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   BGH, 25.03.1999 - III ZR 27/98   

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https://dejure.org/1999,1038
BGH, 25.03.1999 - III ZR 27/98 (https://dejure.org/1999,1038)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1999 - III ZR 27/98 (https://dejure.org/1999,1038)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1999 - III ZR 27/98 (https://dejure.org/1999,1038)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    BGB § 613 a; ; BGB § 426

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613 a; BGB § 426
    Ausgleich zwischen altem und neuem Arbeitgeber bei Erfüllung eines vor Betriebsübergang entstandenen Urlaubsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 613, 426
    Ansprüche des neuen Arbeitgebers beim Betriebsübergang

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 613a, 426
    Vor Betriebsübergang entstandene Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern: Ausgleichsanspruch des neuen Arbeitgebers gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2962
  • ZIP 1985, 1156
  • MDR 1999, 749
  • NZA 1999, 817
  • VersR 2000, 1152
  • WM 1999, 1026
  • DB 1999, 1213
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.07.1985 - IX ZR 172/84

    Ansprüche des neuen Arbeitgebers gegen den bisherigen wegen vor dem

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - III ZR 27/98
    Der Senat hält an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fest, wonach beim Betriebsübergang der bisherige Arbeitgeber dem neuen Arbeitgeber anteiligen Ausgleich in Geld für die vor dem Betriebsübergang entstandenen Ansprüche der Arbeitnehmer auf Urlaub schuldet, die der neue Arbeitgeber erfüllt hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 4. Juli 1985 - IX ZR 172/84 - NJW 1985, 2643).

    Der Senat hält an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fest, wonach beim Betriebsübergang der bisherige Arbeitgeber dem neuen Arbeitgeber anteiligen Ausgleich in Geld für die vor dem Betriebsübergang entstandenen Ansprüche der Arbeitnehmer auf Urlaub schuldet, die der neue Arbeitgeber erfüllt hat (BGH, Urteil vom 4. Juli 1985 - IX ZR 172/84 - NJW 1985, 2643).

  • BAG, 05.11.1970 - 5 AZR 154/70

    Arbeitsplatzwechsel - Urlaubsabgeltung - Freizeitanspruch

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - III ZR 27/98
    Dieses Urteil steht in seinen tragenden Erwägungen nicht in Widerspruch zu der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere beruht es nicht entscheidungserheblich auf der - zwischenzeitlich überholten - "Einheitstheorie" zur Rechtsnatur des Urlaubsanspruchs (vgl. einerseits BAG NJW 1956, 1254; BAG NJW 1971, 534, 535; andererseits BAG DB 1984, 1883; BAG DB 1999, 52), sondern auf der Annahme einer in § 613 a BGB angelegten Sonderregelung, die auch im Verhältnis des neuen Betriebsinhabers zum bisherigen Arbeitgeber zu angemessenen Ergebnissen führt.
  • BAG, 20.04.1956 - 1 AZR 476/54
    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - III ZR 27/98
    Dieses Urteil steht in seinen tragenden Erwägungen nicht in Widerspruch zu der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere beruht es nicht entscheidungserheblich auf der - zwischenzeitlich überholten - "Einheitstheorie" zur Rechtsnatur des Urlaubsanspruchs (vgl. einerseits BAG NJW 1956, 1254; BAG NJW 1971, 534, 535; andererseits BAG DB 1984, 1883; BAG DB 1999, 52), sondern auf der Annahme einer in § 613 a BGB angelegten Sonderregelung, die auch im Verhältnis des neuen Betriebsinhabers zum bisherigen Arbeitgeber zu angemessenen Ergebnissen führt.
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97

    Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs?

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - III ZR 27/98
    Dieses Urteil steht in seinen tragenden Erwägungen nicht in Widerspruch zu der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere beruht es nicht entscheidungserheblich auf der - zwischenzeitlich überholten - "Einheitstheorie" zur Rechtsnatur des Urlaubsanspruchs (vgl. einerseits BAG NJW 1956, 1254; BAG NJW 1971, 534, 535; andererseits BAG DB 1984, 1883; BAG DB 1999, 52), sondern auf der Annahme einer in § 613 a BGB angelegten Sonderregelung, die auch im Verhältnis des neuen Betriebsinhabers zum bisherigen Arbeitgeber zu angemessenen Ergebnissen führt.
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82

    Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BGH, 25.03.1999 - III ZR 27/98
    Dieses Urteil steht in seinen tragenden Erwägungen nicht in Widerspruch zu der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere beruht es nicht entscheidungserheblich auf der - zwischenzeitlich überholten - "Einheitstheorie" zur Rechtsnatur des Urlaubsanspruchs (vgl. einerseits BAG NJW 1956, 1254; BAG NJW 1971, 534, 535; andererseits BAG DB 1984, 1883; BAG DB 1999, 52), sondern auf der Annahme einer in § 613 a BGB angelegten Sonderregelung, die auch im Verhältnis des neuen Betriebsinhabers zum bisherigen Arbeitgeber zu angemessenen Ergebnissen führt.
  • OLG Jena, 02.05.2012 - 7 U 971/11

    Betriebsübergang, Herausgabe der Personalunterlagen, Ausgleichsanspruch des

    Einen solchen Anspruch habe der Bundesgerichtshof durch seine Rechtsprechung bereits zweimal bestätigt (BGH NJW 1999, 2962; 1985, 2643 f.).

    Der Bundesgerichtshof, dem der erkennende Senat darin folgt, bejaht einen Ausgleichsanspruch (BGH NJW 1999, 2962; 1985, 2643 f.; Palandt/ Weidenkaff, BGB, 71. Aufl. 2012, § 613a Rn 24).

  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 774/98

    Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung

    Derartige Vorteile des bisherigen Arbeitgebers liegen in der Natur des Betriebsübergangs und ergeben sich aus dessen Zweckbestimmung, dem Arbeitnehmer den bisherigen Urlaubsanspruch zu erhalten (zur Haftung des bisherigen Arbeitgebers und zum Ausgleichsanspruch des neuen Inhabers vgl. nur ErfK/Preis § 613 a BGB Rn. 89 f. sowie BGH 25. März 1999 - III ZR 27/98 - DB 1999, 1213).
  • LG Kleve, 14.09.2022 - 1 O 263/21
    Hierzu bezieht sie sich u.a. auf Entscheidungen des BGH vom 25.03.1999, Az. III ZR 27/98 und 04.07.1985, Az. IX ZR 172/84, sowie Entscheidungen des BAG vom 18.08.2011, NZA 2012, Seite 267 und vom 21.08.2014, NZA 2015, 94, Rd. Nr. 30.

    Die Entscheidungen des BGHs vom 25.03.1999, Az. III ZR 27/98 und vom 04.07.1985, Az. IX ZR 172/84 betreffen jeweils eine Haftung des alten Betriebsinhabers gegenüber dem neuen Betriebsinhaber und betreffen insofern die zum vorliegenden Fall umgekehrte Situation.

  • LG Leipzig, 15.02.2008 - 7 O 7667/03
    Die Verneinung des Schuldvorwurfs setzt allerdings voraus, dass die unzutreffende Rechtsmeinung der Beklagten nicht nur vertretbar, sondern auch aufgrund sorgfältiger, rechtlicher und tatsächlicher Prüfung gewonnen worden wäre (BGH, Urteil vom 08.10.1992, a.a.O.; BGH, Urteil vom 17.03.1994, Az.: III ZR 27/98, NJW 1994, 3158; OLG Dresden, Urteil vom 09.06.1999, Az.: 6 U 1607/98 und Urteil vom 30.11.1999, Az.: 6 U 2387/99 sowie Urteil vom 06.04.2001, Az.: 6 U 780/00 ).
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