dezember 1900 (RegBl 1900, 921); ; WürttWasserG Art. 30 v. l. Dezember 1900 (RegBl 1900, ... 921); ; WürttWasserG Art. 31 ff v. l. Dezember 1900 (RegBl 1900, 921); ; BadWürttWasserG § 2 v. 25. Februar 1960 (GBl 1960, 17); ; BadWürttFischereiG § 4 v. 14. November 1979 (GBl 1979, 466); ; BadWürttFischereiG § 6 v. 14. November 1979 (GBl 1979, 466); ; ZPO § 549 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des öffentlichen Gewässers; Fischereirechte an einem neu entstandenen Gewässer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 522
  • VBlBW 1998, 258
  • Rpfleger 1998, 198
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 19/91

    Rückhaltebecken auf grundstücksgleicher Fischereigerechtigkeit

    Auszug aus BGH, 11.12.1997 - III ZR 247/96
    Diese Vorschriften sind revisibel (Senat BGHZ 122, 93, 97 ff).

    An Privatgewässern ist grundsätzlich der Eigentümer des Gewässerbetts Fischereiberechtigter, an öffentlichen Gewässern der Staat, wenn kein anderer den Erwerb des Fischereirechts kraft Verleihung oder unvordenklicher Verjährung nachweisen kann (Senat BGHZ 122, 93, 99 ff, 102 ff m.w.N.).

    Das Landgericht hat sich durch Ortsbesichtigung tatrichterlich davon überzeugt, daß der streitige Zulaufkanal einschließlich des miteinbezogenen alten Mühlkanals und des Stausees sich bei natürlicher Betrachtungsweise seinem Gesamterscheinungsbild nach (vgl. Senat BGHZ 122, 93, 108 f) einheitlich als künstlicher Seitenarm des Hauptflusses Kocher darstellt, und zwar ungeachtet seiner Verbreiterung im Bereich des Aufstaus.

    Dem hat sich der Senat bereits in BGHZ 122, 93, 106 f angeschlossen.

  • OLG Stuttgart, 09.03.1994 - 8 W 414/92
    Auszug aus BGH, 11.12.1997 - III ZR 247/96
    Das Berufungsgericht hat, anders als das Oberlandesgericht im Grundbuchverfahren (OLG Stuttgart BWNotZ 1994, 125), angenommen, bei dem von dem Rechtsvorgänger der Beklagten in den 20er Jahren erstellten Zulaufkanal mit Stausee habe es sich um ein Privatgewässer gehandelt, an dem jetzt die Beklagte als Eigentümerin fischereiberechtigt sei.
  • OLG Stuttgart, 05.07.2006 - 3 U 25/06

    Fischereirechte in Baden-Württemberg: Wirksamkeit eines Pachtvertrages mit

    Das Fischereirecht an Kanälen, die von einem öffentlichen Gewässer abzweigen und ihr Wasser einem solchen wieder zuführen, stand demjenigen zu, der die Nutzung des Wassers haben würde, wenn es in seinem natürlichen Bett bliebe (BGH, NVwZ-RR 1998, 522 ff mit zahlreichen, auch historischen, Nachweisen; zum Gesamtkontext auch die Aufsätze von Paul Schmid, Fischereirecht und Grundbuchamt, BWNotZ 1986, 117 ff. und Dr. Jan Schröder, Die Fischereirechte des Staates in Württemberg, BWNotZ 1994 ,97 ff).

    Es macht bereits nach der ratio des Gesetzes, die offensichtlich den schützen will, der durch die wegen der Ausleitung entstehende Teilung Ertrag an seinem Hauptarm verliert (so auch BGH NVwZ-RR 1998, 522), keinen Sinn, bei der Frage der Zuordnung des Nebenarmes darauf abzustellen, ob der Berechtigte des Hauptarmes für die gesamte Strecke des Hauptflusses bis zur Wiedereinleitung berechtigt ist.

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