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   BGH, 30.04.2014 - III ZR 342/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10215
BGH, 30.04.2014 - III ZR 342/13 (https://dejure.org/2014,10215)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2014 - III ZR 342/13 (https://dejure.org/2014,10215)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2014 - III ZR 342/13 (https://dejure.org/2014,10215)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 254 Abs 1 BGB, § 839 Abs 3 BGB, § 19 Abs 1 S 3 BNotO
    Haftung eines Notars: Ausschluss der Haftung für pflichtwidrige Untätigkeit bei überwiegendem Mitverschulden der Mandanten

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 254 Abs. 1, 839 Abs. 3; BNotO § 19 Abs. 1 S. 3
    Keine Notarhaftung wegen pflichtwidriger Untätigkeit bei Mitverschulden der Mandanten wegen Nichtaufsuchens eines anderen Notars

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Amtshaftung gegen einen Notar wegen nicht rechtzeitigen Entwurfs einer letztwilligen Verfügung; Mitverschulden wegen Nichtaufsuchens eines anderen Notars

  • rewis.io

    Haftung eines Notars: Ausschluss der Haftung für pflichtwidrige Untätigkeit bei überwiegendem Mitverschulden der Mandanten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtshaftung gegen einen Notar wegen nicht rechtzeitigen Entwurfs einer letztwilligen Verfügung; Mitverschulden wegen Nichtaufsuchens eines anderen Notars

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz vom Notar, weil dieser das bestellte Testament nicht liefert?

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Keine Notarhaftung bei zu langer Untätigkeit des Erblassers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.05.1997 - IX ZR 123/96

    Schadensersatzanspruch des in Aussicht genommenen Testamentserben gegen den Notar

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - III ZR 342/13
    Wenn die Eheleute D.       - hierbei muss sich die Klägerin als Geschädigte auch ein Mitverschulden des Erblassers zurechnen lassen (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Mai 1997 - VII ZR 123/96, NJW 1997, 2327, 2328; Wöstmann in Ganter/Hertel/Wöstmann, Handbuch der Notarhaftung, 2. Aufl., Rn. 2251) - nach fruchtlosem Ablauf der Frist bis zum Tod des Erblassers über fast ein halbes Jahr nichts mehr unternommen haben, ist es - ohne dass es hierbei einer erneuten tatrichterlichen Abwägung bedarf - gerechtfertigt, wenn die Klägerin die mit dem Erbfall eingetretenen Folgen in vollem Umfang selbst tragen muss.
  • BGH, 26.03.1998 - VII ZR 123/96

    Abwicklung von Lieferverträgen zwischen den Organisationen des Rates für

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - III ZR 342/13
    Wenn die Eheleute D.       - hierbei muss sich die Klägerin als Geschädigte auch ein Mitverschulden des Erblassers zurechnen lassen (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Mai 1997 - VII ZR 123/96, NJW 1997, 2327, 2328; Wöstmann in Ganter/Hertel/Wöstmann, Handbuch der Notarhaftung, 2. Aufl., Rn. 2251) - nach fruchtlosem Ablauf der Frist bis zum Tod des Erblassers über fast ein halbes Jahr nichts mehr unternommen haben, ist es - ohne dass es hierbei einer erneuten tatrichterlichen Abwägung bedarf - gerechtfertigt, wenn die Klägerin die mit dem Erbfall eingetretenen Folgen in vollem Umfang selbst tragen muss.
  • OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - 18 U 78/13

    Haftung des Notars wegen Nichtausführung eines Auftrags

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - III ZR 342/13
    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. Juli 2013 - I-18 U 78/13 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.08.2019 - 6 Sa 379/18

    Schadensersatz, Compliance, Korruption, Pflichtverletzung, Schaden

    Grundsätzlich ist ein die Haftung des Schädigers ausschließendes weit überwiegendes Mitverschulden des Geschädigten denkbar (vgl. BGH 30.04.2014 - III ZR 342/13 - BGH 20.11.1984 - VI ZR 169/83 -).
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