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   BGH, 31.03.1960 - III ZR 37/59   

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https://dejure.org/1960,333
BGH, 31.03.1960 - III ZR 37/59 (https://dejure.org/1960,333)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1960 - III ZR 37/59 (https://dejure.org/1960,333)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1960 - III ZR 37/59 (https://dejure.org/1960,333)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung der Aufsichtspflicht des Vormundschaftsrichters gegenüber dem Mündel - Anforderungen an eine Aufhebung der Anrechnung des Verschuldens von gesetzlichen Vertretern auf das Mündel - Voraussetzungen einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 33, 136
  • NJW 1961, 20
  • NJW 1961, 557 (Ls.)
  • MDR 1961, 33
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50

    verbrannter Hausrat - §§ 254, 278 BGB, bestehendes Vertragsverhältnis

    Auszug aus BGH, 31.03.1960 - III ZR 37/59
    Das haben das Reichsgericht (vgl. z.B. JW 1935, 3530; JW 1939, 155 = Warn 1939, Nr. 19) und der Bundesgerichtshof (z.B. BGHZ 3, 46) in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen.

    Lehmann (Enneccerus-Lehmann: Schuldrecht 14. Bearb, 1958 § 16 II 3 S. 77) spricht vom Mitverschulden des Geschädigten als von einem Verstoß gegen die Gebote des wohlverstandenen eigenen Interesses (auch BGH in NJW 1957, 1187) oder unter Berufung auf Zitelmann (Grundriß: S. 166 ff) als von einem Verschulden gegen sich selbst, während der Bundesgerichtshof (BGHZ 3, 46 [50]) es als Obliegenheit, sich selbst vor Schaden zu bewahren, bezeichnet (vgl. dazu Mammey in NJW 1960, 753 ff).

  • BGH, 24.10.1956 - IV ZR 103/56

    Schadensersatzpflicht des Vormunds

    Auszug aus BGH, 31.03.1960 - III ZR 37/59
    Aber das sind - wie der Senat bereits in BGHZ 22, 72, 76 [BGH 24.10.1956 - IV ZR 103/56] ausgeführt hat - nicht schlechthin unerläßliche Voraussetzungen dafür, die Anrechnung abzulehnen.

    Der von der Revision weiter angeführte Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung versagt in einem solchen Falle (BGHZ 22, 72, 74) [BGH 24.10.1956 - IV ZR 103/56] ; er muß vorliegend darüberhinaus schon deshalb ausscheiden, weil die Fürsorgeleistungen - wenn man in ihnen einen Vorteil sehen will - der Klägerin nicht auf Grund des schädigenden Ereignisses gewährt wurden.

  • BGH, 08.03.1951 - III ZR 65/50

    Zurechnung des Verschuldens des gesetzlichen Vertreters im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 31.03.1960 - III ZR 37/59
    Das Berufungsgericht hat ein mitwirkendes Verschulden des Pflegers L. verneint: Soweit ein Verschulden des Pflegers L. bei der Begehung der Unterschlagung gegeben sei, könne dies der Klägerin nicht entgegengehalten werden (BGHZ 1, 248).
  • BGH, 28.05.1957 - VI ZR 136/56

    Mitverschulden des Aufsichtspflichtigen

    Auszug aus BGH, 31.03.1960 - III ZR 37/59
    Lehmann (Enneccerus-Lehmann: Schuldrecht 14. Bearb, 1958 § 16 II 3 S. 77) spricht vom Mitverschulden des Geschädigten als von einem Verstoß gegen die Gebote des wohlverstandenen eigenen Interesses (auch BGH in NJW 1957, 1187) oder unter Berufung auf Zitelmann (Grundriß: S. 166 ff) als von einem Verschulden gegen sich selbst, während der Bundesgerichtshof (BGHZ 3, 46 [50]) es als Obliegenheit, sich selbst vor Schaden zu bewahren, bezeichnet (vgl. dazu Mammey in NJW 1960, 753 ff).
  • BGH, 22.06.1956 - VI ZR 140/55

    Unfall eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BGH, 31.03.1960 - III ZR 37/59
    Denn es darf den Schädiger nicht entlasten, wenn der von ihm angerichtete Schaden durch Maßnahmen sozialer Fürsorge aufgefangen worden ist (BGHZ 9, 179, 190); das Opfer anderer soll dem Schädiger nicht zugute kommen (BGHZ 21, 112, 117) [BGH 22.06.1956 - VI ZR 140/55] .
  • BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53

    Vorlegung an den Großen Senat

    Auszug aus BGH, 31.03.1960 - III ZR 37/59
    Denn es darf den Schädiger nicht entlasten, wenn der von ihm angerichtete Schaden durch Maßnahmen sozialer Fürsorge aufgefangen worden ist (BGHZ 9, 179, 190); das Opfer anderer soll dem Schädiger nicht zugute kommen (BGHZ 21, 112, 117) [BGH 22.06.1956 - VI ZR 140/55] .
  • RG, 16.02.1912 - V 1113/11

    Inwieweit kann sich ein Vormund nach Beendigung der Vormundschaft der Untreue zum

    Auszug aus BGH, 31.03.1960 - III ZR 37/59
    Denn die Bestallung des Vormundes oder Pflegers hat nicht - wie der Erbschein oder die Vollmacht - erhöhte Wirkungen zugunsten Dritter (Ennecceerus-Kipp-Wolf, Erbrecht, 7. Aufl., § 109 III S. 474; Palandt BGB 18. Aufl. Anm. 1 zu § 1791); der gutgläubige Dritte ist nicht geschützt, wenn der Pfleger Rechtshandlungen in Kenntnis der Beendigung seines Amtes vornimmt (RGSt 45, 434, 436; Palandt Anm. 1 zu § 1893).
  • RG, 25.01.1935 - V 491/34

    Entsteht, wenn Miteigentümer (nach Bruchteilen) gemeinschaftlich eine Hypothek an

    Auszug aus BGH, 31.03.1960 - III ZR 37/59
    Der Hinweis auf RGZ 146, 360; 147, 248 versagt.
  • BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69

    Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre,

    Es genügt vielmehr, daß er gegen sein eigenes wohlverstandenes Interesse handelt, daß er ein »Verschulden gegen sich selbst« begeht, eine sich selbst gegenüber bestehende »Obliegenheit« verletzt (vgl. z. B. BGHZ 3, 46,49; BGH NJW 1961, 20,22; Soergel/Schmidt § 254 Anm. 11 ff).
  • BGH, 26.01.1984 - III ZR 216/82

    Anwendbarkeit von § 254 BGB auf Enteignung

    Unterläßt er eine zumutbare Anfechtung und kann ihm dies im Sinne eines "Verschuldens in eigener Angelegenheit" (BGHZ 33, 136, 142) vorgeworfen werden, so steht ihm im Regelfall ein Entschädigungsanspruch für solche Nachteile nicht zu, die er durch die Anfechtung hätte vermeiden können.
  • BGH, 06.07.2006 - III ZR 80/05

    Verweisungsprivileg und selbständige Betreuungstätigkeit bei

    Es ist bereits fraglich, ob die erforderliche rechtliche Sonderverbindung seinerzeit zwischen den Parteien bestand (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 1, 248, 249 ff.; 33, 136, 140 ff.; Urteile vom 10. Juli 1980 - III ZR 23/79 - NJW 1980, 2573, 2575 und vom 6. Oktober 1994 - III ZR 134/93 - NJW-RR 1995, 248, 252).
  • LG Bonn, 06.04.2016 - 1 O 458/14

    Kammer weist Schadensersatzklage der EnBW Baden-Württemberg AG ab

    Unterlässt er eine zumutbare Anfechtung und kann ihm dies im Sinne eines "Verschuldens in eigener Angelegenheit" (BGHZ 33, 136, 142) vorgeworfen werden, so steht ihm im Regelfall ein Entschädigungsanspruch für solche Nachteile nicht zu, die er durch die Anfechtung hätte vermeiden können.
  • BGH, 24.06.1965 - III ZR 219/63

    Freigabe eines Anspruchs aus der Konkursmasse durch den Konkursverwalter -

    Die Meinung, im Falle einer Verletzung der Aufsichtspflicht des Vormundschaftsrichters dürfe dem Mündel aus einem Mitverschulden des Vormundes kein Machteil erwachsen, findet in den gesetzlichen Vorschriften keine Stütze (BGHZ 33, 136, 141 f [BGH 31.03.1960 - III ZR 37/59] = NJW 1961, 20).

    Die Vertretungsmacht endet mithin dort, wo ersichtlich die Interessen des Mündels und des gesetzlichen Vertreters in Widerstreit geraten (BGHZ 33, 136, 144) [BGH 31.03.1960 - III ZR 37/59].

  • OLG Stuttgart, 11.05.2016 - 4 U 164/15

    Verkehrssicherungspflichtverletzung und Schmerzensgeld: Sturzunfall eines

    § 254 BGB erfasst insoweit einen Verstoß des Geschädigten bezüglich einer ihm selbst gegenüber bestehenden Obliegenheit, einen Verstoß gegen die eigenen Interessen im Sinne eines Verschuldens gegen sich selbst (BGHZ 33, 136 [142 f.]; BGH NJW 1970, 944 [946]; BGH NJW 1978, 2024 [2025]).

    Dazu gehört, dass sich der Geschädigte nicht bewusst in Gefahren begibt oder Risiken auf sich nimmt (BGH NJW 1985, 482 [483]; BGH NJW 1985, 1692 [1693]; BGHZ 74, 25 [28]; BGHZ 33, 136 [142 f.]; Lange, Schiemann, Handbuch des Schuldrechts, Schadensersatz, 3. Aufl. 2003, § 10 VI 1, S. 549 ff).

  • BGH, 03.03.1977 - III ZR 10/74

    Stiftungsaufsicht

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  • BGH, 11.12.1992 - V ZR 131/91

    Treuwidrige Ausübung des Heimfallanspruchs nach grundlos verweigerter Belastung

    Dem Beklagten kann auch nicht, wie das Berufungsgericht anzunehmen scheint, ein "Verschulden in eigener Angelegenheit" (BGHZ 33, 136, 142) vorgeworfen werden.
  • BGH, 15.11.1973 - III ZR 42/72

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für die

    Jedoch braucht der Kläger sich ein Verschulden seiner Mutter bei der Abwendung des Schadens nicht anrechnen zu lassen, wenn - wie hier - die einzige Möglichkeit der Schadensabwendung darin bestand, den Vormundschaftsrichter auf die Notwendigkeit eines Einschreitens aufmerksam zu machen (BGHZ 33, 136).
  • OLG München, 27.09.2023 - 17 U 939/22

    Kein Haftung des Motorenherstellers wegen unrichtiger

    Es genügt vielmehr, dass er gegen sein eigenes wohlverstandenes Interesse handelt, dass er ein "Verschulden gegen sich selbst" begeht, eine sich selbst gegenüber bestehende "Obliegenheit" verletzt (vgl. z.B. BGHZ 3, 46, 49; BGH NJW 1961, 20, 22).
  • BGH, 19.06.1961 - III ZR 89/60
  • BVerfG, 06.07.1998 - 1 BvR 1210/90

    Ausmaß und Erheblichkeit einer Grundrechtsverletzung als Voraussetzung für die

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