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   BGH, 22.09.2005 - III ZR 295/04   

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https://dejure.org/2005,333
BGH, 22.09.2005 - III ZR 295/04 (https://dejure.org/2005,333)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2005 - III ZR 295/04 (https://dejure.org/2005,333)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2005 - III ZR 295/04 (https://dejure.org/2005,333)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 652, 434, 276 (Fa), 328, 311 Abs. 2
    Aufklärungspflicht des Maklers über unrichtige Angaben des Verkäufers zum Zustand des Kaufobjektes

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Aufklärungspflicht des durch Provisionsklausel begünstigten Maklers - Hausbockbefall einer Jugendstilvilla

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Immobilienmaklervertrag: Aufklärungspflicht des Maklers hinsichtlich Gebäudeschäden; Wirksamkeit der Beurkundung des Hauptvertrags; Provisionsanspruch gegen den Vertragsgegner eines Kunden; Einbeziehung der Grundsätze der culpa in contrahendo; Vereinbarung eines ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Aufklärungspflicht des Makers über unrichtige Angaben seines Kunden

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufklärungspflicht des Maklers; Provisionsanspruch

  • Judicialis

    BGB § 276 (Fa); ; BGB § 328; ; BGB § 652

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 328; BGB § 652
    Makler mit Provisionsanspruch gegen den Vertragspartner seines Kunden muss über unrichtige Angaben seines Kunden zum Verkaufsgegenstand aufklären

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Aufklärungspflicht des Maklers über Falschangaben seines Kunden, Treuepflichten im Rechtsverhältnis des Versprechenden zum Dritten beim Vertrag zugunsten Dritter; Rückforderung des Maklerlohns nach Rücktritt vom Hauptvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276 § 328 § 652
    Offenbarungspflichten des Maklers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für falsche Verkäuferangaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Aufklärungspflicht

  • vermoegenaufbauen.de (Kurzinformation)

    Aufklärungsfristen des Maklers

  • lw.com PDF (Leitsatz und Kurzinformation)

    Aufklärungspflichten des durch Provisionsklausel begünstigten Maklers

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Haftung des Immobilienmaklers für unrichtige Angaben des eigenen Auftraggebers (Verkäufer)

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Leitsatz)

    Sorgfaltspflichten eines Immobilienmaklers

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht des Maklers bei vom Verkäufer verschwiegenen Mängeln

Besprechungen u.ä. (2)

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Aufklärungspflicht des Maklers über Falschangaben seines Kunden, Treuepflichten im Rechtsverhältnis des Versprechenden zum Dritten beim Vertrag zugunsten Dritter; Rückforderung des Maklerlohns nach Rücktritt vom Hauptvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Makler verschweigt Befall mit Hausbock: Rückzahlung der Provision! (IBR 2005, 714)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3778
  • MDR 2006, 383
  • DNotZ 2006, 183
  • NZM 2005, 955
  • ZMR 2006, 133
  • VersR 2006, 218
  • WM 2005, 2244
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.04.1970 - KZR 7/69

    Ausschließlichkeitsvereinbarung als Vertrag zugunsten

    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - III ZR 295/04
    Vielmehr erwirbt der Dritte lediglich ein abgespaltenes Forderungsrecht (vgl. hierzu BGHZ 54, 145, 147).
  • BGH, 29.04.1953 - VI ZR 63/52

    Sturz aus dem Zug - § 1 HPflG, Mitverschulden der Mutter, §§ 254, 278 BGB

    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - III ZR 295/04
    Insofern wird das Verhältnis zwischen dem Dritten und dem Versprechenden als vertragsähnlich angesehen (vgl. BGHZ 9, 316, 318).
  • BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97

    Anspruch des Maklers aus dem Grundstückskaufvertrag; Einwand der Verflechtung des

    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - III ZR 295/04
    Anders als in dem Fall, über den der Senat in BGHZ 138, 170, 172 entschieden hat, fehlt es hier an einer maklervertraglichen Beziehung zwischen den Parteien.
  • BGH, 14.12.2000 - III ZR 3/00

    Wegfall des Anspruchs auf Zahlung von Maklerlohn nach Aufhebung des Kaufvertrages

    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - III ZR 295/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats entfällt der Anspruch auf Zahlung des Maklerlohns, wenn die Wandlung des vom Makler nachgewiesenen oder vermittelten Kaufvertrags wegen eines arglistig verschwiegenen Sachmangels erfolgt, sofern infolge derselben Täuschung der Käufer auch zur Anfechtung des Kaufvertrags nach § 123 BGB berechtigt gewesen wäre (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00 - NJW 2001, 966, 967).
  • BGH, 09.07.2009 - III ZR 104/08

    Rechtsfolgen der Geltendmachung des sog. "großen Schadensersatzes" wegen

    Er hat nämlich in einem Fall, in dem der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen und der Käufer mit Erfolg gegen diesen Wandelungsklage erhoben hatte, befunden, es sei hier zu beachten, dass wegen desselben Mangels ein Anfechtungsrecht neben den kaufrechtlichen Gewährleistungsvorschriften bestehe und der Vollzug der Wandelung daher zugleich das aus derselben Fehlerquelle stammende, alternative Recht des Käufers, den Kaufvertrag ex tunc zu beseitigen, realisiere (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 2000 aaO; zu einer ähnlichen Fallkonstellation, bei der vor dem Hintergrund behaupteten arglistigen Verhaltens während der Anhängigkeit des Rechtsstreits im Berufungsverfahren eine notarielle Vergleichsvereinbarung über einen "Wandelungsvertrag mit Auflassung" geschlossen wurde, vgl. Senatsurteil vom 22. September 2005 - III ZR 295/04 - NJW 2005, 3778, 3779) .
  • OLG Stuttgart, 07.12.2011 - 3 U 135/11

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Anspruch auf Rückzahlung eines Maklerhonorars bei

    Besteht wegen desselben vom Verkäufer arglistig verschwiegenen Mangels neben den kaufrechtlichen Gewährleistungsvorschriften ein Anfechtungsrecht und realisiert der Vollzug der Wandelung daher zugleich das aus derselben Fehlerquelle stammende, alternative Recht des Käufers, den Kaufvertrag ex tunc zu beseitigen, entfällt der Provisionsanspruch des Maklers (vgl. BGH NJW 2001, 966; BGH NJW 2005, 3778: Abschluss einer notariellen Vergleichsvereinbarung über einen "Wandelungsvertrag mit Auflassung" während der Anhängigkeit des Rechtsstreits im Berufungsverfahren vor dem Hintergrund behaupteten arglistigen Verhaltens des Verkäufers).

    Der Hauptvertrag muss lediglich an der von Anfang an durch den "Makel der Anfechtbarkeit" bewirkten Unvollkommenheit wirtschaftlich scheitern (BGH NJW 2001, 966; BGH NJW 2005, 3778; BGH NJW 2010, 2810).

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 224/06

    Provisionsanspruch des Maklers bei Veräußerung eines restitutionsbefangenen

    Denn nach den Feststellungen des Berufungsgerichts war die für eine Arglistanfechtung maßgebliche Jahresfrist des § 124 Abs. 1 BGB bereits abgelaufen, als der Beklagte mit Rücksicht auf behauptete falsche Zusicherungen der Verkäuferin den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärte (vgl. zu den Auswirkungen eines Anfechtungsrechts auf den Provisionsanspruch Senatsurteile vom 14. Dezember 2000 aaO; vom 22. September 2005 - III ZR 295/04 - NJW 2005, 3778, 3779).
  • OLG Naumburg, 15.06.2012 - 10 U 8/10

    Vertrag zugunsten Dritter: Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Angaben

    Wer sich an einen Makler wendet, um ein Grundstück zu erwerben, darf in der Regel davon ausgehen, dass der Makler von der Gegenseite beauftragt worden ist, das Objekt zu vermitteln (BGH, Urteil vom 22. September 2005, Az: III ZR 295/04, NJW 2005, 3779; Palandt-Sprau, BGB, 69. Aufl., § 652, Rn 4).

    Für die Beurteilung einer Pflichtverletzung aus diesem Verhältnis kommt es dabei, wenn der Versprechende - wie hier - gegenüber dem Dritten nur Schuldner und der Dritte dem Versprechenden gegenüber nur Gläubiger ist, entscheidend darauf an, ob die verletzte Pflicht als eine des Gläubigers angesehen werden kann (BGH, Urteil vom 22. September 2005, a.a.O.) Gemäß § 241 Abs. 2 BGB war der Beklagte gegenüber den Klägern insoweit verpflichtet, sie vor Vermögensschäden zu bewahren.

  • OLG Hamm, 13.09.2007 - 28 U 33/05

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender

    Soweit im Übrigen der Bundesgerichtshof (BGH NJW 2005, 3778) Aufklärungspflichten eines durch eine Provisionsklausel begünstigten Maklers angenommen hat, kann hieraus nicht auf eine eigenständige Redeverpflichtung der Klägerin geschlossen werden, dass sie die vertraglichen Honoraransprüche erst nach dem Abschluss der Unternehmenskaufverträge und dem Fälligwerden des Kaufpreisanspruchs - letztlich also gegenüber den künftigen Unternehmensträgern ihrer Honorarschuldnerin - geltend machen wollte.
  • OLG Hamm, 19.12.2019 - 18 U 22/19

    Rücktritt vom Kaufvertrag und Entfallen des Provisionsanspruchs

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. Urteil vom 14.12.2000, Az. III ZR 3/00, NJW 2001, 966), die allerdings Hauptverträge betrifft, die noch dem Recht vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 unterlagen, entfällt der Provisionsanspruch indes dann, wenn die Wandelung des Hauptvertrags wegen eines arglistig verschwiegenen Sachmangels erfolgt, sofern infolge derselben Täuschung der Käufer auch zur Anfechtung des Kaufvertrags nach § 123 BGB berechtigt gewesen wäre (auch BGH, Urt. v. 22.09.2005, Az. III ZR 295/04, NJW 2005, S. 3778, 3779 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.04.2014 - 18 U 72/13

    Rückforderung der für die Vermittlung eines Darlehensnehmers gezahlten Provision

    Voraussetzung für diese Gleichbehandlung von Gewährleistung und Vertragsanfechtung sei, dass der Käufer seine Gewährleistungsrechte innerhalb der einjährigen Anfechtungsfrist des § 124 Abs. 1 BGB geltend gemacht habe (BGH, Urt. v. 14.12.2000 - III ZR 3/00, NJW 2001, 966, 967; Urt. v. 22.9.2005 - III ZR 295/04, NJW 2005, 3778, 3779; vgl. auch BGH, Urt. v. 09.07.2009 - III ZR 104/08, NJW 2009, 2810, 2811 f.).
  • OLG Hamm, 14.01.2009 - 20 U 40/08

    Die trotz Zusage des Agenten unterlassene Vorbereitung der Anzeige einer

    Es handelt sich um ein vertragsähnliches Verhältnis, das zugunsten des Dritten auch vertragliche Nebenpflichten begründet (vgl. BGH NJW 2005, 3778).
  • BGH, 12.10.2005 - VIII ZR 179/05

    Änderung der Entscheidung des Berufungsgerichts über die vorläufige

    Der von der Beklagten angeführte Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 2005 - III ZR 295/04 (unveröffentlicht) rechtfertigt keine andere Beurteilung, da mangels näherer Begründung nicht ersichtlich ist, dass ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt.
  • OLG Hamm, 14.10.2009 - 20 U 40/08

    Ansprüche des künftigen Bezugsberechtigten aus einer Lebensversicherung wegen

    Es handelt sich um ein vertragsähnliches Verhältnis, das zugunsten des Dritten auch vertragliche Nebenpflichten begründet (vgl. BGH NJW 2005, 3778).
  • KG, 19.04.2007 - 12 U 67/06

    Makler- bzw. Anlagevermittlungsvertrag: Notwendigkeit der Einordnung der

  • LG Paderborn, 16.05.2012 - 3 O 533/11

    Schadensersatz wegen Beratungspflichtverletzung durch einen Versicherungsagenten

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