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   BGH, 02.06.2016 - III ZR 334/14   

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https://dejure.org/2016,15105
BGH, 02.06.2016 - III ZR 334/14 (https://dejure.org/2016,15105)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2016 - III ZR 334/14 (https://dejure.org/2016,15105)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - III ZR 334/14 (https://dejure.org/2016,15105)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91 Abs 1 InsO, § 123 Abs 1 StPO, § 123 Abs 2 StPO, § 124 Abs 1 StPO, § 124 Abs 2 StPO
    Rückzahlungsanspruch für eine Sicherheitsleistung zur Außervollzugsetzung eines Untersuchungshaftbefehls: Unwirksamkeit der Abtretung des Kautionsrückzahlungsanspruchs nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beschuldigten

  • IWW

    § 97 Abs. 1 ZPO, § ... 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 123 Abs. 2 StPO, § 543 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 91 Abs. 1 InsO, § 123 Abs. 1, 2, § 124 Abs. 1, 2 StPO, § 123 Abs. 1 StPO, § 116 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, § 116a Abs. 2, §§ 123, 124 StPO, § 116a Abs. 2 StPO, § 123 Abs. 1 Nr. 1 StPO, § 123 Abs. 1 Nr. 2 StPO, § 124 Abs. 1 StPO, § 123 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StPO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sicherheitsleistung zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls als Eigenhinterleger; Abtretung des Rückzahlungsanspruchs gegen die Staatskasse vor Freigabe der Sicherheit; Herausgabeanspruch des Hinterlegers gegen die Hinterlegungsstelle nach den jeweiligen ...

  • rewis.io

    Rückzahlungsanspruch für eine Sicherheitsleistung zur Außervollzugsetzung eines Untersuchungshaftbefehls: Unwirksamkeit der Abtretung des Kautionsrückzahlungsanspruchs nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beschuldigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherheitsleistung zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls als Eigenhinterleger; Abtretung des Rückzahlungsanspruchs gegen die Staatskasse vor Freigabe der Sicherheit; Herausgabeanspruch des Hinterlegers gegen die Hinterlegungsstelle nach den jeweiligen ...

  • rechtsportal.de

    Sicherheitsleistung zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls als Eigenhinterleger; Abtretung des Rückzahlungsanspruchs gegen die Staatskasse vor Freigabe der Sicherheit; Herausgabeanspruch des Hinterlegers gegen die Hinterlegungsstelle nach den jeweiligen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Forderungsrecht des Zessionars eines Kautionsrückzahlungsanspruchs zu Lasten der Insolvenzmasse bei Anspruchsentstehung erst nach Verfahrenseröffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1353
  • MDR 2016, 1232
  • NZI 2016, 794
  • WM 2016, 1235
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.03.2016 - IX ZR 303/14

    Drittwiderspruchsklage auf Freigabe eines gepfändeten Rückzahlungsanspruchs für

    Auszug aus BGH, 02.06.2016 - III ZR 334/14
    Die von der Beschwerde aufgeworfene Rechtsfrage, inwieweit der Beschuldigte, der eine Sicherheitsleistung zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls als Eigenhinterleger zu leisten hat, den Rückzahlungsanspruch gegen die Staatskasse schon vor Freigabe der Sicherheit nach § 123 Abs. 2 StPO wirksam abtreten kann, ist zwar erst durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. März 2016 (IX ZR 303/14, WM 2016, 757), also nach Einlegung des Rechtsmittels des Beklagten, höchstrichterlich geklärt worden.

    Diese Auffassung liegt auch der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. März 2016 (IX ZR 303/14, WM 2016, 757) zugrunde.

    Die nach § 116 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, § 116a Abs. 2 StPO durch den Richter festgesetzte Kaution dient ausschließlich der Erfüllung des Zwecks der Untersuchungshaft, nämlich dass sich der Beschuldigte dem weiteren Verfahren und gegebenenfalls der erkannten Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßnahme stellt (BGH, Urteil vom 17. März 2016 aaO Rn. 20 mwN).

  • BGH, 22.04.2010 - IX ZR 8/07

    Insolvenzfestigkeit abgetretener Forderungen

    Auszug aus BGH, 02.06.2016 - III ZR 334/14
    Nur wenn der Zessionar bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine gesicherte Rechtsposition hinsichtlich der abgetretenen Forderung erlangt hat, ist die Abtretung insolvenzfest (z.B. BGH, Urteile vom 22. April 2010 - IX ZR 8/07, NZI 2010, 682 Rn. 9 mwN und vom 26. Januar 2012 - IX ZR 191/10, NJW 2012, 1510 Rn. 29).
  • BGH, 26.01.2012 - IX ZR 191/10

    Insolvenzrecht: Absonderungsrecht des Gläubigers eines vor Insolvenzeröffnung

    Auszug aus BGH, 02.06.2016 - III ZR 334/14
    Nur wenn der Zessionar bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine gesicherte Rechtsposition hinsichtlich der abgetretenen Forderung erlangt hat, ist die Abtretung insolvenzfest (z.B. BGH, Urteile vom 22. April 2010 - IX ZR 8/07, NZI 2010, 682 Rn. 9 mwN und vom 26. Januar 2012 - IX ZR 191/10, NJW 2012, 1510 Rn. 29).
  • LG Berlin, 03.12.2001 - 517 Qs 107/01
    Auszug aus BGH, 02.06.2016 - III ZR 334/14
    Erst dadurch erlangt der Hinterleger einen Herausgabeanspruch gegen die Hinterlegungsstelle nach den jeweiligen landesrechtlichen Hinterlegungsvorschriften (ganz herrschende Meinung; vgl. nur BeckOK StPO/Krauß, § 123 Rn. 4 [Stand: 16. November 2015]; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 123 Rn. 2, 26; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 123 Rn. 5; MüKoStPO/Böhm/Werner, § 123 Rn. 17, 19; s. auch LG Berlin, NStZ 2002, 278 Rn. 1 noch zur Geltung der bundesrechtlichen Hinterlegungsordnung).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2018 - 12 W 15/18

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs des Schuldners auf Auszahlung des

    Nur wenn der Zessionar bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine gesicherte Rechtsposition hinsichtlich der abgetretenen Forderung erlangt hat, ist die Abtretung insolvenzfest (BGH, Urt. v. 19.10.2017 - IX ZR 79/16, NZI 2018, 90, 92 Rn. 22; Beschl. v. 02.06.2016 - III ZR 334/14, NZI 2016, 794, 795 Rn. 3; BGH, Versäumnisurt.
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