Rechtsprechung
BGH, 25.11.2004 - III ZR 325/03 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Wolters Kluwer
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Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung zur Revision hinsichtlich des Wertes der Beschwer; Bedeutung des Umfangs eines abgewiesenen Anspruchs hinsichtlich einer Kapitalanlage für die Bestimmung des Wertes der Beschwer; Bestimmung des Zeitpunkts ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGZPO § 26 Nr. 8; ZPO § 4 Abs. 1
Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung eines Zinsanspruchs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 24.10.2003 - 13 U 125/02
- BGH, 25.11.2004 - III ZR 325/03
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.03.1994 - VII ZR 146/93
Zinsen als Hauptanspruch
Auszug aus BGH, 25.11.2004 - III ZR 325/03
Diese sind Hauptforderungen im Sinne des § 4 ZPO, auch wenn - wie hier - ein anderer Teil des Hauptanspruchs noch in demselben Rechtszug anhängig ist (BGH, Urteil vom 24. März 1994 - VII ZR 146/93 = NJW 1994, 1869, 1870).
- BGH, 21.10.2021 - V ZB 52/20
ZPO § 866 Abs. 1 Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek können Zinsen, …
Denn ebenso wie Zinsen im Erkenntnisverfahren mit dem Erlöschen der Hauptforderung selbst zur Hauptforderung werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1957 - VII ZR 135/57, BGHZ 26, 174, 175; Urteil vom 14. März 1994 - VII ZR 146/93, NJW 1994, 1869, 1870; Beschluss vom 25. November 2004 - III ZR 325/03, juris Rn. 5; jeweils zu § 4 ZPO), werden sie im Vollstreckungsverfahren zur Hauptforderung, wenn die im Titel ausgewiesene Hauptforderung zwischenzeitlich erloschen ist, etwa weil sie nach Erlass des Titels erfüllt wurde (§ 362 BGB). - OLG München, 30.09.2011 - 34 Wx 356/11
Grundbuchverfahren: Eintragung kapitalisierter Zinsen im Rahmen einer …
Zuzugeben ist der Beteiligten, dass Zinsen aus der Hauptforderung nicht schon dann Hauptsache sind, wenn sie kapitalisiert geltend gemacht werden (BGH vom 25.11.2004, III ZR 325/03 bei juris). - OLG München, 15.04.2016 - 34 Wx 37/16
Im Vollstreckungstitel als Nebenforderung ausgewiesene Zinsen können bei …
Die dort titulierten Hauptforderungen, von der die Zinsen als Nebenforderung abhängen (BGH vom 25.11.2004, III ZR 325/03, juris), wurde antragsgemäß in voller Höhe eingetragen, so dass schon daraus ersichtlich ist, dass die titulierten Zinsen nicht wegen zwischenzeitlicher Erledigung des Hauptanspruchs zur Hauptforderung geworden sind (vgl. OLG Nürnberg Rpfleger 2014, 585/586 a. E.).
- OLG Nürnberg, 10.04.2014 - 15 W 665/14
Grundbuchbeschwerde gegen die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek für …
Nach Auffassung des BGH sind Zinsen aus einem nicht mehr im Streit stehenden Hauptanspruch Hauptforderungen im Sinne von § 4 ZPO (BGH Beschluss vom 25.11.2004 III ZR 325/03 - zitiert nach juris); das würde bei einem rechtskräftig zugesprochenen Anspruch zutreffen. - BGH, 25.03.2014 - II ZR 349/12
Festsetzung des Streitwerts bzgl. Erreichens der Mindestbeschwer für das …
Maßgebliches Kriterium für die Einordnung als Nebenforderung ist die rechtliche Abhängigkeit von der Hauptforderung (BGH, Beschluss vom 25. November 2004 - III ZR 325/03, juris Rn. 6;… MünchKomm- ZPO/Wöstmann, 4. Aufl., § 4 Rn. 26). - OLG Stuttgart, 29.03.2006 - 3 U 272/05
Haftung des Luftfrachtführers nach dem Montrealer Übereinkommen: Rechtzeitigkeit …
Allein der Umstand, dass der Kläger sie im Klagantrag dem geforderten Hauptsachebetrag zuaddierte, ändert an der Einstufung als nicht streitwerterhöhende Nebenforderung nichts (BGH, III ZR 325/03, Beschluss vom 25.11.2004). - BGH, 18.02.2014 - II ZR 191/12
Entgangener Gewinn als Nebenforderung zu einer ebenfalls eingeklagten …
Hauptforderungen im Sinne des § 4 Abs. 1 ZPO sind Zinsen aus einem nicht mehr im Streit stehenden Teil des Hauptanspruchs auch dann, wenn ein anderer Teil des Hauptanspruchs noch in demselben Rechtszug anhängig ist (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1957 - VII ZR 135/57, BGHZ 26, 174, 176 f.; Urteil vom 24. März 1994 - VII ZR 146/93, NJW 1994, 1869, 1870; Beschluss vom 25. November 2004 - III ZR 325/03, juris Rn. 5 mwN).Maßgebliches Kriterium für die Einordnung als Nebenforderung ist die rechtliche Abhängigkeit von der Hauptforderung (BGH, Beschluss vom 25. November 2004 - III ZR 325/03, juris Rn. 6;… MünchKommZPO/Wöstmann, 4. Aufl., § 4 Rn. 26).
- OLG Celle, 16.07.2009 - 2 W 188/09
Berücksichtigung von Darlehenszinsen bei der Streitwertbemessung; Zulässigkeit …
Kapitalisierte Darlehenszinsen sind ausnahmsweise nur dann streitwerterhöhend zu berücksichtigen, wenn diese einen nicht mehr im Streit befindlichen Hauptanspruch betreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2004, Az.: III ZR 325/03, zitiert nach JURIS Rdz. 5. BGH WM 1981, 1092 ff., zitiert nach JURIS Rdz. 1). - OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 6 U 49/08
Anforderungen an die Risikoaufklärung im Rahmen einer Kapitalanlage durch den …
An der Eigenschaft als (bloße) Nebenforderung im Sinne des § 4 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO ändert es nichts, dass sie im Berufungsantrag ausgerechnet und mit der Hauptforderung zu einem einheitlichen Forderungsbetrag zusammengefasst sind (BGH, Beschluss vom 25. November 2004 - III ZR 325/03 -). - OLG Hamm, 08.09.2020 - 21 U 120/19
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA …
Dies gilt auch dann, wenn Zinsen im Klageantrag ausgerechnet und mit der Hauptforderung zu einem einheitlichen Forderungsbetrag zusammengefasst sind (BGH, Beschluss vom 25. November 2004 - III ZR 325/03 -, juris). - LSG Sachsen, 05.03.2009 - L 1 B 605/07
Berechnung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren; getrennte …
- OLG Düsseldorf, 07.02.2019 - 3 Wx 250/18
Eintragung von Zwangssicherungshypothek wegen Verzugszinsen?
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2006 - L 11 (8) R 57/06
Rentenversicherung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2013 - L 4 KR 317/13
- VG Hannover, 22.12.2020 - 1 A 10748/17
Streitwert; Stundung; Widerruf