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   BGH, 11.12.2008 - III ZR 271/07   

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BGH, 11.12.2008 - III ZR 271/07 (https://dejure.org/2008,7199)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2008 - III ZR 271/07 (https://dejure.org/2008,7199)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - III ZR 271/07 (https://dejure.org/2008,7199)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der Prospekthaftung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 04.10.2007 - 23 U 4858/06

    Zu den Voraussetzungen der bürgerlichrechtlichen Prospekthaftung der

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - III ZR 271/07
    Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 4. Oktober 2007 - 23 U 4858/06 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - III ZR 271/07
    Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 29. Mai 2008 (III ZR 59/07 - NJW-RR 2008, 1129), das den Fonds C. III betrifft, mit einem Teil der von der Beschwerde in diesem Verfahren geltend gemachten Zulassungsgründe bereits beschäftigt.
  • OLG München, 24.02.2009 - 5 U 2354/08

    Kapitalanlagerecht: Beteiligung an einem Filmfonds; Prospekthaftung wegen

    Nach der gebotenen Gesamtschau ist die Risikodarstellung des Prospekts (siehe auch die Prospektaussagen auf den Seiten 13 und 19 des Teiles A sowie § 7 des Mittelverwendungskontrollvertrages) nicht zu beanstanden (BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - III ZR 271/07).

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 11.12.2008 - III ZR 271/07 veranlasst keine Revisionszulassung zur Einheitlichkeitssicherung.

  • OLG München, 20.01.2009 - 5 U 3593/07

    Kapitalanlagerecht: Beteiligung an einem Filmfonds; Prospekthaftung wegen

    Die Risikodarstellung des Prospekts (siehe auch die Prospektaussagen auf den Seiten 13 und 19 des Teiles A sowie § 7 des Mittelverwendungskontrollvertrages) sind ohnehin nach der gebotenen Gesamtschau nicht zu beanstanden (BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - III ZR 271/07).

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 11.12.2008 - III ZR 271/07 veranlasst keine Revisionszulassung zur Einheitlichkeitssicherung.

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2008 - 16 U 217/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung eines Handelsvertreterausgleichs für

    Der Senat hat gemäß § 148 ZPO davon abgesehen, wie von der Beklagten mit Schriftsatz 05.09.2008 (Bl. 522 GA) beantragt, das Verfahren bis zur Entscheidung des Verfahrens mit Az. III ZR 271/07 vor dem Bundesgerichtshof auszusetzen.
  • OLG München, 13.02.2009 - 10 U 2367/08

    Prospekthaftung bei Filmfonds: Schadensersatzanspruch wegen Aufklärungsfehler

    Ein Wiedereintritt in mündliche Verhandlung ist auch nicht veranlasst im Hinblick auf den Beschluss des BGH vom 11.12.2008 (Az. III ZR 271/07; vgl. hierzu Schriftsatz der Beklagten zu 2) vom 05.02.2008 = Bl. 800/802 d.A.).

    Da der Bundesgerichtshof seine bisher zu C. III ergangene Rechtsprechung nicht in Frage gestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.2008, a.a.O., Rd. 4), ist eine Abweichung vom oben dargestellten Ergebnis und damit verbunden die Notwendigkeit zum Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung nicht veranlasst.

  • OLG München, 13.02.2009 - 10 U 2245/08

    Kapitalanlage durch Beteiligung an einem Filmfonds: Haftung des

    Ein Wiedereintritt in mündliche Verhandlung ist auch nicht veranlasst im Hinblick auf den Beschluss des BGH vom 11.12.2008 (Az. III ZR 271/07; vgl. hierzu Schriftsatz der Beklagten zu 2) vom 05.02.2008 = Bl. 1038/1040 d.A.).

    Da der Bundesgerichtshof seine bisher zu C. III ergangene Rechtsprechung nicht in Frage gestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.2008, a.a.O., Rd. 4), ist eine Abweichung vom oben dargestellten Ergebnis und damit verbunden die Notwendigkeit zum Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung nicht veranlasst.

  • OLG München, 13.02.2009 - 10 U 2346/08

    Beitritt zu einem Filmfonds: Pflicht zur Aufklärung über die Höhe von

    Ein Wiedereintritt in mündliche Verhandlung ist auch nicht veranlasst im Hinblick auf den Beschluss des BGH vom 11.12.2008 (Az. III ZR 271/07; vgl. hierzu Schriftsatz der Beklagten zu 2) vom 05.02.2008 = Bl. 854/856 d.A.).

    Da der Bundesgerichtshof seine bisher zu C.III ergangene Rechtsprechung nicht in Frage gestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.2008, a.a.O., Rd. 4), ist eine Abweichung vom oben dargestellten Ergebnis und damit verbunden die Notwendigkeit zum Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung nicht veranlasst.

  • BGH, 21.04.2015 - II ZR 168/14

    Fehlender ausreichender Nachweis unzulässiger Angaben in einem

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von der Revision zitierten Entscheidungen des erkennenden Senats und insbesondere nicht aus dem von der Revision in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen gestellten Beschluss des III. Zivilsenats vom 11. Dezember 2008 (III ZR 271/07, zitiert nach juris).
  • OLG München, 27.02.2009 - 17 U 3039/07

    Kapitalanlage durch Beteiligung an einem Filmfonds: Haftung des

    Der Senat sieht in dem Beschluss vom 11.12.2008 - Az. III ZR 271/07 keine Abkehr von dieser Rechtsprechung.
  • OLG München, 27.02.2009 - 17 U 5587/06

    Kapitalanlage durch Beteiligung an einem Filmfonds: Haftung des

    Der Senat sieht in dem Beschluss vom 11.12.2008 - Az. III ZR 271/07 keine Abkehr von dieser Rechtsprechung.
  • OLG München, 23.01.2009 - 25 U 5602/07

    Beteiligung an einem Filmfonds: Informationspflicht des Treuhandkommanditisten

    Aus dem Beschluss des Bundesgerichtshof vom 11.12.2008 - III ZR 271/07 - ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 21.04.2015 - II ZR 169/14

    Rückzahlungsbegehren eines Anlegers bzgl. des erbrachten Beteiligungsbetrags auf

  • OLG München, 27.02.2009 - 17 U 4537/06

    Kapitalanlage durch Beteiligung an einem Filmfonds: Haftung des

  • OLG München, 27.02.2009 - 17 U 5529/06
  • OLG München, 06.02.2009 - 25 U 5551/07

    Kapitalanlegerbeteiligung an einem Filmfonds: Informationspflicht des

  • OLG München, 23.01.2009 - 25 U 3376/07

    Kapitalanlegerbeteiligung an einem Filmfonds: Informationspflicht des

  • OLG München, 05.03.2009 - 23 U 1966/08
  • OLG München, 27.02.2009 - 17 U 2348/08

    Beteiligung an einem Filmfonds: Aufklärungspflichten der Treuhandkommanditistin;

  • OLG München, 12.02.2009 - 25 U 1967/08
  • OLG München, 12.02.2009 - 25 U 2364/08

    Prospekthaftung bei Filmfonds: Schadensersatzanspruch wegen Verstoß gegen

  • OLG München, 20.01.2009 - 5 U 5605/07

    Schadensersatz wegen Beteiligung an einem Filmfonds: Aufklärungspflichten des

  • OLG München, 25.02.2009 - 20 U 5601/07

    Kapitalanlagerecht: Anforderung an die Kausalität zwischen Prospektfehler und

  • OLG Hamburg, 03.11.2015 - 11 U 31/15

    Kapitalanlagerecht: Prospekthaftung; Anforderungen an die Transparenz der Angaben

  • OLG München, 05.03.2009 - 23 U 4058/07

    Schadensersatz wegen Beteiligung an einem Medienfonds: Vorvertragliche

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Rechtsprechung
   BGH, 12.02.2009 - III ZR 271/07 (1)   

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https://dejure.org/2009,9180
BGH, 12.02.2009 - III ZR 271/07 (1) (https://dejure.org/2009,9180)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2009 - III ZR 271/07 (1) (https://dejure.org/2009,9180)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - III ZR 271/07 (1) (https://dejure.org/2009,9180)
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