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   BGH, 30.10.2003 - III ZR 32/00   

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https://dejure.org/2003,4246
BGH, 30.10.2003 - III ZR 32/00 (https://dejure.org/2003,4246)
BGH, Entscheidung vom 30.10.2003 - III ZR 32/00 (https://dejure.org/2003,4246)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - III ZR 32/00 (https://dejure.org/2003,4246)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Formnichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages wegen Bezugnahme; Besondere Formerfordernisse bei Bezugnahme auf ein Bodengutachten; Bestimmung der vertraglichen Beschaffenheit des Gebäudes; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Auseinandersetzung mit ...

  • Judicialis

    BGB § 313 Satz 1 a.F.; ; BGB § 313 Satz 2 a.F.; ; ZPO § 530 Abs. 2 a.F.; ; ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 a.F.; ; ZPO § 537 a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Aufrechnung; Bezugnahme auf weitere Urkunden in einem notariellen Kaufvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reichweite der Beurkundungsbedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nochmals: Muss ein zwingend zu beachtendes Bodengutachten beurkundet werden? (IBR 2004, 19)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 284
  • BauR 2004, 672
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.03.1997 - V ZR 9/96

    Rückübertragung eines zur Abwendung einer Enteignung verkauften Grundstücks nach

    Auszug aus BGH, 30.10.2003 - III ZR 32/00
    Sie vertritt aber unter Bezugnahme auf das Urteil BGHZ 135, 92, 95 die Auffassung, tatsächlichen Umständen seien Tatsachen in juristischer Einkleidung gleichzustellen, wenn dies durch einen einfachen Rechtsbegriff - wie hier "Unwirksamkeit der Kaufverträge" - geschehe, der jedem Teilnehmer des Rechtsverkehrs geläufig sei.

    Der hier zu beurteilende Sachverhalt weicht maßgebend von der dem Urteil BGHZ 135, 92, 95 zugrundeliegenden Konstellation ab, bei der - in bezug auf den von den Parteien verwendeten Begriff der Rechtsnachfolge - erstmals in der Revisionsverhandlung die Aktivlegitimation der Klägerin bestritten wurde.

  • BGH, 18.03.1993 - I ZR 48/91

    Ausreichende Berufungsbegründung bei Bezugnahme auf geordnete Urkundensammlung

    Auszug aus BGH, 30.10.2003 - III ZR 32/00
    Hält die erste Instanz diese Gegenforderung für unbegründet, muß der Berufungskläger sich mit diesem selbständigen prozessualen Anspruch in einer den Anforderungen des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO a.F. genügenden Weise auseinandersetzen (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 1993 - I ZR 48/91 - NJW 1993, 1866).
  • BGH, 29.04.1986 - IX ZR 145/85

    Zurückbehaltungsrecht des Anfechtungsgegners gegenüber Anspruch aus Anfechtung;

    Auszug aus BGH, 30.10.2003 - III ZR 32/00
    Das Berufungsgericht wäre im übrigen nach § 537 ZPO a.F. verpflichtet gewesen, die von der Beklagten erstinstanzlich erhobene Einrede des Zurückbehaltungsrechts zu berücksichtigen, ohne daß sie im Berufungsverfahren erneut hätte erhoben werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1986 - IX ZR 145/85 - NJW-RR 1986, 991, 992).
  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 278/01

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Bodengutachtens

    Auszug aus BGH, 30.10.2003 - III ZR 32/00
    Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Rechtsstreit zwischen der hiesigen Beklagten als Verkäuferin und dem Erwerber H. , aus dessen Verkaufsfall im anhängigen Rechtsstreit ebenfalls Provisionsansprüche erhoben werden, durch Urteil vom 14. März 2003 (V ZR 278/01 - NJW-RR 2003, 1136) entschieden, ein Bodengutachten, das nach der Baubeschreibung zu beachten sei, nicht aber die vertragliche Beschaffenheit des Gebäudes bestimme, bedürfe keiner Beurkundung.
  • BGH, 12.06.1997 - V ZB 8/97

    Anforderungen an Berufungsbegründung bei Aufrechnung mit weiteren Forderungen

    Auszug aus BGH, 30.10.2003 - III ZR 32/00
    Verzichtet er hierauf und wird zur Begründung der Berufung die (erneute) Aufrechnung mit einer Gegenforderung geltend gemacht, kann auf eine Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil nur verzichtet werden, wenn die im Berufungsrechtszug erstmals zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung weder mit der Klageforderung noch mit einer in der angefochtenen Entscheidung aberkannten Gegenforderung in rechtlichem oder tatsächlichem Zusammenhang steht (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Juni 1997 - V ZB 8/97 - NJW 1997, 3449).
  • OLG Hamm, 10.09.2012 - 22 U 67/11

    Erforderlichkeit der Mitbeurkundung eines in einem Grundstückskaufvertrag in

    Ein Bodengutachten bedarf demgegenüber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung selbst dann nicht der Beurkundung, wenn es nach der Baubeschreibung zu beachten ist, nicht aber die vertragliche Beschaffenheit des Gebäudes bestimmt (BGH, NJW-RR 2004, 284; DNotZ 2003, 698 = NJW-RR 2003, 1136).
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   BGH, 28.02.2002 - III ZR 32/00   

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BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - III ZR 32/00 (https://dejure.org/2002,29209)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 278/01

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Bodengutachtens

    Auszug aus BGH, 28.02.2002 - III ZR 32/00
    Die Verhandlung und Entscheidung in dieser Sache wird bis zur Erledigung des Revisionsverfahrens RO Wohnungs- und Gewerbebau GmbH u.a. ./. Herzog - V ZR 278/01 - ausgesetzt (§ 148 ZPO).
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