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   BGH, 04.03.1999 - III ZR 29/98   

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BGH, 04.03.1999 - III ZR 29/98 (https://dejure.org/1999,1298)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1999 - III ZR 29/98 (https://dejure.org/1999,1298)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1999 - III ZR 29/98 (https://dejure.org/1999,1298)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Restitution eines Grundstücks - Grundstücksverkehrsgenehmigung - Aussetzung des Genehmigungsverfahrens - Amtspflichtverletzung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Amtshaftung; Amtspflicht zur Aussetzung der Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Anmeldung von Restitutionsansprüchen an dem gekauften Grundstück; Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • Judicialis

    BGB § 839 Cb, Fe; ; DDR/GVVO § 1; ; DDR/GVVO § 2; ; DDR/AnmeldeVO § 6; ; DDR/AnmeldeVO § 7

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; GVVO § 1; GVVO § 2; AnmVO § 6; AnmVO § 7
    Drittbezogenheit von Amtspflichten bei Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten der Genehmigungsbehörde bei Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 538
  • NJ 1999, 540
  • VersR 2000, 183
  • WM 1999, 1124
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96

    Veräußerung vor Bestandskraft des Restitutionsbeschieds

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - III ZR 29/98
    Überträgt daher der Verfügungsberechtigte das Eigentum an dem restitutionsbelasteten Vermögenswert auf einen Dritten, so erlischt ungeachtet einer etwaigen Pflichtwidrigkeit des Verfügungsberechtigten der Restitutionsanspruch (vgl. nur BVerwG ZOV 1997, 433 f).

    Mit Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung im Beitrittsgebiet am 3. Oktober 1990 konnte der Berechtigte nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 68 ff VwGO gegen die Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung Widerspruch erheben (BVerwG ZOV 1997, 433, 434; Ries, VIZ 1992, 462; Schmidt-Räntsch aaO, § 16 GVVO).

    (2) Nachdem mit Inkrafttreten des Vermögensgesetzes am 29. September 1990 die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verfügungsberechtigten und dem Berechtigten ihre vollständige Ausgestaltung erfahren hatten und weiterhin mit Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung im Beitrittsgebiet am 3. Oktober 1990 die Rechtsschutzmöglichkeiten des Alteigentümers bzw. Berechtigten gegen eine ihn beeinträchtigende Grundstücksverkehrsgenehmigung voll ausgestaltet waren, bestand keine Veranlassung mehr, den betroffenen Alteigentümern über die allgemeinen Rechtsschutzmöglichkeiten hinaus den besonderen Rechtsbehelf des § 7 Abs. 1 AnmeldeVO zu gewähren (ob deshalb eine teleologische Reduktion der Vorschrift in dem Sinne vorzunehmen ist, daß ein zwar noch vor Ablauf der Ausschlußfrist des § 7 Abs. 1 Satz 2 AnmeldeVO gestellter, aber ein nach dem 2. Oktober 1990 abgeschlossenes Rechtsgeschäft betreffender Antrag, das Verfahren wieder aufzugreifen, (nur) als Widerspruch nach § 69 VwGO zu behandeln ist, kann offenbleiben; vgl. hierzu BVerwG ZOV 1997, 433, 434).

  • BGH, 16.01.1992 - III ZR 197/90

    Amtshaftung wegen verfrühter Zwangsvollstreckung in Grundstück des

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - III ZR 29/98
    Dies wäre erst dann anzunehmen, wenn die Abstandnahme des Interessenten vom Vertragsschluß im Hinblick auf das noch unerledigte Restitutionsverfahren als eine völlig unsachgemäße "Über-Reaktion" angesehen werden müßte (vgl. Senatsurteil vom 16. Januar 1992 - III ZR 197/90 - NJW 1992, 2086, 2087).
  • BGH, 15.05.1997 - III ZR 204/96

    Haftung der Aufsichtsbehörde wegen Unterlassens des Einschreitens gegen einen

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - III ZR 29/98
    Der beklagte Landkreis könnte die Kläger nicht auf eine Inanspruchnahme des Landes verweisen, da die an der Entstehung des Schadens beteiligten öffentlichen Hände wirtschaftlich als "ein Ganzes" anzusehen sind; § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB ist insoweit nicht anwendbar (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur BGHZ 135, 354, 368).
  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92

    Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - III ZR 29/98
    Dabei geht es nur darum, den Käufer vor den spezifischen "Restitutions-Risiken" zu schützen, nicht aber darum, ihn vor allen denkbaren wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren, die ihm bei der Durchführung des Kaufvertrages erwachsen können (vgl. Senatsurteil BGHZ 122, 317, 322).
  • OVG Sachsen, 01.12.1994 - 1 S 671/93
    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - III ZR 29/98
    Denn jedenfalls mit dem Eintritt der Bestandskraft des den Restitutionsantrag der Alteigentümer ablehnenden Bescheids schrumpfte das "Rücknahmeermessen" der Behörde (vgl. Sächsisches OVG VIZ 1995, 245, 246 f) auf Null.
  • BGH, 20.11.1998 - V ZR 17/98

    Fälligkeit der Hinterlegung des Kaufpreises bei einem nach der

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - III ZR 29/98
    Dessen ungeachtet kann während dieses Zustands der Verkäufer nicht (endgültig) Zahlung des Kaufpreises fordern und der Käufer mit seiner Zahlung nicht in Verzug geraten (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1998 - V ZR 17/98 - ZIP 1999, 110).
  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95

    Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - III ZR 29/98
    Da der Beklagte mit diesem auf § 7 Abs. 4 AnmeldeVO gestützten Ersuchen ersichtlich zu verhindern suchte, daß die Alteigentümer infolge des dem Beklagten bei der Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung unterlaufenen Verfahrensfehlers Nachteile erleiden, ist der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang zwischen der amtspflichtwidrigen Genehmigung und der Eintragung des Widerspruchs zu bejahen (vgl. Senatsurteil BGHZ 134, 268, 300 ff).
  • BVerwG, 29.10.1997 - 7 B 336.97

    Ablehnender Restitutionsbescheid - Eintritt der Bestandskraft - Unzulässigkeit

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - III ZR 29/98
    Denn ein nach Eintritt der Bestandskraft des Bescheids vom 29. August 1995 eingelegter Widerspruch wäre unzulässig, weil der (vermeintlich) Restitutionsberechtigte von diesem Zeitpunkt an durch die Genehmigung nicht mehr in seinen Rechten verletzt sein kann (BVerwG VIZ 1998, 86, 87).
  • BGH, 10.12.2015 - III ZR 27/14

    Amtshaftung eines Landkreises bei rechtswidriger Erteilung einer

    Dieser soll davor bewahrt werden, im Vertrauen darauf, dass zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung kein Restitutionsverfahren anhängig ist, Aufwendungen zu machen und Dispositionen zu treffen, die sich später als nutzlos herausstellen (Senat, Urteile vom 10. April 2003 - III ZR 38/02, VIZ 2003, 353, 354; vom 10. Mai 2001 - III ZR 223/00, VIZ 2001, 488, 489 und vom 4. März 1999 - III ZR 29/98, VIZ 1999, 346, 347).

    Das Genehmigungserfordernis sowie die Grundbuchsperre nach der Grundstücksverkehrsordnung dienen dazu, das nur schuldrechtlich wirkende Unterlassungsgebot des § 3 Abs. 3 VermG und damit den öffentlich-rechtlichen Restitutionsanspruch verfahrensrechtlich abzusichern (Senat, Urteile vom 20. November 2014 - III ZR 494/13, NJW-RR 2015, 269, 270 Rn. 18 und vom 4. März 1999 - III ZR 29/98, VIZ 1999, 346, 347).

    Eine Überwindung des Unterlassungsgebots kann durch die Genehmigung schon deshalb nicht stattfinden, weil der Verfügungsberechtigte auf ihrer Grundlage nur darauf vertrauen kann, dass zum Zeitpunkt ihrer Erteilung keine Anmeldung vorlag beziehungsweise noch kein Restitutionsverfahren anhängig war (Senat, Urteil vom 4. März 1999 aaO).

    Durch die Erteilung der Genehmigung und ihre nachträgliche Aufhebung werden Rechte und Interessen verschiedener Personen betroffen, so dass auf eine Ermessensentscheidung nicht verzichtet werden kann (OVG Weimar aaO; zur Abwägung des Restitutionsinteresses der Alteigentümer mit dem Veräußerungs- und Erwerbsinteresse des Verfügungsberechtigten beziehungsweise von dessen Vertragspartner im Rahmen des Rücknahmeermessens vgl. Senat, Urteil vom 4. März 1999 - III ZR 29/98, VIZ 1999, 346, 348).

    Er konnte auf Grund der unmittelbar zuvor erteilten Genehmigung darauf vertrauen, dass zu diesem Zeitpunkt keine Anmeldung vorlag beziehungsweise noch kein Restitutionsverfahren anhängig war (vgl. Senat, Urteil vom 4. März 1999 - III ZR 29/98, VIZ 1999, 346, 347).

  • BGH, 21.10.1999 - III ZR 130/98

    Amtspflichtverletzung im Restitutionsverfahren

    Daß die Pflicht der Genehmigungsbehörde, die nachgesuchte Grundstücksverkehrsgenehmigung für den abgeschlossenen Kaufvertrag nicht (sofort) zu erteilen, sondern das Genehmigungsverfahren nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 AnmeldeVO auszusetzen, auch dem Käufer gegenüber besteht, hat der Senat nach Verkündung des Berufungsurteils entschieden (Urteil vom 4. März 1999 - III ZR 29/98 - VIZ 1999, 346, 347).
  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 195/04

    Belastung des Grundstücks durch den Verfügungsberechtigten

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Berechtigte von dem Verfügungsberechtigten zwar Ersatz des ihm aus der Nichtbeachtung von § 3 VermG entstandenen Schadens verlangen, und zwar entweder wegen Verletzung seiner Pflichten aus dem mit § 3 VermG begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis oder nach § 823 Abs. 2 BGB iVm § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG als Schutzgesetz zugunsten des Berechtigten (Senat, BGHZ 128, 210, 215; BGH, Urt. v. 4. März 1999, III ZR 29/98, VIZ 1999, 346, 347; Urt. v. 17. Juni 2004, III ZR 335/03, VIZ 2004, 452, 454).
  • OLG Brandenburg, 23.12.2013 - 2 U 17/12

    Amtspflichtverletzung bei Restitutionsbegehren: Rechtswidrige Erteilung einer

    Da aber nach § 2 Abs. 1 Satz 1 lit a GVO a. F. nicht nur das dingliche Rechtsgeschäft, sondern auch der schuldrechtliche Vertrag der Genehmigung unterworfen sind und diese Tatbestandsvoraussetzung für den Schutz des Restitutionsberechtigten nicht erforderlich ist, ist davon auszugehen, dass die Pflicht der Genehmigungsbehörde, bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen die Grundstücksverkehrsgenehmigung nicht (sogleich) zu erteilen, auch dem Interesse des Vertragspartners des Verfügungsberechtigten dient (BGH Urteil vom 4. März 1999, Az.: III ZR 29/98, zitiert nach juris, Tz. 18; Urteil vom 10. Mai 2001, Az.. III ZR 223/00, zitiert nach juris Tz. 8).

    Sie begründet lediglich das Vertrauen darauf, dass im Zeitpunkt ihrer Erteilung keine Anmeldung vorliegt (BGH, Urteil vom 04.03.1999, Az.: III ZR 29/98, zitiert nach juris, Tz. 18).

  • BGH, 17.06.2004 - III ZR 335/03

    Rechtsnatur der Pflicht zur Information über den Eingang eines

    c) Verletzt der Verfügungsberechtigte das ihm auferlegte Unterlassungsgebot, macht er sich, wenn ihm - wie hier - ein schuldhafter Verstoß gegen die zeitnah zur vorgesehenen Belastung des Grundstücks vorzunehmende Erkundigung über das Vorliegen einer Anmeldung vorzuwerfen ist, wegen positiver Vertragsverletzung des gesetzlichen Schuldverhältnisses oder nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG, der zugunsten des Berechtigten ein Schutzgesetz darstellt, schadensersatzpflichtig (vgl. BGHZ 128, 210, 215; Senatsurteil vom 4. März 1999 - III ZR 29/98 - VIZ 1999, 346, 347).
  • BGH, 10.04.2003 - III ZR 38/02

    Haftung des Amts zur Regelung offener Vermögensfragen wegen unzutreffender

    Diese sollten davor bewahrt werden, im Vertrauen darauf, daß zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung kein Restitutionsverfahren anhängig war und deshalb gegen die Gültigkeit bzw. Durchführbarkeit des Kaufvertrags keine Bedenken bestanden, Aufwendungen zu machen und Dispositionen zu treffen, die sich später als nutzlos oder schädlich herausstellen (Senatsurteil vom 4. März 1999 - III ZR 29/98 - WM 1999, 1124, 1126 f).
  • OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 2 U 16/02

    Vermögensgesetz: Mögliche Amtspflichtverletzung wegen unzureichender Auskunft

    Die Verfügungssperre hat dabei keine dingliche Wirkung, sondern begründet lediglich schuldrechtliche Unterlassungsverpflichtungen und ggf. Schadensersatzansprüche (vgl. BGH, VIZ 1999, 346, 347; Säcker-Busche, aaO, § 3 Rdnr. 93).

    Dieser Anspruch ergibt sich einerseits aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG, der nach allgemeiner Ansicht als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB anzusehen ist (vgl. statt aller BGH, VIZ 1995, 293, 295; Wasmuth, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen, 38. Ergänzungslieferung, § 3 VermG Rdnr. 423 m.w.N.; Säcker-Busche, aaO, Rdnr. 164), und andererseits aus einer positiven Forderungsverletzung des zwischen den Beteiligten bestehenden gesetzlichen Schuldverhältnisses (BGH, VIZ 1999, 346, 347; Wasmuth, aaO, Rdnr. 417 m.w.N.).

  • BGH, 10.05.2001 - III ZR 223/00

    Schadensersatzansprüche wegen Unterlassung der Aussetzung des Verfahrens über die

    Das der Klage dem Grunde nach stattgebende Urteil des Oberlandesgerichts hat der erkennende Senat mit Urteil vom 4. März 1999 (III ZR 29/98 - WM 1999, 1124) aufgehoben.

    Dabei geht es nur darum, den Käufer vor den spezifischen "Restitutions-Risiken" zu schützen, nicht aber darum, ihn vor allen denkbaren wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren, die ihm bei der Durchführung des Kaufvertrags erwachsen können (vgl. das in dieser Sache ergangene Senatsurteil vom 4. März 1999 aaO S. 1126 f).

  • BGH, 03.07.2009 - V ZR 182/08

    Auswirkung von § 11 Abs. 2 S. 1, 2 VZOG auf einen Schadensersatzanspruch wegen

    Entschieden ist das für das Unterlassungsgebot nach § 3 Abs. 3 VermG (Senat, BGHZ 128, 210, 215 ; BGH, Urt. v. 4. März 1999, III ZR 29/98, VIZ 1999, 346, 347; Urt. v. 17. Juni 2004, III ZR 335/03, VIZ 2004, 452, 454; Senat , Urt. v. 16. Dezember 2005, V ZR 195/04, NJW-RR 2006, 733, 734).
  • BGH, 09.11.2006 - III ZR 111/05

    Zu ergreifende Rechtsbehelfsmöglichkeiten nach Ablehnung eines

    Insofern wäre durch die Einlegung eines Widerspruchs und eine rechtzeitige Benachrichtigung des Grundbuchamts durch die Beklagte eine Eigentumsumschreibung auf die Erwerber, gegebenenfalls um den Preis einer Schadensersatzpflicht der Beklagten diesen gegenüber wegen zu Unrecht erteilter Grundstücksverkehrsgenehmigung (vgl. Senatsurteil vom 4. März 1999 - III ZR 29/98 - VIZ 1999, 346, 347), vermieden worden.
  • OLG Dresden, 31.05.2001 - 6 U 122/01

    Amtshaftung - Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen - Grundbuchberichtigung

  • OVG Thüringen, 01.03.2000 - 2 KO 9/97

    Recht der offenen Vermögensfragen; Recht der offenen Vermögensfragen;

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2022 - 26 W 3/20

    1. Eine im Rahmen eines Vergleichs durch den Hauptaktionär erhöhte

  • OLG Brandenburg, 14.12.2010 - 2 U 46/08

    Schadensersatzanspruch aus Amtshaftungsgrundsätzen für die Erteilung einer

  • BVerwG, 31.01.2011 - 8 B 32.10

    Prüfung einer Verfahrensverbindungsentscheidung im Revisionsverfahren

  • OLG Naumburg, 10.02.2004 - 11 U 78/03

    Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem investiven Vertrag zur Absicherung der

  • BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 33.10

    Entfallen des Restitutionsanspruch nach § 3 Abs. 4 S. 3 VermG durch eine wirksame

  • BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 30.10

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch Darlegung sich widersprechender,

  • OLG Brandenburg, 09.10.2020 - 2 U 73/20

    Amtshaftungsansprüche wegen der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • OLG Dresden, 07.04.2011 - 17 W 248/11

    Begriff des bestehenden Rechtsverhältnisses i.S. von § 16 Abs. 2 S. 1 VermG;

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