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   BGH, 21.12.2005 - III ZR 333/04   

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BGH, 21.12.2005 - III ZR 333/04 (https://dejure.org/2005,2007)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2005 - III ZR 333/04 (https://dejure.org/2005,2007)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - III ZR 333/04 (https://dejure.org/2005,2007)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlungspflichten einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) - Verhandlungen über die Veränderung einer Gesamtvergütung durch mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen zu schließenden Vertrag - Wahrnehmung von Rechten der Vertragsärzte ...

  • Judicialis

    BGB § 839 Cb; ; SGB V § 71; ; SGB V § 85 Abs. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; SGB V § 71; SGB V § 85 Abs. 3
    Ermittlungspflichten einer Kassenärztlichen Vereinigung über die Kosten-und Ertragssituation der Vertragsärzte vor Vertragsverhandlungen mit Verbänden der Krankenkassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; SGB V § 71 § 85 Abs. 3
    Amtshaftung der Kassenärztlichen Vereinigung wegen Aushandelung ungünstiger Vergütungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sozialrecht - Ermittlungspflichten einer Kassenärztlichen Vereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    § 839 BGB; §§ 71, 85 III SGB V
    Keine Amtshaftung der Kassenärztlichen Vereinigung für unzureichende Ermittlung vor Vereinbarung einer Gesamtvergütung; Medizinrecht

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Klageabweisung eines Arztes gegen Kassenärztliche Vereinigung auf Schadensersatz wegen zu geringer Vergütung

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Klage eines Arztes gegen Kassenärztliche Vereinigung abgewiesen - Honorare aus gesetzlicher Krankenversicherung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 18.1.2006)

    Kassenarzt scheitert mit Klage auf höheres Honorar // Beitragssatzstabilität hat Vorrang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 928
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - III ZR 333/04
    Es entspricht auch der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass aus dem objektiv-rechtlichen Gebot angemessener Vergütung ärztlicher Leistungen regelmäßig kein (subjektiver) Anspruch auf höhere Vergütung der Leistungen hergeleitet werden kann (vgl. BSGE 75, 187, 189 ff und das in dem Rechtsstreit der Parteien über die Höhe der Vergütung für die Quartale III/1997 bis II/1998 ergangene Urteil BSGE 94, 50 Rn. 117).

    Lediglich in Fällen, in denen das Kassenärztliche Versorgungssystem als Ganzes und als deren Folge auch die berufliche Existenz der an dem Versorgungssystem teilnehmenden ärztlichen Leistungserbringer gefährdet wäre, hat das Bundessozialgericht ein subjektives Recht des Vertragsarztes auf eine höhere Vergütung in Betracht gezogen (vgl. BSGE 75, 187, 191; 94, 50 Rn. 117, 122, 140 f), im Fall des Klägers sowie für die Arztgruppe der Radiologen für das dem hier zu beurteilenden Zeitraum vorangegangene Jahr aber verneint.

    b) Das Bundessozialgericht hat sich im Zusammenhang mit der Frage, ob der Honorarverteilungsmaßstab der Beklagten rechtswidrig ist, auch damit befasst, wie es zu bewerten wäre, wenn die Vertreterversammlung bei seinem Erlass möglicherweise keine umfassenden Informationen über die Kosten- und Ertragslage der Radiologen gehabt hätte (BSGE 94, 50 Rn. 43 f).

    Das Bundessozialgericht hat auch die Verletzung einer Ermittlungspflicht des Bewertungsausschusses verneint und ausgeführt, gerade bei Vergütungsregelungen sei es nicht ausgeschlossen, Entscheidungen auf der Grundlage der verfügbaren Erkenntnisse und somit, wo diese keinen vollständigen Überblick bieten, unter Inkaufnahme von Ungewissheiten zu treffen (BSGE 94, 50 Rn. 77).

    Denn es oblag der Beklagten nicht, sich angesichts der bisherigen Entwicklung der Honorare auch für die Vertragsarztgruppe der Radiologen, wie sie in dem angeführten Urteil BSGE 94, 50 eingehend dargestellt wird, in der vom Kläger geforderten Art und Weise über die Kostensituation speziell der Radiologen zu informieren, ehe sie im Frühjahr 1998 in die Vertragsverhandlungen über eine Veränderung der Gesamtvergütung 1998 eintrat.

  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 5/94

    Krankenversicherung - Ärztliche Leistung - Angemessene Vergütung

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - III ZR 333/04
    Es entspricht auch der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass aus dem objektiv-rechtlichen Gebot angemessener Vergütung ärztlicher Leistungen regelmäßig kein (subjektiver) Anspruch auf höhere Vergütung der Leistungen hergeleitet werden kann (vgl. BSGE 75, 187, 189 ff und das in dem Rechtsstreit der Parteien über die Höhe der Vergütung für die Quartale III/1997 bis II/1998 ergangene Urteil BSGE 94, 50 Rn. 117).

    Lediglich in Fällen, in denen das Kassenärztliche Versorgungssystem als Ganzes und als deren Folge auch die berufliche Existenz der an dem Versorgungssystem teilnehmenden ärztlichen Leistungserbringer gefährdet wäre, hat das Bundessozialgericht ein subjektives Recht des Vertragsarztes auf eine höhere Vergütung in Betracht gezogen (vgl. BSGE 75, 187, 191; 94, 50 Rn. 117, 122, 140 f), im Fall des Klägers sowie für die Arztgruppe der Radiologen für das dem hier zu beurteilenden Zeitraum vorangegangene Jahr aber verneint.

  • BGH, 04.06.1981 - III ZR 31/80

    Amtshaftung einer kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - III ZR 333/04
    Den Kassenärztlichen Vereinigungen obliegt bei ihrer Mitwirkung an normsetzenden Verträgen - für die dem Vertragsschluss zeitlich vorausgehende Phase der Vorbereitung der Verhandlungen kann grundsätzlich nichts anderes gelten - die Amtspflicht, sich im Rahmen ihrer Selbstverwaltungstätigkeit zu halten und nicht in unzulässiger Weise den Zulassungsstatus der Mitglieder zu schmälern (vgl. Senatsurteile BGHZ 81, 21, 27; 150, 172, 176 f).

    Vielmehr dienen die von den Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Verbänden der Krankenkassen über die Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung zu schließenden Verträge nach § 72 Abs. 2 SGB V dem oben bereits angeführten weitergehenden Zweck (vgl. zu der Vorgängerregelung in § 368g Abs. 1 RVO Senatsurteil BGHZ 81, 21, 31 f), der nicht dahin zu verengen ist, die Kassenärztlichen Vereinigungen hätten die Interessen einzelner Vertragsärzte zu schützen und zu fördern.

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 30/03 R

    Honorarverteilung - unterschiedliche Regelungen für zugelassene und ermächtigte

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - III ZR 333/04
    Den Normgeber des Honorarverteilungsmaßstabs treffe allerdings im Falle eines Honorartopfes, dem nur wenige Leistungserbringer zugeordnet seien, unter bestimmten Voraussetzungen eine verstärkte Beobachtungs- und Reaktionspflicht (vgl. BSGE 93, 258 Rn. 25 und 31, zur Strahlentherapie in einem kleinen KÄV-Bezirk).
  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 33/01 R

    Vertragsarzt - Praxisbudget - Festlegung - bundesdurchschnittliche

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - III ZR 333/04
    Ihn treffe grundsätzlich keine Begründungspflicht (BVerfG , Beschluss vom 22. Oktober 2004 - 1 BvR 528/04 u.a. - Juris ; ebenso BSGE 89, 259, 266 f).
  • BGH, 14.03.2002 - III ZR 302/00

    Haftung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Beschluß des

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - III ZR 333/04
    Den Kassenärztlichen Vereinigungen obliegt bei ihrer Mitwirkung an normsetzenden Verträgen - für die dem Vertragsschluss zeitlich vorausgehende Phase der Vorbereitung der Verhandlungen kann grundsätzlich nichts anderes gelten - die Amtspflicht, sich im Rahmen ihrer Selbstverwaltungstätigkeit zu halten und nicht in unzulässiger Weise den Zulassungsstatus der Mitglieder zu schmälern (vgl. Senatsurteile BGHZ 81, 21, 27; 150, 172, 176 f).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen -

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - III ZR 333/04
    Die Konzeption, die frühere Gesamtvergütungsvereinbarung als maßgeblichen Ausgangspunkt zugrunde zu legen und grundsätzlich nicht nachträglich in Frage zu stellen, sei im übrigen auch in § 85 Abs. 3c SGB V in der Fassung des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I Seite 2266) zum Ausdruck gekommen (vgl. BSGE 91, 153, 159 f).
  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 528/04

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch Kürzung

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - III ZR 333/04
    Ihn treffe grundsätzlich keine Begründungspflicht (BVerfG , Beschluss vom 22. Oktober 2004 - 1 BvR 528/04 u.a. - Juris ; ebenso BSGE 89, 259, 266 f).
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