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   BGH, 22.05.2003 - III ZR 32/02   

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https://dejure.org/2003,1713
BGH, 22.05.2003 - III ZR 32/02 (https://dejure.org/2003,1713)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2003 - III ZR 32/02 (https://dejure.org/2003,1713)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - III ZR 32/02 (https://dejure.org/2003,1713)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Inhalt des Amtshaftungsanspruchs; Zuweisung eines nicht bebaubaren Neugrundstücks statt eines werthaltigen Baugrundstücks; Revisionsrechtliche Überprüfung tatrichterlicher Würdigung; Anforderungen an Darlegungslast ; Beweiserleichterungen des § 287 Zivilprozessordnung ...

  • Judicialis

    ZPO § 287

  • ra.de
  • captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Auch der III. Zivilsenat des BGH unter Mitwirkung des Bundesrichters Galke sieht im § 287 ZPO eine Darlegungs- und Beweislasterleichterung zugunsten des Klägers mit Revisionsurteil vom 22.5.2003 - III ZR 32/02 -.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 839 249
    Höhe des Amtshaftungsanspruchs bei Zuweisung eines kontaminierten Grundstücks in einem Umlegungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Amtshaftung wegen Überplanung von Altlastenflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Auch der III. Zivilsenat des BGH unter Mitwirkung des Bundesrichters Galke sieht im § 287 ZPO eine Darlegungs- und Beweislasterleichterung zugunsten des Klägers mit Revisionsurteil vom 22.5.2003 - III ZR 32/02 -.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Amtshaftung bei Zuweisung eines Altlastengrundstücks (IBR 2003, 576)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3558 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 1285
  • ZfBR 2003, 691
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1960 - GSZ 1/60

    Sportplatzasche - § 839 BGB, keine Naturalrestitution

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - III ZR 32/02
    Die von den Klägern ursprünglich beanspruchte, jetzt aber nicht mehr im Streit befindliche Naturalrestitution durch Zuweisung eines anderen Grundstücks widerstreitet der Besonderheit des Amtshaftungsanspruchs, die darin besteht, daß er - abweichend vom Grundsatz der Naturalrestitution - in der Regel auf Ersatz in Geld, allenfalls auf Wertersatz, jedoch nicht auf Wiedergutmachung durch eine dem Amt zuzurechnende Handlung geht (GSZ in BGHZ 34, 99, 104 ff; Senatsurteil BGHZ 78, 274, 276; Staudinger/Wurm, 13. Bearb. 2002, § 839 Rn. 247 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.1980 - III ZR 74/78

    Ordentlicher Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - III ZR 32/02
    Die von den Klägern ursprünglich beanspruchte, jetzt aber nicht mehr im Streit befindliche Naturalrestitution durch Zuweisung eines anderen Grundstücks widerstreitet der Besonderheit des Amtshaftungsanspruchs, die darin besteht, daß er - abweichend vom Grundsatz der Naturalrestitution - in der Regel auf Ersatz in Geld, allenfalls auf Wertersatz, jedoch nicht auf Wiedergutmachung durch eine dem Amt zuzurechnende Handlung geht (GSZ in BGHZ 34, 99, 104 ff; Senatsurteil BGHZ 78, 274, 276; Staudinger/Wurm, 13. Bearb. 2002, § 839 Rn. 247 m.w.N.).
  • BGH, 15.02.2001 - III ZR 120/00

    Ausgleichspflicht der Bundesrepublik Deutschland bei durch einen

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - III ZR 32/02
    Die personale Konstruktion des Amtshaftungsanspruchs (Senatsurteil BGHZ 146, 385, 388 f) steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden

    Es verstößt nicht gegen die Besonderheit des Amtshaftungsanspruchs, die darin besteht, daß er - abweichend vom Grundsatz der Naturalrestitution - in der Regel auf Ersatz in Geld, allenfalls auf Wertersatz, jedoch nicht auf Wiedergutmachung durch eine dem Amt zuzurechnende Handlung geht (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 2003 - III ZR 32/02 = NVwZ 2003, 1285).

    Dementsprechend hat der Senat in dem eine vergleichbare Fallgestaltung betreffenden Urteil vom 22. Mai 2003 (aaO) in Übereinstimmung mit der Vorinstanz den dortigen Klägern auf die ihnen Zug um Zug gegen die Übertragung des Grundstücks zuerkannte Hauptforderung auch die gesetzlichen Zinsen zugesprochen.

  • BGH, 02.02.2017 - III ZR 41/16

    Amtshaftung: Schadenersatzanspruch wegen des Erwerbs eines Grundstücks im

    Grund dafür ist, dass kein Rechtszwang auf die weitere Amtsführung - etwa zur Aufhebung eines Verwaltungsakts - mittels eines auf Naturalrestitution gerichteten Schadenersatzanspruchs ausgeübt werden soll (st. Rspr., siehe nur BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1960 - GSZ 1/60, BGHZ 34, 99, 105 f; Senat, Urteile vom 1. Juli 1976 - III ZR 187/73, BGHZ 67, 92, 100; vom 25. September 1980 - III ZR 74/78, BGHZ 78, 274, 276; vom 25. Februar 1993 - III ZR 9/92, BGHZ 121, 368, 374; vom 22. Mai 2005 - III ZR 32/02, NVwZ 2003, 1285 und vom 4. Juli 2013 - III ZR 201/12, BGHZ 197, 375 Rn. 26, 28; siehe auch BeckOGK/Dörr, BGB, aaO, Rn. 517 mwN; Palandt/Sprau, aaO, Rn. 78; Stein/Itzel/Schwall, aaO, Rn. 170 mwN).
  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 72/03

    Belehrungspflichten des Notars bei isolierter Beurkundung der Vertragsannahme

    Die beantragte Zug-um-Zug-Verurteilung berücksichtigt den Grundsatz des Vorteilsausgleichs; der Kläger läßt sich empfangene Vorteile, nämlich das Wohnungseigentum an dem Studentenappartement, auf den beanspruchten Schadensersatz in Geld anrechnen (vgl. Sandkühler aaO Rn. 152; zu § 839 BGB: Senatsurteil vom 22. Mai 2003 - III ZR 32/02 - NVwZ 2003, 1285; RG JW 1937, 1917, 1918, 1919).
  • OLG München, 08.07.2010 - 17 U 5267/09

    Kapitalanlage durch finanzierte Kommanditbeteiligung an einer Medienfonds-GmbH &

    Es verstößt nicht gegen die Besonderheit des Amtshaftungsanspruchs, die darin besteht, daß er - abweichend vom Grundsatz der Naturalrestitution - in der Regel auf Ersatz in Geld, allenfalls auf Wertersatz, jedoch nicht auf Wiedergutmachung durch eine dem Amt zuzurechnende Handlung geht (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 2003 - III ZR 32/02 = NVwZ 2003, 1285).

    Dementsprechend hat der Senat in dem eine vergleichbare Fallgestaltung betreffenden Urteil vom 22. Mai 2003 (aaO) in Übereinstimmung mit der Vorinstanz den dortigen Klägern auf die ihnen Zug um Zug gegen die Übertragung des Grundstücks zuerkannte Hauptforderung auch die gesetzlichen Zinsen zugesprochen.".

  • OLG München, 08.02.2010 - 17 U 2893/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Schuldhafte Verletzung der Pflicht zur

    Es verstößt nicht gegen die Besonderheit des Amtshaftungsanspruchs, die darin besteht, daß er - abweichend vom Grundsatz der Naturalrestitution - in der Regel auf Ersatz in Geld, allenfalls auf Wertersatz, jedoch nicht auf Wiedergutmachung durch eine dem Amt zuzurechnende Handlung geht (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 2003 - III ZR 32/02 = NVwZ 2003, 1285).

    Dementsprechend hat der Senat in dem eine vergleichbare Fallgestaltung betreffenden Urteil vom 22. Mai 2003 (aaO) in Übereinstimmung mit der Vorinstanz den dortigen Klägern auf die ihnen Zug um Zug gegen die Übertragung des Grundstücks zuerkannte Hauptforderung auch die gesetzlichen Zinsen zugesprochen.".

  • OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 23 U 228/08

    Entgangener Gewinn; Zinsanspruch: Substantiierungspflicht hinsichtlich der

    Es verstößt nicht gegen die Besonderheit des Amtshaftungsanspruchs, die darin besteht, daß er - abweichend vom Grundsatz der Naturalrestitution - in der Regel auf Ersatz in Geld, allenfalls auf Wertersatz, jedoch nicht auf Wiedergutmachung durch eine dem Amt zuzurechnende Handlung geht (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 2003 - III ZR 32/02 = NVwZ 2003, 1285).

    Dementsprechend hat der Senat in dem eine vergleichbare Fallgestaltung betreffenden Urteil vom 22. Mai 2003 (aaO) in Übereinstimmung mit der Vorinstanz den dortigen Klägern auf die ihnen Zug um Zug gegen die Übertragung des Grundstücks zuerkannte Hauptforderung auch die gesetzlichen Zinsen zugesprochen.".

  • OLG München, 29.03.2010 - 17 U 3457/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Schuldhafte Verletzung der Pflicht zur

    Es verstößt nicht gegen die Besonderheit des Amtshaftungsanspruchs, die darin besteht, dass er - abweichend vom Grundsatz der Naturalrestitution - in der Regel auf Ersatz in Geld, allenfalls auf Wertersatz, jedoch nicht auf Wiedergutmachung durch eine dem Amt zuzurechnende Handlung geht (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 2003 - III ZR 32/02 = NVwZ 2003, 1285).

    Dementsprechend hat der Senat in dem eine vergleichbare Fallgestaltung betreffenden Urteil vom 22. Mai 2003 (a.a.O. ) in Übereinstimmung mit der Vorinstanz den dortigen Klägern auf die ihnen Zug um Zug gegen die Übertragung des Grundstücks zuerkannte Hauptforderung auch die gesetzlichen Zinsen zugesprochen.".

  • OLG München, 08.07.2010 - 17 U 5149/09

    Kapitalanlage durch finanzierte Kommanditbeteiligung an einer Medienfonds-GmbH &

    Es verstößt nicht gegen die Besonderheit des Amtshaftungsanspruchs, die darin besteht, daß er - abweichend vom Grundsatz der Naturalrestitution - in der Regel auf Ersatz in Geld, allenfalls auf Wertersatz, jedoch nicht auf Wiedergutmachung durch eine dem Amt zuzurechnende Handlung geht (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 2003 - III ZR 32/02 = NVwZ 2003, 1285 ).

    Dementsprechend hat der Senat in dem eine vergleichbare Fallgestaltung betreffenden Urteil vom 22. Mai 2003 (aaO) in Übereinstimmung mit der Vorinstanz den dortigen Klägern auf die ihnen Zug um Zug gegen die Übertragung des Grundstücks zuerkannte Hauptforderung auch die gesetzlichen Zinsen zugesprochen.".

  • OLG München, 08.02.2010 - 17 U 3960/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen;

    Es verstößt nicht gegen die Besonderheit des Amtshaftungsanspruchs, die darin besteht, dass er - abweichend vom Grundsatz der Naturalrestitution - in der Regel auf Ersatz in Geld, allenfalls auf Wertersatz, jedoch nicht auf Wiedergutmachung durch eine dem Amt zuzurechnende Handlung geht (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 2003 - III ZR 32/02 = NVwZ 2003, 1285).

    Dementsprechend hat der Senat in dem eine vergleichbare Fallgestaltung betreffenden Urteil vom 22. Mai 2003 (a. a. O.) in Übereinstimmung mit der Vorinstanz den dortigen Klägern auf die ihnen Zug um Zug gegen die Übertragung des Grundstücks zuerkannte Hauptforderung auch die gesetzlichen Zinsen zugesprochen.".

  • BFH, 08.09.2015 - V B 5/15

    Festsetzungsfrist von Zinsbescheiden - Verschulden des FA - Aussetzung des

    Abgesehen davon, dass für die Geltendmachung eines derartigen Anspruchs nicht die Finanzgerichtsbarkeit, sondern die ordentlichen Gerichte (Landgerichte) zuständig sind (Art. 34 Satz 3 GG i.V.m. § 71 Abs. 2 Nr. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes), ist ein Amtshaftungsanspruch als eine auf den Staat übergeleitete Beamtenhaftung nur auf Geldersatz gerichtet und nicht auf Naturalrestitution durch Vornahme oder Unterlassen einer Amtshandlung (BFH-Beschluss vom 19. September 2008 IX B 108/08, juris unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Mai 2003 III ZR 32/02, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2003, 1285).
  • OLG München, 08.02.2010 - 17 U 2966/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verletzung der Pflicht des

  • OLG München, 08.02.2010 - 17 U 2097/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verletzung der Pflicht des

  • OLG München, 15.11.2010 - 17 U 3102/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtverletzung

  • OLG München, 15.11.2010 - 17 U 3448/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung zur kreditfinanzierten Beteiligung an

  • OLG München, 02.08.2010 - 17 U 2762/09

    Haftung des Kapitalanlageberaters: Aufklärungspflicht über versteckte

  • OLG München, 08.03.2010 - 17 U 4719/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Schuldhafte Verletzung der Pflicht zur

  • OLG München, 27.02.2012 - 17 U 3670/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Höhe von

  • OLG München, 23.01.2012 - 17 U 2892/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über verdeckte

  • OLG München, 15.11.2010 - 17 U 3848/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtverletzung

  • OLG München, 15.11.2010 - 17 U 3842/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Pflicht zur Prüfung des Anlagekonzepts auf

  • OLG München, 23.09.2010 - 17 U 2482/10

    Pflichten des Anlageberaters und Anlagevermittlers: Prüfung des Kapitalkonzepts

  • OLG München, 08.02.2010 - 17 U 3852/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verletzung der Pflicht des

  • OLG München, 08.02.2010 - 17 U 3747/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verletzung der Pflicht des

  • OLG München, 08.02.2010 - 17 U 3460/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verletzung der Pflicht des

  • OLG München, 08.02.2010 - 17 U 3533/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verletzung der Pflicht des

  • OLG München, 08.02.2010 - 17 U 2623/09

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers bei unterlassener Plausibilitätsprüfung des

  • OLG München, 27.02.2012 - 17 U 2898/11

    Aufklärungspflicht der anlageberatenden Banküber die Höhe der Rückvergütungen für

  • OLG München, 08.07.2010 - 17 U 5542/09

    Kapitalanlage durch finanzierte Kommanditbeteiligung an einer Medienfonds-GmbH &

  • OLG München, 29.03.2010 - 17 U 3088/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Schuldhafte Verletzung der Pflicht zur

  • OLG München, 08.02.2010 - 17 U 3816/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verletzung der Pflicht des

  • BFH, 19.09.2008 - IX B 108/08

    Festungsfrist nicht wiedereinsetzungsfähig - regelmäßig keine Naturalrestitution

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