Rechtsprechung
| BGH, 28.10.2004 - III ZR 294/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
EG-Vertrag Art. 43, Art. 288; Richtlinie 84/253/EWG; Richtlinie 89/48/EWG Art. 4
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- kanzlei.biz
Zulassung als Wirtschaftsprüfer in Deuschland ohne Ablegung einer Eignungsprüfung
- NWB SteuerXpert START
EG-Vertrag Art. 288, Art. 43; Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 Art. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs; Zulassung eines Revisore Contabile nach italienischem Recht zum Wirtschaftsprüfer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Amtshaftung - Urteil verstößt gegen EU-Recht: Staatshaftungsanspruch!
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zulassung eines deutschen Steuerberaters zum Revisore Contabile in Italien reicht zur Ausübung des Wirtschaftsprüferberufs in Deutschland nicht aus
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 08.10.2003 - 1 U 1554/02
- BGH, 28.10.2004 - III ZR 294/03
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2005, 747
- MDR 2005, 270
- EuZW 2005, 30
- VersR 2005, 1286
- BB 2005, 435
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01
BGH billigt Ausschluß der Staatshaftung gegenüber Einlagegläubigern wegen …
Nach dem vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entwickelten gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch für Verstöße der Mitgliedstaaten gegen das Gemeinschaftsrecht kommt eine Haftung des Mitgliedstaats dann in Betracht, wenn die verletzte Gemeinschaftsrechtsnorm bezweckt, dem einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und zwischen diesem Verstoß und dem dem einzelnen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (…vgl. Urteil vom 30. September 2003 - Rs.C-224/01 - Köbler - NJW 2003, 3539 zu Rn. 30, 31 m.umfangr.w.N.; aus der Rechtsprechung des Senats BGHZ 134, 30; 146, 153, 158 f; Beschluß vom 28. Oktober 2004 - III ZR 294/03 - EuZW 2005, 30, 31). - BGH, 02.12.2004 - III ZR 358/03
Amtshaftung - Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch
Hiernach ist der Mitgliedstaat zum Ersatz der Schäden verpflichtet, die dem einzelnen durch diesem zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen, gleichviel, ob der zur Last gelegte Verstoß dem nationalen Gesetzgeber, seiner Verwaltung oder seinen letztinstanzlich entscheidenden Gerichten zuzuschreiben ist, sofern die verletzte Gemeinschaftsrechtsnorm bezweckt, dem einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und zwischen diesem Verstoß und den dem einzelnen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (…vgl. Urteil vom 30. September 2003 - Rs. C-224/01 - Köbler - NJW 2003, 3539 zu Rn. 30, 31 m.umfangr.w.N.; aus der Rechtsprechung des Senats BGHZ 134, 30; 146, 153, 158 f; Beschluß vom 28. Oktober 2004 - III ZR 294/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BGH, 24.11.2005 - III ZR 4/05
Verstoß gegen EU-Richtlinie: Staatshaftung der BRD?
Danach kommt eine Haftung des Mitgliedstaats in Betracht, wenn die verletzte Gemeinschaftsrechtsnorm bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und zwischen diesem Verstoß und dem dem Einzelnen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (vgl. EuGH…, Urteil vom 30. September 2003 - Rs. C-224/01 - Köbler - NJW 2003, 3539 zu Rn. 30, 31 m.umfangr.w.N.; Senatsurteile BGHZ 134, 30, 37; 146, 153, 158 f; Beschluss vom 28. Oktober 2004 - III ZR 294/03 - NJW 2005, 747; Senatsurteil vom 20. Januar 2005 - III ZR 48/01 - NJW 2005, 742, zum Abdruck in BGHZ 162, 49 vorgesehen). - OLG Düsseldorf, 20.05.2005 - 23 U 135/04
Kein Honoraranspruch bei Steuerberatungsvertrag mit Sozietät aus deutschem und …
Der Bundesgerichtshof hat die Auffassung, den Mitgliedstaaten sei es europarechtlich untersagt, eine Eignungsprüfung zu verlangen, kürzlich als so "klar und eindeutig zu verneinen" bezeichnet, dass noch nicht einmal eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen sei (BGH, Beschluss vom 28.10.2004, BGHReport 2005, 234).
