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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1982 - III ZR 26/81   

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https://dejure.org/1982,6673
BGH, 25.02.1982 - III ZR 26/81 (https://dejure.org/1982,6673)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1982 - III ZR 26/81 (https://dejure.org/1982,6673)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1982 - III ZR 26/81 (https://dejure.org/1982,6673)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung - Fluglotsenstreik - Amtsmißbrauch - Verjährungseinrede - Treu und Glauben - Stillhalteabkommen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 444
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.02.1980 - III ZR 131/77

    Fluglotsenstreik II - § 7 RBHaftG; Enteignungsgleicher Eingriff, eingerichteter

    Auszug aus BGH, 25.02.1982 - III ZR 26/81
    Die von der Revision aufgeworfenen Fragen halten sich im Rahmen der in den Senatsentscheidungen BGHZ 69, 128 (= VersR 1977, 961); 76, 387 (= VersR 1980, 715) und vom 22.3.1979 (III ZR 24/78 = VersR 1979, 1053) aufgestellten Grundsätze.
  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75

    Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter

    Auszug aus BGH, 25.02.1982 - III ZR 26/81
    Die von der Revision aufgeworfenen Fragen halten sich im Rahmen der in den Senatsentscheidungen BGHZ 69, 128 (= VersR 1977, 961); 76, 387 (= VersR 1980, 715) und vom 22.3.1979 (III ZR 24/78 = VersR 1979, 1053) aufgestellten Grundsätze.
  • BGH, 22.03.1979 - III ZR 24/78

    Ersatz eines in einem Flughafenrestaurant eingetretenen Gewinnausfalls während

    Auszug aus BGH, 25.02.1982 - III ZR 26/81
    Die von der Revision aufgeworfenen Fragen halten sich im Rahmen der in den Senatsentscheidungen BGHZ 69, 128 (= VersR 1977, 961); 76, 387 (= VersR 1980, 715) und vom 22.3.1979 (III ZR 24/78 = VersR 1979, 1053) aufgestellten Grundsätze.
  • BGH, 10.05.1984 - I ZR 52/82

    Ansprüche des Einlagerers gegen den Lagerhalter wegen des Verlustes oder der

    Nach ständiger Rechtsprechung steht der Verjährungseinrede des Schuldners der Arglisteinwand des Gläubigers aus § 242 BGB entgegen, wenn der Schuldner, auch unbeabsichtigt, den Gläubiger nach verständigem Ermessen, also nach objektiven Maßstäben, ausreichenden Anlaß gegeben hat, von einer Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung abzusehen, weil dieser entsprechend dem Verhalten des Schuldners darauf vertrauen durfte, seine Ansprüche würden, wenn nicht befriedigt, so doch nur mit sachlichen Einwendungen bekämpft werden, und der Schuldner sei deshalb mit einem Hinausschieben der Klageerhebung einverstanden (BGHZ 9, 1, 5 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52], 6; BGH, Urt. v. 1. Februar 1977 - VI ZR 43/75, LM BRAO § 51 Nr. 3 - VersR 1977, 617, 619; Beschl. v. 25. Februar 1982 - III ZR 26/81, VersR 1982, 444, 445).
  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 30/83

    Studenten-Vorlesungsstreik - § 249 BGB, Schadenszurechnung bei einem Unfall, der

    Die Grundsätze von Treu und Glauben stehen der Einrede der Verjährung nur dann entgegen, wenn der Schuldner in dem Gläubiger das Vertrauen erweckt, daß er dessen Anspruch allein mit materiellen Einwendungen bekämpfen werde, so daß es der gerichtlichen Geltendmachung vor Eintritt der Verjährung nicht bedürfe (vgl. BGH, Urteile vom 5. März 1981 - IVa ZR 196/80 - VersR 1981, 471 und vom 25. Februar 1982 - III ZR 26/81 - VersR 1982, 444, 445).
  • BGH, 23.04.1998 - III ZR 7/97

    Voraussetzungen eines Stillhalteabkommens; Aussetzung eines Prozesses bis zum

    b) Eine andere Frage ist, ob das Einverständnis der Beklagten mit der von den Klägern vorgeschlagene Verfahrensweise, das vorliegende Verfahren im Hinblick auf den Parallelprozeß vorläufig nicht weiter zu betreiben, für die Kläger einen Vertrauenstatbestand dahin begründet hat, die Beklagten würden bis zum rechtskräftigen Abschluß des Parallelprozesses Verjährung nicht geltend machen, mit der Folge, daß die Erhebung der Verjährungseinrede bis dahin gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstieß (vgl. zu diesem Gesichtspunkt einerseits BGH, Urteil vom 21. Februar 1983 aaO S. 2498 mit den dortigen weiteren Rechtsprechungsnachweisen; andererseits Senatsbeschluß vom 25. Februar 1982 - III ZR 26/81 - VersR 1982, 444).
  • BGH, 26.10.1989 - VII ZR 75/89

    Schiedsgutachten - Hemmung der Verjährung

    Aus dem Stillhalteabkommen allein konnte die Klägerin nicht - für die Beklagten erkennbar - das Vertrauen schöpfen, diese würden Verjährung nicht geltend machen, sich vielmehr auf sachliche Einwendungen beschränken (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Februar 1982 - III ZR 26/81 = VersR 1982, 444, 445).
  • OLG München, 23.09.1991 - 7 U 2871/91
    Daß ein durch ein derartiges Stillhalteabkommen geschaffener Vertrauenstatbestand den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begründet, hat der BGH wiederholt entschieden (vgl. u.a. VersR 1982, 444).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.02.1982 - III ZR 26/81   

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https://dejure.org/1982,8176
BGH, 11.02.1982 - III ZR 26/81 (https://dejure.org/1982,8176)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1982 - III ZR 26/81 (https://dejure.org/1982,8176)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1982 - III ZR 26/81 (https://dejure.org/1982,8176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausfall von Provisionseinnahmen wegen des Rückgangs zu vermittelnder Flüge - Unmittelbar verursachter Schaden durch Amtsmissbrauch - Verjährung eines Amtshaftungsanspruchs - Verjährungshemmende Wirkung eines mehrfach verlängerten Stillhalteabkommens - Abrücken von einem ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.12.1959 - III ZR 167/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.02.1982 - III ZR 26/81
    Hierzu ist Voraussetzung, daß der Gläubiger aus dem gesamten - sei es auch unbeabsichtigten - Verhalten des Schuldners für diesen erkennbar das Vertrauen geschöpft hat und auch schöpfen durfte, der Schuldner werde eine Verjährung nicht geltend machen, sich vielmehr auf sachliche Einwendungen beschränken (vgl. u.a. Senatsurteil v. 17. Dezember 1959 - III ZR 167/58 = VersR 1960, 515, 517; BGH Urteil vom 14. Februar 1978 - VI ZR 78/77 = WM 1978, 416 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75

    Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter

    Auszug aus BGH, 11.02.1982 - III ZR 26/81
    Diese Provision sollte alle Leistungen der Klägerin nach dem "Generalagenturvertrag" abgelten, darunter den Verkauf von Beförderungsleistungen für die Flugdienste, die Verhandlungen mit Reiseveranstaltern, die Vertretung bei Verhandlungen mit Regierungsstellen der Luftverkehrskontrolle und die Öffentlichkeitsarbeit für die KGn, Mit diesen Aufgaben gehörte auch die Klägerin zu den Unternehmen, deren Tätigkeit mit der Flugsicherung eng verbunden und von ihr abhängig war (Senatsurteile BGHZ 69, 128, 140; vom 22. März 1979 a.a.O. S. 7 des Urteilsumdrucks).
  • BGH, 14.02.1978 - VI ZR 78/77

    Abstandnahme von einem Verzicht auf die Einrede der Verjährung

    Auszug aus BGH, 11.02.1982 - III ZR 26/81
    Hierzu ist Voraussetzung, daß der Gläubiger aus dem gesamten - sei es auch unbeabsichtigten - Verhalten des Schuldners für diesen erkennbar das Vertrauen geschöpft hat und auch schöpfen durfte, der Schuldner werde eine Verjährung nicht geltend machen, sich vielmehr auf sachliche Einwendungen beschränken (vgl. u.a. Senatsurteil v. 17. Dezember 1959 - III ZR 167/58 = VersR 1960, 515, 517; BGH Urteil vom 14. Februar 1978 - VI ZR 78/77 = WM 1978, 416 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.02.1980 - III ZR 131/77

    Fluglotsenstreik II - § 7 RBHaftG; Enteignungsgleicher Eingriff, eingerichteter

    Auszug aus BGH, 11.02.1982 - III ZR 26/81
    Die Auffassung der Revision, die KGn hätten als Fluggesellschaften durch Erwirkung einstweiliger Anordnungen vor den Verwaltungsgerichten den pünktlichen Abflug ihrer Maschinen sicherstellen und durch eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung die streikähnliche Aktion beenden können, ist vom Senat bereits in seinem Urteil BGHZ 76, 387 (394) abgelehnt worden.
  • BGH, 02.03.1978 - III ZR 99/76

    Bindung des Rechtsnachfolgers an Schiedsklausel

    Auszug aus BGH, 11.02.1982 - III ZR 26/81
    Falls die Beklagte gegenüber einem Anspruch der Lufthansa AG die Einrede des Schiedsvertrages hätte erheben können, steht ihr diese Einrede auch gegenüber der Klägerin zu (§ 404 BGB, § 1027 a ZPO; BGB-RGRK 12. Aufl. § 404 Rdn. 10; BGHZ 71, 162, 166; Stein/Jonas/Schlosser ZPO 20. Aufl. § 1025 Rdn. 41).
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