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   BGH, 18.09.2003 - III ZR 416/02   

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https://dejure.org/2003,3173
BGH, 18.09.2003 - III ZR 416/02 (https://dejure.org/2003,3173)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2003 - III ZR 416/02 (https://dejure.org/2003,3173)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2003 - III ZR 416/02 (https://dejure.org/2003,3173)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückforderung eines Betrags für ärztliche Leistungen wegen doppelter Abrechnung von Leistungen nach Nr. 5489 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - Abrechnung von Leistungen im Rahmen der Positronen-Emissions-Tomographie bei Untersuchung ...

  • Judicialis

    GOÄ Gebührenverzeichnis Nr. 5489

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GOÄ-Gebührenverzeichnis Nr. 5489
    Keine Mehrfachabrechnung bei Tomographie mehrerer Körperregionen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GOÄ Gebührenverzeichnis Nr. 5489
    Abrechnung der Positronen-Emmisions-Tomograhie bei Untersuchung mehrerer Organe oder Körperregionen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arztrecht - Abrechnung der Positronen-Emmisions-Tomographie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1641
  • VersR 2004, 340
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.09.2003 - III ZR 389/02

    Angemessene Vergütung für ärztliche Leistungen nach der GOÄ - hier:

    Auszug aus BGH, 18.09.2003 - III ZR 416/02
    Der Senat hält daher, wie er im Urteil vom 18. September 2003 in einer Parallelsache (III ZR 389/02; zur Veröffentlichung vorgesehen) näher begründet hat, auch die Ausgangsthese der Revision für nicht zutreffend, daß bei Einsatz eines PET-Scanners mit einem kleinen Gesichtsfeld bei einer Ganzkörper-Tumor-Szintigraphie nach Nr. 5431 eine mehrfache Abrechnung nach der Nr. 5489 zulässig (gewesen) sei.
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2001 - 8 U 181/00
    Auszug aus BGH, 18.09.2003 - III ZR 416/02
    Es kann auch keine Rede davon sein, daß die Regelung der Nr. 5488, 5489 so wenig sachgerecht wäre, daß der Regelungscharakter der Gebührenordnung, wie die Revision meint, nicht beachtet werden müßte (vgl. zu diesem Gesichtspunkt in einem anderen Bereich der Gebührenordnung für Ärzte OLG Düsseldorf MedR 2002, 310 f).
  • BGH, 18.09.2003 - III ZR 389/02

    Abrechnung einer PET-Untersuchung mehrerer Körperregionen

    Dabei spielt es keine Rolle, ob bei der Untersuchung mehrerer Körperregionen eine einzige PET-Aufnahme - so liegt der Fall in dem ebenfalls mit Urteil vom heutigen Tage entschiedenen Verfahren III ZR 416/02 - oder aber - wie hier - mehrere PET-Aufnahmen erstellt werden.
  • OLG Köln, 31.10.2011 - 5 U 91/11

    Ansatz der Kosten für eine planare Szintigraphie bei einer

    Allerdings erscheint dem Senat zumindest im Fall BGH III ZR 416/02, wo es um ein hochmodernes Gerät ging, die letztgenannte Annahme als die naheliegendere.
  • OLG Hamm, 08.09.2004 - 3 U 90/04
    Diese grundsätzliche Bindungswirkung besteht nur dann nicht, wenn sie wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht - etwa Art. 3 oder Art. 12 GG - nichtig ist (BGH, Urteile vom 18.09.2003 - III ZR 389/02, NJW-RR 2003, 1639, 1641, - III ZR 416/02).
  • AG Köln, 18.11.2008 - 146 C 214/07

    Abrechnung von Szintigraphie und PET: Einschränkungen nicht hinnehmen!

    Sofern er ausführt, dass auf Grund der Urteile des BGH vom 18.09.2003 - III ZR 416/02 und III ZR 389/02 - dieser ausgeführt habe, dass die PET abrechnungstechnisch aus zwei Leistungen bestehe, nämlich einer szintigraphischen Basisleistung und einer Ergänzungsleistung nach den Ziffern 5488, 5489 GOÄ, so ist nicht ersichtlich, dass diese Entscheidungen mit dem vorliegenden Fall vergleichbar sind.
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