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   BGH, 31.07.2003 - III ZR 353/02   

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https://dejure.org/2003,1646
BGH, 31.07.2003 - III ZR 353/02 (https://dejure.org/2003,1646)
BGH, Entscheidung vom 31.07.2003 - III ZR 353/02 (https://dejure.org/2003,1646)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 2003 - III ZR 353/02 (https://dejure.org/2003,1646)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 130
    Dem GmbH-Geschäftsführer zugangene Willenserklärung ist der GmbH zugegangen

  • Prof. Dr. Lorenz

    Zugang einer Willenserklärung - Zugang beim Empfangsvertreter (passive Stellvertretung); Zeitpunkt des Zugangs bei Ablage im Postfach des Empfängers; Arglist des Absenders

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zugang einer Willenserklärung an Empfangsvertreter; Zugang an eine GmbH durch Ablage im privaten Postfach ihres Geschäftsführers; Ermittlung des Adressaten durch Auslegung einer Kündigungserklärung

  • unalex.eu

    Art. EVÜ

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zugang der Willenserklärung an Geschäftsführer; Zugang im Postfach ausreichend

  • Judicialis

    BGB § 130

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 130
    Zugang einer Willenserklärung bei Übermittlung an den Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zugang einer Willenserklärung gegenüber GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zustellung an GmbH durch Zustellung an Geschäftsführer privat! (IBR 2003, 527)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3270
  • MDR 2003, 1344
  • WM 2003, 1820
  • NZG 2003, 922
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.01.1955 - IV ZR 160/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.07.2003 - III ZR 353/02
    b) Bei der Einlegung von Post in ein Postschließfach geht der Brief dem Inhaber an dem Tage zu, an dem nach der Verkehrsanschauung mit einer Abholung zu rechnen ist (BGH, Urteil vom 19. Januar 1955 - IV ZR 160/54 - LM Nr. 2 zu § 130 BGB).
  • OLG Stuttgart, 06.03.2012 - 10 U 102/11

    VOB-Vertrag: Verständnis einer Skontoklausel für Abschlagszahlungen; Ausnahme vom

    Briefe, die in einem Postschließfach zur Abholung bereitgelegt werden, sind am Tag des Bereitlegens zugegangen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung auch noch an diesem Tage abgeholt zu werden pflegen (BGH Beschl. v. 31.07.2003 - III ZR 353/02, NJW 2003, 3270f, juris Rn. 7; BVerwG Urt. v. 11.05.1960 - V C 320.58; NJW 1960, 1587; juris Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 24 U 368/20

    Anspruch auf Mietzins aus einem gewerblichen Mietvertrag Unwirksamer endgültiger

    Letzteres gilt ungeachtet dessen, dass für den umgekehrten Fall durchaus Folgendes anerkannt ist: Eine Willenserklärung geht einer GmbH auch dann zu, wenn das Schriftstück in ein privates Postfach ihres Geschäftsführers gelegt wird (BGH NJW 2003, 3270).

    Denn ein Geschäftsführer ist gesetzlicher Vertreter der GmbH (§ 35 GmbHG); es reicht daher aus, dass die Zugangsvoraussetzungen in der Person des Geschäftsführers erfüllt sind, ohne dass es weiter darauf ankommt, ob diesen die Willenserklärung innerhalb des Geschäftsbetriebs der GmbH oder ausnahmsweise in seiner privaten Sphäre erreichen (BGH NJW 2003, 3270).

  • KG, 08.11.2010 - 8 U 43/10

    Zwangsversteigerung: Teilkündigungsrecht des Erstehers einer Teilfläche eines

    Es ist zunächst eine durch Auslegung (§§ 133, 157 BGB) zu klärende Frage, ob die Erklärung allein an den Beklagten zu 1. als Geschäftsführer der Beklagten zu 2. gerichtet war (§ 164 Abs. 3 BGB) oder auch an ihn persönlich (vgl. zur Auslegung von Kündigungserklärungen BGH NJW 2003, 3270; BAG, Urt. vom 12.01.1984, 2 AZR 366/82, bei Juris).
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