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   BGH, 02.12.2010 - III ZR 251/09   

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BGH, 02.12.2010 - III ZR 251/09 (https://dejure.org/2010,2008)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2010 - III ZR 251/09 (https://dejure.org/2010,2008)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - III ZR 251/09 (https://dejure.org/2010,2008)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 Abs 1 Nr 1 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 BauGB, Art 34 GG, § 839 BGB
    Amtshaftungsklage wegen rechtswidriger Versagung der Baugenehmigungen für Windkraftanlagen: Berücksichtigung von Darstellungen in einem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Darstellungen in einem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan als entgegenstehende öffentliche Belange bei der Zulassung der Errichtung von Windkraftanlagen

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    BauGB/ROG; BGB; GG
    Amtshaftung der Genehmigungsbehörde bei pflichtwidriger Verzögerung einer Baugenehmigung für Windkraftanlagen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Amtshaftung wegen versagter Baugenehmigung für Windkraftanlage; Windrad; privilegierter Außenbereich; entgegenstehender öffentlicher Belang; Darstellungen in einem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan; Verlässlichkeit von Planung; Versagungsgrund

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Amtshaftung bei rechtswidriger Versagung einer Baugenehmigung für Windkraftanlagen

  • rewis.io

    Amtshaftungsklage wegen rechtswidriger Versagung der Baugenehmigungen für Windkraftanlagen: Berücksichtigung von Darstellungen in einem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan

  • ra.de
  • rewis.io

    Amtshaftungsklage wegen rechtswidriger Versagung der Baugenehmigungen für Windkraftanlagen: Berücksichtigung von Darstellungen in einem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BauGB § 33 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5; BauGB § Abs. 3 S. 1
    Darstellungen im Flächennutzungsplan vor dessen formeller Planreife sind kein öffentlicher Belang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Darstellungen in einem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan als entgegenstehende öffentliche Belange bei der Zulassung der Errichtung von Windkraftanlagen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Windkraftanlage: Rechtswidrige Versagung einer Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Zur Berücksichtigung von Darstellungen in einem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan als einem privilegierten Außenbereichsvorhaben (Errichtung von Windkraftanlagen)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Darstellungen eines in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplanes als einer Errichtung von Windkraftanlagen entgegenstehender öffentlicher Belang

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 95
  • NVwZ 2011, 251
  • VersR 2011, 671
  • DÖV 2011, 456
  • BauR 2011, 565
  • BauR 2011, 814
  • ZfBR 2011, 273
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - III ZR 251/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, setzt eine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB jedoch voraus, dass der Flächennutzungsplan mit der dem Bauvorhaben entgegenstehenden Darstellung wirksam ist (BVerwG ZfBR 2010, 675, 676 f; BauR 2003, 1172, 1174; vgl. auch BVerwGE 122, 364, 367 zum regionalen Raumordnungsplan).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage bislang offen gelassen (vgl. BVerwG ZfBR 2010, 675, 682; BauR 2003, 1172, 1174 f).

    Nach diesen Maßstäben kann ein in Aufstellung befindlicher Flächennutzungsplan sich auf die Entscheidung über ein Baugesuch erst dann auswirken, wenn er den Anforderungen genügt, unter denen nach § 33 BauGB ein in der Aufstellung befindlicher Bebauungsplan Wirkung zu entfalten vermag; dies setzt nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ("formelle Planreife") insbesondere voraus, dass das Anregungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt worden ist (BVerwG Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 129; vgl. BVerwG BauR 2003, 1172,1175).

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - III ZR 251/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, setzt eine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB jedoch voraus, dass der Flächennutzungsplan mit der dem Bauvorhaben entgegenstehenden Darstellung wirksam ist (BVerwG ZfBR 2010, 675, 676 f; BauR 2003, 1172, 1174; vgl. auch BVerwGE 122, 364, 367 zum regionalen Raumordnungsplan).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage bislang offen gelassen (vgl. BVerwG ZfBR 2010, 675, 682; BauR 2003, 1172, 1174 f).

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - III ZR 251/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, setzt eine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB jedoch voraus, dass der Flächennutzungsplan mit der dem Bauvorhaben entgegenstehenden Darstellung wirksam ist (BVerwG ZfBR 2010, 675, 676 f; BauR 2003, 1172, 1174; vgl. auch BVerwGE 122, 364, 367 zum regionalen Raumordnungsplan).

    Diesem Erfordernis ist erst dann genügt, wenn ein Planungsstand erreicht ist, der die Prognose nahe legt, dass die ins Auge gefasste planerische Aussage Eingang in die endgültige Planfassung finden wird (vgl. BVerwGE 122, 364, 372 zu einem in Aufstellung befindlichen Ziel der Raumplanung).

  • OLG Brandenburg, 11.12.2018 - 6 U 94/16

    Anspruch auf Einspeisevergütung für Strom aus einer Photovoltaikanlage:

    aa) Das formelle Prüfungsverfahren ist - entgegen der von der Klägerin vertretenen Auffassung - nicht schon dann durchgeführt, wenn die Auslegungsfrist verstrichen ist, sondern erst, wenn die Gemeinde die vorgebrachten Anregungen tatsächlich geprüft hat (vgl. BGH, Urteil v. 02.12.2010 - III ZR 251/09, NVwZ 2011, 251).

    Formelle Planungsreife bestand daher erst zu diesem Zeitpunkt (vgl. zu einem zeitlichen Zusammentreffen von Prüfung und Satzungsbeschluss BGH, Urteil v. 02.12.2010 - III ZR 251/09, NVwZ 2011, 251).

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2011 - 1 ME 252/10

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans mit einer gebietsbezogenen

    "Durchgeführt" im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 ist das Beteiligungsverfahren nicht bereits dann, wenn die Auslegungsfrist verstrichen ist, sondern erst, wenn die Gemeinde die vorgebrachten Anregungen geprüft hat (BGH, Urt. v. 2.12.2010 - III ZR 251/09 -, juris).
  • VG Saarlouis, 15.05.2014 - 5 L 572/14

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Die Urteile des OVG Lüneburg vom 10.01.2008 - 12 LB 22/07 -, des BGH vom 02.12.2010 - III ZR 251/09 - und des BVerwG vom 20.05.2010 - 4 C 7.09 - ließen die Berücksichtigungsfähigkeit ausdrücklich offen und gäben ansonsten allgemeine Hinweise auf etwaige Mindestanforderungen für eine formelle Planreife.
  • VG München, 30.01.2012 - M 1 SN 11.5955

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlage

    Das Anregungsverfahren ist aber nicht schon dann durchgeführt, wenn die Auslegungsfrist verstrichen ist, sondern erst, wenn die Gemeinde die vorgebrachten Anregungen geprüft hat (BGH vom 2.12.2010 III ZR 251/09 juris RdNr. 17).
  • VG Regensburg, 25.03.2015 - RO 7 K 14.683

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen

    Dies erfordert, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt worden ist (so BVerwG vom 9.8.1976 a.a.O. unter Bezugnahme auf die Vorgängervorschrift des § 2 Abs. 6 Satz 2 BBauG; BayVGH vom 10.11.2005 a.a.O.) und darüber hinaus, dass die Gemeinde die vorgebrachten Anregungen geprüft hat (BGH, U. v. 2.12.2010 - Az. III ZR 251/09- juris Rdnr. 17).
  • VG Hannover, 22.09.2011 - 12 A 3847/10

    Einvernehmen; Einvernehmensfiktion; Frist; Gemeinde; Planungshoheit; Präklusion;

    Dieses Stadium liegt vor, wenn der Entwurf den Anforderungen genügt, unter denen ein in der Aufstellung befindlicher Bebauungsplan gemäß § 33 BauGB Rechtswirkungen entfaltet (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.03.2003 - 4 C 3/02, juris; BGH, Urt. v. 02.12.2010 - III ZR 251/09, juris).
  • VG Hannover, 14.07.2011 - 12 A 1614/10

    Abwägungsgebot; Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Konzentrationszone;

    Dieses Stadium liegt wiederum erst vor, wenn er den Anforderungen genügt, unter denen ein in der Aufstellung befindlicher Bebauungsplan gemäß § 33 BauGB Rechtswirkungen entfaltet (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.03.2003 - 4 C 3/02, juris; BGH, Urt. v. 02.12.2010 - III ZR 251/09, juris).
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