Rechtsprechung
BGH, 31.03.1999 - III ZR 27/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Einstellung der Zwangsvollstreckung gem. § 719 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO); Erfordernis eines Vollstreckungsschutzantrages gem. § 712 der Zivilprozessordnung (ZPO) im Berufungsverfahren; Unzumutbarkeit eines Vollstreckungsschutzantrages wegen ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 712, 719 Abs. 1
Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 130/96
Zulässigkeit eines Vollstreckungsschutzantrages in der Revisionsinstanz
Auszug aus BGH, 31.03.1999 - III ZR 27/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsverfahren durch einen Antrag nach § 712 ZPO den dort vorgesehenen Vollstreckungsschutz zu erlangen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar war (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Juni 1996 - VIII ZR 130/96 - BGHR ZPO § 719 Abs. 2 Gläubigerinteresse 3 m.w.N.).