Rechtsprechung
BGH, 21.12.2005 - III ZR 34/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,12556) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Vorübergehende Mehrfachbelegung von für eine Einzelbelegung vorgesehenen Hafträumen; Räumlich nicht abgetrennte Toilette in Haftzelle mit zwei Häftlingen; Umstände der Unterbringung als Verletzung der Menschenwürde; Geldentschädigung wegen Überschreiten der ...
- Judicialis
ZPO § 552a
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Ansprüche eines Strafgefangenen wegen menschunwürdiger Unterbringung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 20.02.2004 - 303 O 544/02
- OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 45/04
- BGH, 21.12.2005 - III ZR 34/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03
Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger …
Auszug aus BGH, 21.12.2005 - III ZR 34/05
Das Berufungsurteil liegt in allen Punkten auf der Linie des Senatsurteils vom 4. November 2004 (III ZR 361/03 = BGHZ 161, 33 = NJW 2005, 58).b) Auch die weitere Annahme des Berufungsgerichts, die Menschenwürde des Klägers sei hier - im Unterschied zu dem dem Senatsurteil BGHZ 161, 33 zugrunde liegenden Fall - so erheblich beeinträchtigt worden, dass die Zuerkennung einer Geldentschädigung geboten gewesen sei, lässt Rechtsfehler nicht erkennen.