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BGH, 26.02.2015 - III ZR 279/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 1365 BGB, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Notarielle Pflicht zur Aufklärung über Bestehen und Rechtswirkungen der Vorschrift des § 1365 BGB bei ehelichen Vermögensverhältnissen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1365
Notarielle Pflicht zur Aufklärung über Bestehen und Rechtswirkungen der Vorschrift des § 1365 BGB bei ehelichen Vermögensverhältnissen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.04.1975 - VI ZR 90/74
Aufklärungspflicht des Notars über die Rechtsfolgen von …
Auszug aus BGH, 26.02.2015 - III ZR 279/14
Über Bestehen und Rechtswirkungen der Vorschrift des § 1365 BGB ist, wie das Berufungsgericht verkannt hat, bereits dann aufzuklären, wenn nicht eine Anwendung des § 1365 BGB nach Familien- oder Güterstand oder dem Notar zuverlässig bekannten Vermögensverhältnissen des Veräußerers von vornherein ausscheidet (BGH, Urteil vom 22. April 1975 - VI ZR 90/74, BGHZ 64, 246, 248 f). - OLG Frankfurt, 28.07.2014 - 4 U 84/14
Vorliegen eines Rechtsgeschäfts über das Vermögen als Ganzes
Auszug aus BGH, 26.02.2015 - III ZR 279/14
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 28. Juli 2014 - 4 U 84/14 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).