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BGH, 26.01.1953 - III ZR 37/52 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Mangelhafte gemeindliche Straßenunterhaltung als Ursache eines tödlichen Sturzes von einem Fahrrad - Inanspruchnahme der Gemeinde auf Ersatz vergangener und künftiger Schäden - Entziehung des Rechts der Kinder der Verunglückten auf Unterhalt - Mütterliche ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 8, 374
- NJW 1953, 619
- MDR 1953, 284
Wird zitiert von ... (8)
- BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53
Gleichberechtigung
Die Leistungen der Frau und Mutter, deren Bewertung § 1356 Abs. 2 BGB bisher unmöglich machte, werden dabei den Leistungen des Mannes gleichgestellt und ebenso wie diese im Unterhaltsstreit der Ehegatten oder der Eltern und Kinder in die Berechnung einbezogen (so in Fortführung eines z. B. in BGHZ 8, 374 verwendeten Rechtsgedankens die Oberlandesgerichte Celle, MDR 1953 S. 429; Düsseldorf, NJW 1953 S. 909; Frankfurt, ZS Kassel, NJW 1953 S. 1104; Schleswig-Holstein, SchlHA 1953 S. 132; Stuttgart, NJW 1953 S. 1352, und die Landgerichte Bremen, NJW 1953 S. 1107; Kassel, MDR 1953 S. 493). - BGH, 10.03.1959 - VI ZR 77/58
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht ist im Einklang mit der Entscheidung BGHZ 8, 374 davon ausgegangen, daß dem Kläger neben dem Unterhaltsansprach gegen seinen Erzeuger aus § 1708 BGB ein Anspruch auf die von seiner unehelichen Mutter bewirkten persönlichen Dienstleistungen zugestanden hat und daß ihm die Beklagte für deren Entziehung infolge des Unfalltodes der Mutter nach § 10 Abs. 2 StVG (KFG) Ersatz zu leisten hat.Die Pflicht zu diesen Dienstleistungen entsprang aus ihrer Pflicht, für die Person ihres Kindes zu sorgen, und stand neben der Unterhaltspflicht (BGHZ 8, 374, 375/376).
- OLG Frankfurt, 13.04.2015 - 13 U 48/14
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.Der vorausgehende Hinweisbeschluss vom …
Zwar können grundsätzlich sowohl die Betreuung eines Körperbehinderten als auch Dienstleistungen einer Mutter gegenüber einem pflegebedürftigen Kind einen ersatzfähigen Unterhalt darstellen (BGH NJW 93, 124 [BGH 06.10.1992 - VI ZR 305/91] bzw. NJW 53, 619 [BGH 26.01.1953 - III ZR 37/52] ), jedoch ist auch insoweit Voraussetzung, dass eine - vorliegend zweifelsfrei nicht gegebene - Unterhaltspflicht besteht.
- OLG Frankfurt, 25.02.2015 - 13 U 48/14
Der nachgehende Zurückweisungsbeschluss vom 13.4.2015 ist ebenfalls abrufbar.
Zwar können grundsätzlich sowohl die Betreuung eines Körperbehinderten als auch Dienstleistungen einer Mutter gegenüber einem pflegebedürftigen Kind einen ersatzfähigen Unterhalt darstellen (BGH NJW 93, 124 [BGH 06.10.1992 - VI ZR 305/91] bzw. NJW 53, 619 [BGH 26.01.1953 - III ZR 37/52] ), jedoch ist auch insoweit Voraussetzung, dass eine - vorliegend zweifelsfrei nicht gegebene - Unterhaltspflicht besteht. - BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
Rechtsmittel
Bei der Beurteilung der Warengleichartigkeit ist aber der Kreis derjenigen Waren, die dem Zeicheninhaber nach dem in der Zeichenrolle angeführten Warenverzeichnis geschützt sind, und auf die er seine Fabrikation in absehbarer Zeit ausdehnen wird, mit zu berücksichtigen (RG GRUR 1931, 870; RGZ 101, 372; 111, 192; 118, 201; 169, 240; für die Frage der Verwechslungsgefahr nach § 16 UnlWG auch BGHZ 8, 377 [BGH 26.01.1953 - III ZR 37/52] ). - BGH, 02.10.1952 - IV ZR 200/51
Rechtsmittel
Der Senat befindet sich mit seiner Auffassung in Übereinstimmung mit dem III. Zivilsenat, der sich in seinem Urteil vom 14. Juli 1952 - III ZR 37/52 - für das Fortbestehen des Reichsnährstandes bis zu dem im Reichsnährstandauflösungsgesetz bestimmten Zeitpunkt ausgesprochen hat. - OLG Stuttgart, 21.07.1981 - 17 UF 91/81
Unterhaltsanspruch des Kindes in Ausbildung; Festlegung des Unterhaltsbedarfs; …
Die elterliche Sorge als solche kann durch Geld nicht ausgeglichen werden (vgl. BGHZ 8, 374, 377); die Eltern können von dem Kind für die ihnen unterhaltsrechtlich zur Last fallenden Dienste keinen Ersatz verlangen (§§ 1648, 1705 BGB). - BGH, 08.03.1966 - VI ZR 231/64
Zweck einer durch einen Sozialversicherungsträger auf Grund des …
Dabei ist die von der Mutter geleistete persönliche Fürsorge im wesentlichen als gleichwertig mit der vom Vater zu leistenden Rentenzahlung anzusehen (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 1960 - 1 BvR 133/60 - NJW 1960, 1711; vgl. auch BGHZ 8, 374).